Steht Geschädigten ein Leihwagen nach Unfall zu? Diese Frage kommt schnell auf, denn viele Autofahrer sind darauf angewiesen, mobil zu bleiben, wenn das Auto in die Werkstatt muss. Lesen Sie hier, welche Regeln für das Ersatzfahrzeug nach unverschuldetem Unfall gelten.
Das Wichtigste vorweg: Ja, ein Mietwagen nach Unfall darf beanspruchen, wer nicht schuld am Zusammenstoß ist und dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss: Es gibt also einen Mietwagen bei Unfall als Geschädigter. Allerdings gibt es die Regelung, dass Betroffene täglich mehr als 20 Kilometer mit dem Auto zurücklegen müssen. Wenn man diese Kilometerzahl nicht erreicht, hat man aber immerhin Anspruch auf Erstattung von Taxikosten oder Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Feuerwehrmann-Eselsbrücke: Sie besagt, dass Unfallgeschädigte auch dann Anspruch auf einen Leihwagen haben, wenn das eigene Auto aus besonderen Gründen ständig verfügbar sein muss.
Lassen Sie von einem Anwalt für Unfälle prüfen, ob Ihre Umstände zu diesen Fällen zählen! Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt? Was immer gilt: Gezahlt werden muss der Leihwagen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn die Schuldfrage entsprechend eindeutig geklärt ist.
Wichtig: Unfallgeschädigte müssen erklären, dass sie ihr Auto auch tatsächlich benutzt hätten, wenn es nicht durch den Zusammenstoß beschädigt worden wäre. Das ist beispielsweise bei Pendlern recht einfach nachvollziehbar. Natürlich müssen die Betroffenen auch in der Lage sein, den Mietwagen zu nutzen. Das geht nicht, wenn man beispielsweise aufgrund des Unfalls krankgeschrieben ist. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Anwalt zu seinen Ansprüchen beraten lassen.
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Jetzt kostenlos prüfenDer Anspruch auf Leihwagen bei Reparatur nach Unfall besteht unmittelbar nach dem Zusammenstoß – auch wenn das Fahrzeug vielleicht noch gar nicht in der Werkstatt ist, sondern beim Gutachter oder Abschlepper. Und selbst nach der Erstellung des Unfall-Gutachtens haben Geschädigte ein bis zwei Tage Anspruch auf einen Mietwagen nach Unfall. Wie lange der Leihwagen genau genutzt werden darf, hängt von der Reparaturdauer ab. Generell gilt: Der Leihwagen nach Unfall steht Geschädigten so lange zu, bis das eigene Fahrzeug wieder einsatzbereit ist.
Auch wenn es zu einem Totalschaden kam und Betroffene ein neues Auto kaufen müssen, bleibt der Anspruch aufeinen Leihwagen nach Unfall bestehen, bis der Neuwagen tatsächlich vor der Haustür steht. Allerdings muss dieser Zeitraum in einem gewissen Rahmen bleiben. Der ist zwar nicht konkret abgesteckt, aber ein Jahr lang darf man einen Mietwagen nach Unfall sicher nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung beanspruchen.
Wer seinen Anspruch auf Leihwagen nach Unfall nicht nutzen möchte, obwohl das Auto eigentlich in die Reparatur müsste, kann als Alternative eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung einfordern, sich also den Leihwagen nach Unfall auszahlen lassen. Die Höhe dieser Auszahlung richtet sich nach dem Wert des geschädigten Autos. Dazu wird die sogenannte Schwacke-Liste herangezogen. Sie gilt als Industriestandard zur Autobewertung und beinhaltet rund 30.000 Fahrzeuge. Die Liste wird von der Eurotax Schwacke GmbH herausgegeben.
Wichtig: Selbst, wenn ein Mietwagen billiger gewesen wäre als die Nutzungsausfallentschädigung, darf die gegnerische Versicherung diese Entschädigung nicht kürzen.
Viele Geschädigte fragen sich daher, ob sie ihren Anspruch auf Mietwagen nach Unfall nutzen oder lieber die Nutzungsausfallentschädigung vorziehen sollten. Meist ist es sinnvoller, sich für die Entschädigung zu entscheiden – vor allem dann, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Stellt der Gutachter nämlich fest, dass doch die Schuld oder Teilschuld bei Ihnen liegt, müssen Sie die Mietwagenkosten ganz oder teilweise selbst tragen.
Wer glaubt, dass er sich als Leihwagen nach einem Unfall einen schicken Sportwagen aussuchen darf, obwohl in der Werkstatt die zehn Jahre alte Gemüsekiste repariert wird, hat sich leider vertan. Grundsätzlich gilt, dass nach einem Autounfall der Leihwagen vergleichbar sein muss mit dem eigenen Fahrzeug – es sollte also derselben Klasse entsprechen.
Mietwagen nach Unfall: Welche Klasse? Auf Nummer sicher geht, wer lieber eine Klasse unter der des eigenen Autos wählt. So wird es bei der Kostenerstattung für den Leihwagen nach Unfall in der Regel keine Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung geben.
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