Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Unfall unter Alkoholeinfluss: Welche Strafen drohen?

Autofahren unter Alkoholeinfluss gehört zu den häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Im Jahr 2019 hatten laut Statistischem Bundesamt rund 71 Prozent der alkoholisierten Autofahrer, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, einen Promillewert von mindestens 1,1 – bei jedem fünften war es sogar ein Promillewert von mindestens 2,0. Die Gründe für das erhöhte Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss liegen auf der Hand: Wer getrunken hat, reagiert langsamer und kann sich nicht mehr gut konzentrieren – gleichzeitig steigt aber die Risikobereitschaft. Es reichen schon ein paar Sekunden Unachtsamkeit und die schwersten Unfälle können geschehen.

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Welche Alkoholregeln gelten im Straßenverkehr?

In Deutschland müssen sich Autofahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten. Wer diese Grenze missachtet, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Das gilt übrigens auch dann, wenn ein Autofahrer nur mit 0,3 Promille erwischt wird, aber schon Ausfallerscheinungen zeigt – zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien. Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen vollständig nüchtern sein, wenn sie sich hinters Steuer setzen.

Welche Strafe droht bei einem Unfall wegen Alkohol?

Wer mit 0,5 Promille oder mehr im Blut erwischt wird, hat eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohols am Steuer begangen. Betroffene müssen dann mindestens 500 Euro zahlen und erhalten einen Monat Fahrverbot. Kam es sogar zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, kann der Autofahrer auch wegen Gefährdung im Straßenverkehr nach § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt werden. Hier handelt es sich dann nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. In diesem Fall müssen Betroffene mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
  • Drei Punkte in Flensburg
  • Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist
  • Eventuell Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der Geschädigte es verlangt

Wichtig: Auch ohne Unfall können sich alkoholisierte Fahrer vor dem Strafgericht wiederfinden – nämlich dann, wenn sie mit 1,1 Promille oder mehr hinterm Lenkrad erwischt wurden.

Alkohol-Unfall: MPU notwendig?

Viele Autofahrer fragen sich, ob sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, wenn sie einen Unfall wegen Trunkenheit verursacht haben. Ja, das kann tatsächlich der Fall sein. Bei einem Alkohol-Unfall ist die Strafe meist der Entzug der Fahrerlaubnis. Um diese zurückzubekommen, ist in aller Regel ein positives MPU-Gutachten nötig.

Alkohol-Unfall plus Fahrerflucht – was kommt auf Betroffene zu?

Wer unter Alkoholeinfluss steht und einen Unfall baut, muss mit harten Strafen rechnen.

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat, muss mit harten Strafen rechnen. Noch schlimmer wird es, wenn derjenige sogar noch Fahrerflucht begangen hat. Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße sowie mit einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug sanktioniert. Generell lässt sich zusammenfassen, dass die Strafe für einen Alkohol-Unfall ohne Fahrerflucht vermutlich geringer ausfallen wird. Nicht nur deshalb sollten Autofahrer gut überlegen, wie sie sich nach einem Unfall verhalten. In erster Linie kommt es immer darauf an, geschädigten Personen zu helfen. Bei Fahrerflucht nach einem Alkohol-Unfall kann es darüber hinaus Probleme mit der Versicherung geben. Sie kann sich in diesem Fall darauf berufen, dass der betroffene Autofahrer seine Aufklärungspflicht verletzt hat und sich weigern, für etwaige Schäden zu zahlen.

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Noch in der Probezeit einen Alkohol-Unfall verursacht?

Wer sich noch in der Probezeit befindet und einen Alkohol-Unfall verursacht, wird mit harten Konsequenzen rechnen müssen. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze – ein Verstoß dagegen ist ein sogenanntes schwerwiegendes Vergehen. Wer in der Probezeit alkoholisiert Auto fährt und sogar noch einen Unfall baut, wird vermutlich seine Fahrerlaubnis verlieren, die er nur durch die Teilnahme an einer MPU wiedererlangen kann. Weitere mögliche Konsequenzen:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
  • Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
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