Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt und fragen sich nun, was mit Ihren Überstunden geschieht? Lesen Sie hier, ob Sie die Plusstunden abbummeln müssen, sich auszahlen lassen können oder ob sie gar verfallen.
- Was passiert mit den Überstunden bei einer Kündigung?
- Werden Überstunden nach einer Kündigung abgefeiert oder ausbezahlt?
- Ist eine Auszahlung beim Arbeitszeitkonto nach Kündigung möglich?
- TVöD: Überstunden auszahlen bei Kündigung
- Verfallen Überstunden bei Kündigung?
- Wann Plusstunden verfallen
- Nach einer Kündigung: Was passiert mit Plusstunden und Resturlaub?
- Muss ich nach einer Kündigung noch Überstunden machen?
- Kündigung des Arbeitnehmers – Im Kündigungsschreiben Überstunden thematisieren?
- Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht – Überstundenausgleich einklagen nach Kündigung
Was passiert mit den Überstunden bei einer Kündigung?
Überstunden oder Plusstunden entstehen immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr Stunden arbeitet, als mit seinem Arbeitgeber vertraglich vereinbart. Überstunden kann der Arbeitgeber anordnen oder billigen. Die Stunden, die ein Arbeitnehmer mehr gearbeitet hat, müssen ausgeglichen werden. Wie das geschieht, hängt davon ab, welche Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen werden.
Im Falle einer Kündigung stellt sich oft die Frage, was mit den noch offenen, bislang nicht vergüteten Überstunden passiert. Auch hier gelten die arbeits- und tarifvertraglichen Vereinbarungen, jedoch spielt auch eine Rolle, ob es sich um eine fristlose oder fristgemäße Kündigung handelt.
Zunächst muss klar sein, ob der Arbeitnehmer überhaupt etwas für seine geleisteten Überstunden verlangen darf. In der Regel haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, Überstunden „abzufeiern“ oder sich auszahlen zu lassen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag ist festgelegt, was mit den Überstunden passiert. Doch wenn keine derartige Vereinbarung getroffen und der Arbeitnehmer demzufolge nicht mit einer Vergütung der Überstunden rechnen durfte, müssen Überstunden nicht kompensiert werden. Einige Beispiele:
- Ein Arbeitnehmer kann etwa mit der Vergütung von Überstunden rechnen, wenn dies in anderen Betrieben mit dem gleichen Tarifvertrag üblich ist.
- Wurden bislang Überstunden durch den Arbeitgeber vergütet, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung weiterhin nachkommt.
- Wenn Überstunden im Betrieb nicht üblich sind, kann ein Arbeitnehmer, der nach der Arbeitszeit ein Projekt ohne Absprache mit dem Arbeitgeber fertigstellt, nicht davon ausgehen, dass die Überstunden vergütet werden.
- Sind Überstunden betriebsüblich, kann der Arbeitnehmer von einer Duldung des Arbeitgebers und damit einer Vergütung der Überstunden ausgehen, wenn er nach der Arbeitszeit ein Projekt ohne Absprache mit dem Vorgesetzten fertigstellt.
- Führungskräfte und Personen in „höheren“ Berufen (etwa Ärzte oder Anwälte) können meistens keine Vergütung von Überstunden verlangen.
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Auch die Art der Kündigung hat Einfluss darauf, auf welche Art der Überstundenausgleich stattfindet. Je nach arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung werden Überstunden üblicherweise durch Geld oder Freizeit ausgeglichen. Der Arbeitnehmer kann in diesen Fällen nach der Kündigung die Auszahlung seiner Überstunden verlangen:
- Steht im Vertrag nicht ausdrücklich, ob Überstunden finanziell oder durch Freizeit ausgeglichen werden, kann der Arbeitnehmer nach einer Kündigung in der Regel von einem Geldausgleich ausgehen, wenn Überstunden überhaupt vergütet werden.
- Wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass Überstunden vergütet werden.
