Sie wollen kündigen? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Ihr Kündigungsschreiben erfüllen muss, damit es zulässig ist. Außerdem sagen wir Ihnen, was Sie tun können, wenn das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers fehlerhaft ist.
- Ist das Kündigungsschreiben gültig? – Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
- Wie schreibe ich eine Kündigung meines Arbeitsvertrages? – Fristgemäße Arbeitnehmerkündigung
- Ordentliches Kündigungsschreiben: Arbeitsvertrag auflösen bei Minijob
- Ordentliche Kündigung: Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden
- Was ist bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer zu beachten?
- Fehlerhaftes Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber – Kündigungsschutzklage einreichen
Ist das Kündigungsschreiben gültig? – Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen für eine wirksame beziehungsweise gültige Kündigung des Arbeitsvertrages diverse Dinge beachten, wie etwa Kündigungsvoraussetzungen, die Zulässigkeit des Kündigungsgrundes sowie Fristen und formale Aspekte im Kündigungsschreiben selbst.
Formfehler im Kündigungsschreiben können eine Kündigung unwirksam oder wenigstens anfechtbar machen. Entdecken Arbeitnehmer also formale Fehler im Kündigungsschreiben ihres Arbeitsgebers, können Sie die Kündigung anfechten.
Damit eine Kündigung rechtskräftig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schriftform: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass eine Kündigung schriftlich auf Papier erfolgen muss (§ 623 BGB). Mündliche Kündigungen oder etwa per SMS, E-Mail oder Fax versendete Kündigungen sind unwirksam.
- Datum: Das Kündigungsschreiben muss unbedingt mit einem Datum versehen sein, sodass ersichtlich ist, wann der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Das Datum sollte der Tag sein, an dem der Briefversand erfolgt beziehungsweise die Kündigung übergeben wird.
- Unterschrift: Die Kündigung muss eigenhändig von jemandem unterschrieben worden sein, der dazu berechtigt ist. Eingescannte oder digitale Signaturen sind nicht zulässig.
- Empfänger und Adressat: Im Briefkopf müssen zwei Namen und Adressen stehen – die des Gekündigten und die des Kündigenden. Dabei ist wichtig, dass die Namen, Anschriften und Gesellschaftsformen korrekt geschrieben sind.
- Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Grund für die Kündigung anzugeben. Für den Arbeitnehmer besteht diese Pflicht zumindest für ordentliche Kündigungen nicht, dennoch kann er beispielsweise in die Kündigung schreiben, weshalb die Arbeit nichts für ihn ist.
- Klarheitsgebot: Die Kündigungsaussage muss unmissverständlich sein. Im Betreff des Schreibens sollte bereits „Kündigung“ stehen. Formulierungen wie „Ich würde Ihnen gerne kündigen“ sind nicht eindeutig genug.
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Jetzt kostenlos prüfenWie schreibe ich eine Kündigung meines Arbeitsvertrages? – Fristgemäße Arbeitnehmerkündigung
Will man ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer formulieren, müssen die Formvorschriften eingehalten werden:
- Briefkopf mit Namen und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Datum des Kündigungsschreibens
- Betreff sollte das Wort „Kündigung“ enthalten
- Kündigungserklärung als unmissverständliche Aussage, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und zu welchem Zeitpunkt unter Wahrung der Kündigungsfrist; auch Aussagen wie „zum nächstmöglichen Termin“ sind möglich
- eigenhändige Unterschrift
Muster für eine kurz gefasste ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Zusätzlich kann ein arbeitnehmerseitiges Kündigungsschreiben noch folgende Punkte beinhalten:
- Kündigungsgrund – Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag-Kündigungsschreiben keinen Kündigungsgrund nennen.
- Danksagung, insofern der Arbeitnehmer das Unternehmen im Guten verlässt
- Bitte nach Kündigungsbestätigung – Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Empfang der Kündigung zu bestätigen, tut er es dennoch, hat der Arbeitnehmer einen schriftlichen Beweis.
