Junge Autofahrer müssen hinterm Steuer nüchtern sein. Für die gesamte zweijährige Probezeit gilt für sie die strenge Null-Promille-Regel, also kein Alkohol am Steuer. Aber wie ist das eigentlich auf dem Fahrrad? Darf man mit Alkohol im Blut in die Pedale treten?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckJa und nein. Für Fahrradfahrer gibt es keine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen in der Probezeit also betrunken Fahrrad fahren – theoretisch. Volltrunken sollte man jedoch auch nicht aufs Fahrrad steigen. Wird eine Fahranfänger in der Probezeit mit 1,6 Promille oder mehr beim Radfahren erwischt, muss er mit Folgen für seine Probezeit rechnen. Üblicherweise muss er dann seine Fahreignung beweisen – in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Falls das schiefgeht und er seine Eignung nicht ausreichend beweisen kann, muss er damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Hinzukommt, dass man sich auch nicht zu sehr an die 1,6-Promille-Grenze fürs Fahrrad in der Probezeit hängen darf. Denn: Auch wenn der Fahrradfahrer weniger Promille hat, kann es sein, dass das Konsequenzen für das Autofahren hat – nämlich dann, wenn der Fahrradfahrer Ausfallerscheinungen zeigt und dadurch den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte. Dann drohen im Einzelfall eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.
Achtung: In der Probezeit betrunken Fahrrad fahren ist kein Kavaliersdelikt. Ab 1,6 Promille drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe (in der Regel ab 205 Euro aufwärts), Führerscheinentzug plus Sperrzeit für die Neubeantragung und die verpflichtende Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung).
Wer in der Probezeit betrunken Fahrrad fährt, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Folgende Konsequenzen sind für Fahranfänger möglich:
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Anzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Anzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Anzeige | |
Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Anzeige | |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit und Alkohol am Steuer in der Probezeit sind ganz schlechte Ideen – unter Drogeneinfluss zu stehen übrigens auch. Es gibt zwar keinen Grenzwert, doch wer erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto rechnen. Hinzukommt eine verpflichtende Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
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