- Wenn laut Arbeitsvertrag Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden, gilt das auch nach einer Kündigung. In der Kündigungsfrist bleibt meist genügend Zeit, um die geleisteten Überstunden mit Freizeit auszugleichen. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und es sind dann noch Überstunden offen, können Arbeitnehmer ausnahmsweise einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Normalerweise gilt laut Arbeitsrecht: Gab es im Vorfeld eine Kündigung vom Arbeitsvertrag sind Überstunden als Freizeitausgleich in der Regel nicht möglich. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, die Überstunden zu vergüten. Ohne eine gültige Vereinbarung zu Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Arbeitgeber also nach einer ausgesprochenen Kündigung nicht einfach festlegen, dass der Arbeitnehmer die Überstunden abbummelt.
Nach einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung gibt es zwei Möglichkeiten, mit den Überstunden des Arbeitnehmers zu verfahren:
- Überstunden abfeiern bei Kündigung: In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer einen Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden und kann (teilweise) die Kündigungsfrist mit Überstunden überbrücken.
- Überstunden auszahlen bei Kündigung: Der Arbeitnehmer erhält einen finanziellen Ausgleich für seine Überstunden. Ist nichts anderes vereinbart worden, gilt der reguläre Stundensatz auch für Überstunden.
Nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung ist ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden nicht möglich, da das Arbeitsverhältnis mit Zugang oder Erhalt der fristlosen Kündigung endet. Es gibt keine Kündigungsfrist, die sich mit Überstunden überbrücken lässt. Daher gilt für jede fristlose Kündigung: Überstunden sind durch den Arbeitgeber auszubezahlen.
Ist eine Auszahlung beim Arbeitszeitkonto nach Kündigung möglich?
Ein Arbeitszeitkonto erfasst die geleisteten Arbeitsstunden, die Überstunden, die Urlaubstage und die Krankheitstage eines Beschäftigten. Die Dokumentation erfolgt meist über elektronische Zeiterfassungssysteme. Das Prinzip solcher Arbeitszeitkonten basiert auf dem Zeitausgleich: Temporäre Mehr- oder Minderarbeit wird in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen bezüglich des Zeitausgleichs eine Regelung, die besagt, dass Überstunden, Spät- oder Nachtdienste nicht mit Geld, sondern durch Freizeit abgegolten werden.
Nach einer Kündigung sollte das Arbeitszeitkonto bei Ablauf der Kündigungsfrist ausgeglichen sein. Da dies nicht immer möglich ist, kann der Arbeitgeber Überstunden entweder auszahlen oder der Arbeitnehmer verlangt eine Gutschrift von Arbeitsstunden beim neuen Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber kann also das Arbeitszeitguthaben im Arbeitszeitkonto übernehmen.
Arbeitgeber müssen Überstunden nicht auszahlen, wenn sie sich mit den Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen lassen. Aber: Durch den Arbeits- oder Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung muss festgelegt worden sein, dass das Arbeitszeitkonto Minusstunden erfasst. Andernfalls ist eine Verrechnung nicht möglich.
Um das Arbeitszeitguthaben als Zahlungsanspruch oder Gutschrift von Arbeitsstunden geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer sich an die vertraglich geregelten Ausschlussfristen halten.
Minijob – Überstunden auszahlen nach Kündigung? Auch für Minijobber gelten bezüglich Überstunden die im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffenen Regelungen. Minijobber haben also einen Anspruch darauf, sich nach einer Kündigung Überstunden auszahlen zu lassen. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer im Minijob im Durchschnitt in zwölf Monaten nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen darf. Andernfalls fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Für Minijobs ist ratsam ist, die Überstunden innerhalb der Kündigungsfrist oder bereits zuvor abzubauen.
TVöD: Überstunden auszahlen bei Kündigung
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes entscheiden frei darüber, ob Überstunden als Freizeitausgleich oder in Form eines finanziellen Ausgleichs abgegolten werden. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird allerdings der Freizeitausgleich als bevorzugte Variante angegeben.
