Als Autofahrer muss man sich an die Straßenverkehrsregeln halten; dazu gehört es auch, bei Alkohol am Steuer eine gewisse Promillegrenze nicht zu überschreiten. Was sind die Promillegrenzen für Autofahrer?
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Zum Blitzer-CheckFür Autofahrer gelten in Sachen Alkohol klare Promillegrenzen in Deutschland. Wer mit mehr als 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen – nämlich mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Das gilt also bereits ab 0,6 Promille – für Autofahrer sowie übrigens auch für Fahrer eines E-Rollers. Fahranfänger in der Probezeit werden noch strenger behandelt. Für sie liegt beim Thema Alkohol die Promillegrenze bei Null. Das sind die Promillegrenzen und ihre Konsequenzen für Autofahrer:
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erstmaliges Fahren mit Promillewert von 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Erste Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 1000 | 2 | 3 Monate |
Zweite Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 1500 Euro | 2 | 3 Monate |
Fahren mit einem Promillewert ab 1,1 % und mehr (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | variabel |
Null-Prozent-Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 250 Euro | 1 |
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erstmaliges Fahren mit Promillewert von 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Erste Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 1000 | 2 | 3 Monate |
Zweite Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % oder unter Drogen | 1500 Euro | 2 | 3 Monate |
Fahren mit einem Promillewert ab 1,1 % und mehr (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | variabel |
Null-Prozent-Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 250 Euro | 1 |
Achtung: Diese Promillegrenzen gelten in Deutschland. In anderen Ländern in Europa können strengere Alkoholgrenzen und Strafen gelten. Zudem können anderen Promillegrenzen und Strafen für Lkw– und Busfahrer gelten.
Alkoholkonsum beeinflusst die Fahrtüchtigkeit negativ. Deshalb gibt es eine klare Promillegrenze für Auto-Fahrer in Deutschland. Sie liegt nach §24 a des Straßenverkehrsgesetzes bei 0,5 Promille – und das hat einen guten Grund: Ab 0,5 Promille sieht und hört man schlechter und Autofahrer können Geschwindigkeiten nicht mehr richtig einschätzen. Auch sind Menschen mit 0,5 Promille reizbarer. Aber aufgepasst: Auch vorher können Fahrer schon Ausfallerscheinungen zeigen.
Bei 0,7 Promille oder 0,8 Promille nimmt die Risikobereitschaft erkennbar zu – Konzentration und Selbstkontrolle hingegen schwinden. Auch Lenkbewegungen sind gestört und Verkehrsschilder werden leichter übersehen. Ab 1,0 Promille befinden wir uns im sogenannten Rauschstadium. Menschen, die diese Alkoholgrenzen erreichen, sind häufig verwirrt, haben deutliche Sprach- und Reaktionsstörungen und zeigen Anzeichen für eine Alkoholvergiftung.
Wer sich mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischen lässt, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Der Fahrradfahrer hat bei dieser Promillegrenze dann nämlich eine Straftat begangen und wird nicht nur zur Kasse gebeten, sondern erhält auch zwei Punkte in Flensburg. Die Geldstrafe umfasst in der Regel ein gesamtes Monatsnettogehalt (30 Tagessätze). Und hier ist sogar noch nicht Schluss: Der sündige Fahrradfahrer muss zusätzlich eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Falls er hier nicht überzeugend versichern kann, dass er in Zukunft ein verantwortungsbewusster Fahrradfahrer (und Autofahrer) ist, verliert er sogar seine Fahrerlaubnis. Dann kann ihm auch verboten werden, das Fahrrad weiterhin zu benutzen. Hier sind die Promillegrenzen und ihre Konsequenzen für Fahrradfahrer:
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Strafanzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Strafanzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Strafanzeige und MPU |
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Strafanzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Strafanzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Strafanzeige und MPU |
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
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