Kündigung erhalten oder selbst gekündigt? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Eine Kündigung ist immer eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, beschließt eine der beiden Vertragsparteien aus dem Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, muss die andere Partei dies mehr oder weniger akzeptieren.

  1. Kündigung mit oder ohne Kündigungsfrist?
  2. Arbeitgeberkündigung: Nicht ohne Kündigungsgrund
  3. Nicht jede Kündigung führt zum Jobverlust
  4. Kündigung – was tun? Ansprüche des Arbeitnehmers bei Entlassung
  5. Kündigungsschreiben: Wirksam oder nicht?

Kündigung mit oder ohne Kündigungsfrist?

Kündigung im Arbeitsrecht

Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, ist zunächst einmal wichtig, festzustellen, um welche Kündigungsform es sich handelt. Davon hängt nämlich ab, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder ob ihn eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erwartet.

Im Großen und Ganzen lassen sich zwei Kündigungsformen im Hinblick auf die Kündigungsfristen unterscheiden:

  • Fristgemäße oder ordentliche Kündigung: Die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wird eingehalten und eine Arbeitslosengeld-Sperre wird nicht verhängt. Für die Zeit der Kündigungsfrist ist unter Umständen auch eine Freistellung des Arbeitnehmers möglich.
  • Fristlose oder außerordentliche Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung bei Zugang der Kündigung. Meistens verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Eine außerordentliche Entlassung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Meist muss ein schweres Fehlverhalten vorliegen, dass keiner vorherigen Abmahnung bedarf (etwa sexuelle Belästigung oder Arbeitsverweigerung). Die meisten Kündigungen sind ordentliche.

Für Kündigungen während einer Ausbildung gelten nicht dieselben Regelungen wie für andere Arbeitsverhältnisse. So dürfen Azubis nach der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden. Nur fristlose Kündigungen sind durch den Arbeitgeber möglich.

Unter gewissen Umständen ist auch eine Gegenkündigung nach einer Kündigung möglich. So kann der Arbeitgeber beispielsweise einen Arbeitnehmer, der bereits selbst gekündigt hat, nachträglich fristlos oder mit kürzerer Kündigungsfrist kündigen. Oder der Arbeitnehmer kann eine Gegenkündigung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber aussprechen.

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Arbeitgeberkündigung: Nicht ohne Kündigungsgrund

Damit eine Kündigung wirksam ist, sieht der gesetzliche Kündigungsschutz vor, dass der Arbeitgeber nur aus drei beziehungsweise vier Gründen kündigen darf. So lassen sich zusätzlich folgende Kündigungsformen dem Grund nach unterscheiden:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Eine erneute, zuvor abgemahnte schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegt vor. Arbeitnehmer können aufgrund eines Fehlverhaltens im Ausnahmefall auch ohne Abmahnung gekündigt werden.
  • Personenbedingte Kündigung und krankheitsbedingte Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann aus Gründen, die in seiner Person liegen, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Der Grund kann eine chronische Krankheit oder aber der Verlust des Führerscheins eines Kraftfahrers sein. Eine Sonderform der personenbedingten Entlassung ist die Verdachtskündigung. Im Gegensatz zur (verhaltensbedingten) Tatkündigung, bei der der Kündigungsgrund erwiesen ist (etwa Diebstahl), kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auch auf den dringenden Verdacht hin, eine Pflichtverletzung oder Straftat begangen zu haben, kündigen. Auch eine Druckkündigung ist möglich; dabei wird der Arbeitgeber von Dritte unter Druck gesetzt, die von ihm verlangen, einen bestimmten Arbeitnehmer zu entlassen.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Meldet ein Betrieb Insolvenz an oder führen Betriebsveränderungen dazu, dass einzelne Arbeitnehmer gehen müssen oder sogar Massenentlassungen nötig sind, ist der Kündigungsgrund betriebsbedingt. Bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter muss eine Sozialauswahl stattfinden, sodass zuerst diejenigen entlassen werden, die es weniger hart trifft. Bei größeren Unternehmen findet die Kündigung nach Sozialplan statt. Ein Sozialplan soll die sich für gekündigte Arbeitnehmer ergebenden Nachteile abmildern, zum Beispiel in Form einer Abfindung.

Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen Kündigungen ohne Grund erlaubt sind. Das gilt zum Beispiel für Kündigungen in der Probezeit oder für Kündigungen im Kleinbetrieb.

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Nicht jede Kündigung führt zum Jobverlust

Gekündigt zu werden, bedeutet nicht zwangsläufig, ohne Arbeit dazustehen, denn es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Änderungskündigung ausspricht. Dann hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er unter geänderten (meist schlechteren) Arbeitsbedingungen sein altes Arbeitsverhältnis fortführt oder ob er die Entlassung akzeptiert.

Kündigung – was tun? Ansprüche des Arbeitnehmers bei Entlassung

Mit der Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und auch, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, tauchen häufig Fragen zu den arbeitnehmerseitigen Ansprüchen auf:

  • Was ist mit den geleisteten Überstunden bei Kündigung? Muss ich die Überstunden innerhalb der Kündigungsfrist abbauen oder kann ich mir Überstunden auszahlen lassen?
  • Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch bei Kündigung? Muss ich den Resturlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist nehmen? Ist auch ein finanzieller Ausgleich für den Resturlaub möglich?
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Kündigungsschreiben: Wirksam oder nicht?

Kündigungsformen Arbeitsrecht

Vor allem wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigen will, wird er sich fragen, welche formalen und inhaltlichen Aspekte im Kündigungsschreiben er beachten muss, damit es auch rechtskräftig ist. Und möglicherweise steht später auch die Frage im Raum, ob eine Rücknahme der Kündigung möglich ist, weil es mit dem neuen Job nun doch nichts wird.

Wissen darüber, welche Voraussetzungen ein Kündigungsschreiben erfüllen muss, um wirksam zu sein, kann bei Erhalt einer Kündigung von Vorteil sein. Selbst Formfehler im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers können die Entlassung unwirksam oder zumindest anfechtbar machen.

Insbesondere nach einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, ist anzuraten, das Kündigungsschreiben durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Die engen rechtlichen Voraussetzungen für außerordentliche Kündigungen bieten oft Möglichkeiten, Fehler auf Arbeitgeberseite nachzuweisen.

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