Von einer unklaren Verkehrslage ist immer in Zusammenhang mit einem Überholvorgang die Rede. Denn den darf man nicht starten, wenn die Verkehrslage unklar oder unübersichtlich ist. Eine genaue Definition dieser unklaren Verkehrslage gibt es allerdings nicht. Woran soll man sich also halten?
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Jetzt kostenlos prüfenIn der Straßenverkehrsordnung (StVO) sucht man vergeblich nach einer Definition der unklaren Verkehrslage. Schlauer wird man nur, wenn man sich die Urteile zu solchen Fällen ansieht. Demnach ist eine Verkehrslage unklar, wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht absehen kann, ob er seinen Überholvorgang sicher und ohne Gefährdung durchführen kann, ohne dass es zu einem Unfall kommt.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Autofahrer nicht abschätzen kann, wie sich der Vorausfahrende im nächsten Moment verhalten wird – zum Beispiel dann, wenn der Vorausfahrende unsicher fährt. Möglich ist auch eine unklare Verkehrslage an einer Kreuzung, wenn es den Anschein hat, als wolle der Vordermann abbiegen, ohne dass dies deutlich wird; wenn er beispielsweise kein Blinkzeichen setzt, aber sich tendenziell wie ein Abbiegender verhält.
Meist herrscht auch eine unklare Verkehrslage in einer Kolonne vor. Will ein Fahrzeug eine Kolonne überholen, lässt sich aber nur schwer abschätzen, wie sich die einzelnen Fahrzeuge verhalten werden, handelt es sich um eine unklare Verkehrslage. Denkbar ist etwa, dass die gesamte Kolonne ausschert, um einem parkenden Fahrzeug oder einem Radfahrer auszuweichen, ohne dass dies im Voraus ersichtlich ist. Hier sollte der Verkehrsteilnehmer kein Risiko eingehen und das Überholen der Kolonne trotz unklarer Verkehrslage besser unterlassen.
Missachtet ein Autofahrer die unklare Verkehrslage und überholt einfach dennoch, muss er mit strengen Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog rechnen: So gibt es für das Überholen bei unklarer Verkehrslage ein Bußgeld. In der Regel muss er 100 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Wenn zur unklaren Verkehrslage auch noch ein Überholverbot dazukommt, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro – immerhin bleibt es aber bei dem einen Punkt.
Noch strenger geht es zu, wenn ein Autofahrer die unklare Verkehrslage ignoriert und beim Überholen jemanden gefährdet. In diesem Fall werden 250 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Und das ist noch nicht alles: Der Autofahrer muss zudem einen Monat das Auto stehen lassen. In besonders harten Fällen kommt es sogar zum Führerscheinentzug und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Lagen eine unklare Verkehrslage plus Überholverbot vor und kommt es tatsächlich zu einem Unfall, muss der Unfallverursacher 300 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
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