Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Probezeit nach MPU: Beginnt sie wieder von vorn?

Viele Autofahrer glauben, dass sie nach bestandener MPU wieder mit einer Probezeit für ihren Führerschein rechnen müssen. Ist das tatsächlich so? Welche Regeln gelten für die Probezeit nach einer MPU aufgrund von Alkohol am Steuer?

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Wie lange dauert die Probezeit nach einer MPU?

Fällt nach der MPU eine Probezeit an?

Grundsätzlich gibt es nach bestandener MPU keine Probezeit für den Autofahrer. Befand sich der Betroffene vor der MPU jedoch als Fahranfänger in der Probezeit, sieht es etwas anders aus: Wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er etwa mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt wurde, läuft die Probezeit nach bestandener MPU einfach weiter. Ein Beispiel: Der Autofahrer musste seine Fahrerlaubnis abgeben, als er bereits ein Jahr und drei Monate seiner Probezeit absolviert hatte. Nach bestandener MPU muss er dann noch weitere neun Monate Probezeit überstehen – denn insgesamt dauert sie zwei Jahre. Die Probezeit beginnt nach der MPU also nicht von vorn. Jeder Autofahrer muss die Probezeit nur einmal absolvieren, selbst wenn ihm seine Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Punkte nach der MPU in der Probezeit – was passiert damit?

Nicht selten haben Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden und denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, auch einige Punkte in Flensburg angesammelt. Viele gehen davon aus, dass die Punkte auch nach erfolgreicher MPU noch gültig sind – doch so ist es nicht. Nach bestandener MPU in der Probezeit starten Betroffene mit einem leergefegten Punktekonto.

Auflagen nach positiver MPU – das muss jetzt getan werden

Wer die MPU erfolgreich hinter sich gebracht hat, erhält seinen alten Führerschein nicht zurück. Da der Betroffene die Fahrerlaubnis vollkommen neu erlangt hat, muss der neue Führerschein auch erst einmal von der Bundesdruckerei angefertigt werden. Das dauert üblicherweise zwei bis vier Wochen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Führerschein zu beantragen, der dann meist sofort ausgehändigt wird. Mit diesem kann man sich beispielsweise in einer Verkehrskontrolle ausweisen, bis der richtige Führerschein eingetroffen ist. Dafür müssen sich Betroffene selbstständig an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden und dort folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Positives MPU-Gutachten
  • Unterlagen über den Führerscheinentzug, falls sie vorhanden sind
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