Die meisten Beschäftigungen im öffentlichen Dienst sind mit einem Arbeitszeitkonto verbunden. Ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitszeitguthaben vorhanden, kann ein finanzieller Ausgleich stattfinden. Dasselbe gilt für Gleitzeitmodelle, die im öffentlichen Dienst auch oft Anwendung finden. Überstunden fallen an, wenn das Gleitzeitguthaben überschritten wurde. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dann einen Ausgleich in finanzieller Form oder in bezahlter Freizeit gewähren. Ist noch Gleitzeitguthaben nach Auslaufen der Kündigungsfrist vorhanden, kann der Arbeitgeber die Überstunden auszahlen.
Auch für den öffentlichen Dienst gilt: Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet sein. Andernfalls besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung, Überstunden zu vergüten. Eventuelle Überstundenzuschläge sind durch den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Nach einer Kündigung müssen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die im Tarifvertrag genannte Ausschlussfrist beachten, wenn sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in Textform geltend machen wollen. In der Regel beträgt die Ausschlussfrist im TVöD sechs Monate.
Verfallen Überstunden bei Kündigung?
Wann Überstunden verfallen, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Folgende Anhaltspunkte gibt es aber dennoch:
- Gibt es im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist? Solch eine Verfallsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeitnah ausgeglichen werden. Die Ausschlussfrist muss mindestens drei Monate betragen, andernfalls ist sie unwirksam. Gemachte Überstunden würden demnach verfallen, wenn der Arbeitnehmer sie nicht innerhalb der arbeitsvertraglichen, mindestens drei Monate währenden Ausschlussfrist geltend macht.
- Anwendung der gesetzlichen Verjährungsfrist: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB) ist eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren festgelegt. Diese greift, wenn eine Ausschlussfrist unwirksam oder im Arbeitsvertrag nicht festgelegt ist. Überstunden verfallen bei einer Kündigung somit erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist.
Wann Plusstunden verfallen
Es gibt Umstände, die bewirken können, dass bereits geleistete Überstunden entschädigungslos entfallen. Hier einige Beispiele:
- Gleitzeit und Überstunden: Beim Gleitzeitmodell werden dem Arbeitnehmer keine starren Arbeitszeiten vorgeschrieben und er kann seine Arbeitszeit flexibel einteilen. Im Normalfall hat er deshalb kein Recht, sich in Eigenregie gemachte Überstunden vergüten zu lassen. In Gleitzeit geleistete Überstunden verfallen bei einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer seine Überstunden nicht innerhalb der Kündigungsfrist selbst abbaut. Überdies werden in einer Gleitzeitvereinbarung der Abbau und Verfall von Überstunden geregelt.
- Überstundenabbau und Krankheit: Nimmt ein Arbeitnehmer Urlaub und erkrankt in diesem, werden die Krankheitstage seinem Urlaubskonto gutgeschrieben. Anders verhält es sich beim Überstundenabbau. Erkrankt der Arbeitnehmer während des vereinbarten Freizeitausgleichs, wird der Überstundenausgleich nicht unterbrochen und die Überstunden verfallen.
- Ausschlussfrist und Überstunden: Geleistete Überstunden sind innerhalb der im Arbeitsvertrag festgelegten Ausschluss- oder Verfallsfrist geltend zu machen. Verstreicht diese Frist, verfallen die Überstunden.
- Überstunden bei Kündigung gemäß TvöD: Im öffentlichen Dienst und für Beamte gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. In diesem ist eine Ausschlussfrist von sechs Monaten festgelegt (§ 37 TvöD). Ansprüche wie Überstunden, die der Arbeitnehmer nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist schriftlich geltend macht, verfallen.
- Ausgleichsquittung und Überstunden: Bei einer Kündigung erbitten Arbeitgeber oft von Arbeitnehmern die Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Arbeitnehmer, dass er gegen den Arbeitgeber keine Forderungen hat und keine Ansprüche erhebt. Das Einfordern offener Überstunden ist dann kaum noch möglich.
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Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen Urlaub in einem bestimmten Zeitraum nehmen zu dürfen. Wurde oder hat der Arbeitnehmer allerdings gekündigt, muss er seinen Resturlaub für gewöhnlich innerhalb der Kündigungsfrist nehmen. Häufig gibt es eine arbeitsvertragliche Regelung, die besagt, dass der Arbeitnehmer bei Kündigung unter Anrechnung seines Resturlaubs von der Arbeit freigestellt werden kann.