- Bitte um ein Arbeitszeugnis
- höfliche Abschiedsformel
Muster für eine fristgemäße Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Ordentliches Kündigungsschreiben: Arbeitsvertrag auflösen bei Minijob
Arbeitsrechtlich gesehen besteht zwischen einem Minijob oder 450-Euro-Job und einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle kein Unterschied. Arbeitnehmer haben, wenn sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und auch für sie gilt der Kündigungsschutz.
Für die Kündigung eines Minijobs gelten prinzipiell dieselben Regeln, wie bei einer Kündigung vom Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Trotzdem Arbeitnehmer im Minijob nur stundenweise arbeiten, müssen sie die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB einhalten: Das heißt, die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Insofern im Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist genannt ist, ist diese einzuhalten.
Vorlage für eine ordentliche Kündigung des Minijobs durch den Arbeitnehmer:
Ordentliche Kündigung: Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Dabei spielt keine Rolle, ob die Kündigung zum Anfang oder Ende des Monats oder zum 15. des Monats erfolgt. Das Arbeitsverhältnis endet genau zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu beenden.
Für das Kündigungsschreiben in der Probezeit gelten dieselben Formvorschriften wie für alle anderen Arbeitsverhältnisse auch. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben werden muss und nur in schriftlicher Form wirksam ist.
Vorlage für ordentliche Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer:
Was ist bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer zu beachten?
Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer kommt selten vor und ist ebenfalls an spezielle Formvorschriften geknüpft. Eine arbeitnehmerseitiges fristloses Kündigungsschreiben muss folgende Bestandteile aufweisen:
- Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- aktuelles Datum (in der Regel der Tag, an dem die Kündigung als Brief verschickt oder dem Arbeitgeber ausgehändigt wird)
- eindeutiger Betreff am besten mit dem Wort „Kündigung“
- fristlose Kündigungsabsicht formulieren
- wichtigen Kündigungsgrund benennen (eventuell auch vorherige Abmahnungen erwähnen)
- gegebenenfalls Bitte nach schriftlicher Bestätigung des Erhalts der Kündigung
- Bitte nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis
- eigenhändige Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben
Wichtig für die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist der außerordentliche Kündigungsgrund, der überhaupt eine Kündigung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen rechtfertigt. Ein solcher Grund kann etwa das mehrfach ausgebliebene Gehalt sein, allerdings sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor wenigstens einmal abgemahnt haben. In seltenen Fällen kann der Arbeitnehmer auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich kündigen, nämlich wenn er zum Beispiel am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde.
Muster für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Fehlerhaftes Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber – Kündigungsschutzklage einreichen
Für Arbeitnehmer ist es von Vorteil, die formellen Vorschriften für eine Kündigung zu kennen. Befindet sich zum Beispiel unter dem Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber keine eigenhändige Unterschrift oder erfolgte die Kündigung per E-Mail, ist sie nicht rechtskräftig.
Kündigungen durch den Arbeitgeber können nicht nur unwirksam sein, weil Formvorschriften nicht eingehalten wurden, sondern auch weil tarifvertragliche oder gesetzliche Vorschriften für eine Kündigung missachtet wurden. Dazu zählen etwa Verstöße gegen den allgemeinen Kündigungsschutz, das Übergehen des Betriebsrats bei der Kündigung, eine falsche Berechnung der Kündigungsfrist oder fehlende Abmahnungen vor einer Kündigung.
Vermuten Arbeitnehmer, dass eine Kündigung unwirksam ist, haben sie die Möglichkeit, beim Arbeitgeber gegen die Kündigung schriftlich Widerspruch einzulegen. Dabei sollten sie den Arbeitgeber auch darauf hinweisen, dass die Kündigung aufgrund von Fehlern unzulässig ist. Die Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer können sich erhöhen, wenn er sich juristisch beraten lässt.
Mit dem Widerspruch gegen die Kündigung kann eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtswirksam ist.
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