Bei vorhandenem Resturlaub und geleisteten Überstunden ist eine fristgemäße ordentliche Kündigung mit Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden möglich. Die Überstunden werden dann als Freizeitausgleich beziehungsweise zusätzliche Urlaubstage abgeholten. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, können Überstunden und Urlaub nur durch Auszahlung abgeholten werden.
Freistellung muss deutlich formuliert sein: Die Freistellung muss klar und eindeutig beschreiben, welche Ansprüche mit ihr abgegolten werden. Sind in der Freistellung nur Urlaubsansprüche thematisiert, muss der Arbeitgeber den Überstundenausgleich nachträglich bezahlen.
Ist im Arbeitsvertrag keine Regelung enthalten, die besagt, dass Überstunden nur durch Abbummeln abzubauen sind, besteht ein Vergütungsanspruch für den Arbeitnehmer. Er kann darauf bestehen, dass der Arbeitgeber ihm die Überstunden auszahlt.
Muss ich nach einer Kündigung noch Überstunden machen?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Überstunden nur dann vom Arbeitnehmer verlangen, wenn dies arbeitsvertraglich so geregelt ist. Existiert im Vertrag keine derartige Regelung, können Arbeitnehmer Überstunden verweigern, denn ihre Arbeitspflicht umfasst lediglich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Andersherum heißt das, ist Mehrarbeit arbeitsvertraglich geregelt, kann das Überstunden verweigern eine Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber rechtfertigen.
Arbeitnehmer müssen sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten halten, so als wäre das Arbeitsverhältnis ungekündigt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, auch Überstunden nach einer Kündigung zu machen, wenn das arbeitsvertraglich so geregelt ist.
Kündigung des Arbeitnehmers – Im Kündigungsschreiben Überstunden thematisieren?
Arbeitnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Es besteht für Arbeitnehmer also kein Anlass, Überstunden in der Kündigung zu erwähnen, auch wenn sie die Mehrarbeit als Belastung empfunden haben und diese den eigentlichen Kündigungsgrund darstellt. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer bei ihrer Kündigung die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten beziehungsweise gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.
Sachverhalte, wie zum Beispiel die Regelungen zu Überstunden bei einer Kündigung oder Urlaubsansprüche, sollten Arbeitnehmer nicht im Kündigungsschreiben thematisieren. Stattdessen empfiehlt sich, das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht – Überstundenausgleich einklagen nach Kündigung
Zahlt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden nicht aus, muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist beim Arbeitgeber geltend machen. Dafür muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung seiner Überstunden auffordern.
Wenn der Arbeitgeber auf die Geltendmachung des Arbeitnehmers nicht reagiert oder diese ablehnt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seinen Zahlungsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Das heißt, um erfolgreich Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass
- die Überstunden tatsächlich geleistet wurden.
- die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder wenigstens gebilligt wurden.
Die Beweisanforderungen für Überstunden sind sehr hoch. Arbeitnehmer müssen dokumentieren und vor Gericht vortragen, wann, wie lange und aus welchem Grund sie Mehrarbeit geleistet haben. Der Arbeitnehmer erhöht seine Chancen auf Überstundenausgleich zudem enorm, wenn er seine Arbeitszeitaufzeichnungen regelmäßig vom Arbeitgeber abzeichnen lässt. Es ist also wichtig, sämtliche Belege über ihre geleisteten Überstunden aufzubewahren. Nur so kann der Arbeitnehmer vor Gericht seinen Anspruch auf Ausgleich der Überstunden nach einer Kündigung einklagen.
Nachweis der Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit: Arbeitet ein Arbeitnehmer nach Vertrauensarbeitszeit, sollte er seine Überstunden genauestens dokumentieren und einmal pro Woche vom Arbeitgeber abzeichnen lassen. Meistens reichen die Aufzeichnungen vom Arbeitnehmer allein vor Gericht als Nachweis nicht aus.
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