Wer auffährt, hat Schuld? Der Mythos hält sich hartnäckig, dass immer das auffahrende Auto Schuld an einem Auffahrunfall hat. Das ist jedoch nicht automatisch der Fall. Wer Verantwortung und damit auch die Kosten bei einem Auffahrunfall trägt, erfahren Sie hier.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
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Jetzt kostenlos prüfenIn vielen Fällen ist es tatsächlich so, denn nach dem allgemeinen Rechtsverständnis kann es nur dann zu einem Auffahrunfall kommen, wenn der Auffahrende den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten hat oder nicht aufmerksam war. So kann auch ein Auffahrunfall auf ein stehendes Fahrzeug passieren – etwa, wenn ein Fahrer vom Handy abgelenkt ist und an einer roten Ampel auf den Vordermann auffährt.
Dennoch gibt es Situationen, in denen der Hintermann keine Schuld an dem Zusammenstoß hat. Beispielsweise dann, wenn das Auto vor ihm ohne Grund abbremst. Die Haftung des Auffahrenden kann ebenfalls ausgeschlossen oder vermindert werden, wenn die Bremslichter des Vorausfahrers nicht funktionierten.
Die Annahme, dass bei einem Auffahrunfall immer der Auffahrende schuld ist, entstammt aus den
– sehr zum Vorteil der Voranfahrenden ausgelegten – Regeln. Grundsätzlich geht man nämlich tatsächlich erst einmal davon aus, dass der Auffahrende Schuld hat – das ist der sogenannte Anscheinbeweis. Er beruht darauf, dass der Auffahrende vor dem Unfall
Noch komplizierter wird es, wenn an einem Auffahrunfall drei Autos oder sogar noch mehr beteiligt, sind. Das kann der Fall sein, wenn ein Auto auf ein Stauende auffährt und dabei mehrere Autos ineinander geschoben werden. Auch hier weist der Anscheinbeweis zunächst dem hintersten Fahrer die Schuld für den Kettenauffahrunfall zu. Aber auch der mittlere Fahrer könnte eine Mitschuld tragen, zum Beispiel wenn er selbst noch fuhr und das Auffahren auf seinen Vordermann durch rechtzeitiges Bremsen hätte verhindern können. Hier muss die Schuldfrage im Einzelfall untersucht werden.
Als Auffahrender hat man die schlechteren Karten, wenn es darum geht, wer Schuld am Auffahrunfall hat. Dennoch gibt es – wie oben genannt – Gründe, die den Hintermann entlasten. Wichtig zu wissen ist allerdings: Der Auffahrende muss dem Vordermann beweisen können, dass er die Schuld an dem Auffahrunfall hat. Das ist häufig gar nicht so einfach. Deshalb ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu holen und sich rechtlich umfassend beraten zu lassen.
Bei der Frage, wer für den Schaden bei einem Auffahrunfall aufkommen muss, wird erst einmal davon ausgegangen, dass der Auffahrende Schuld an dem Unfall hat. Daraus ergibt sich, dass bei einem Auffahrunfall dessen Versicherung für entstandene Schäden geradestehen muss und gegebenenfalls nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld oder Schadensersatz an den Vordermann zahlt. Ist der aufgefahrene Autofahrer anderer Meinung und sieht die Schuld nicht bei sich selbst, muss er das beweisen können. In diesem Fall sollten sich Betroffene rechtlichen Beistand holen. Ein Anwalt für Verkehrsunfälle kann den individuellen Fall und die Chancen auf Erfolg nach einem Auffahrunfall einschätzen.
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Jetzt kostenlos prüfenViele Fragen gibt es zum Auffahrunfall und der Strafe: Ob Beteiligte bei einem Auffahrunfall Punkte oder Bußgelder kassieren, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Höhe der Strafe hängt von der Art des Verstoßes ab – also davon, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Davon abhängig können Betroffene mit Bußgeldern ab 30 Euro und Punkten verhältnismäßig glimpflich davonkommen oder sie müssen im schlimmsten Fall harte Strafen wie hohe Geldzahlungen und sogar Freiheitsstrafen hinnehmen. Es wird geschaut, welcher Verstoß die Ursache für einen Auffahrunfall war – zum Beispiel ein Abstands- oder Handyverstoß.
Wenn es zu einem leichten Auffahrunfall kommt, muss nicht immer ein sichtbarer Schaden entstehen. Dennoch ist es ratsam, Kontaktdaten mit dem anderen Fahrer auszutauschen, sobald sich zwei Autos berührt haben und das von den Fahrern auch bemerkt wurde. Das ist deshalb wichtig, weil Autofahrer nicht immer selbst vor Ort abschätzen können, ob ein Auto beschädigt wurde oder nicht
Wer den Auffahrunfall ohne Schaden zunächst ignoriert, hat am Ende vielleicht keine Möglichkeit mehr, den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Versicherung zur Verantwortung zu ziehen. Und auch für den Unfallverursacher ist es wichtig, sich seiner Verantwortung zu stellen. Fährt er beispielsweise einfach weiter, macht er sich der Fahrerflucht schuldig – was eine Straftat ist.
Auch auf der Autobahn kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen – beispielsweise dann, wenn ein Stau entsteht und Autofahrer die Geschwindigkeit langsam fahrender Autos falsch einschätzen und auf das Stauende auffahren. In diesem Fall ist der Auffahrer tatsächlich schuld an dem Unfall. Es gibt aber auch auf der Autobahn Auffahrunfälle, bei denen der Hintermann keine Schuld trägt; beispielsweise dann, wenn der Vorausfahrende spontan und kurzfristig auf die Fahrbahn des Auffahrenden wechselt, ohne zu blinken. Hier kann vermutet werden, dass der Vorausfahrende nicht vorsichtig genug gehandelt hat. Dennoch lässt sich auch hier keine pauschale Einschätzung abgeben. Jeder Fall ist individuell und sollte mit einem Anwalt für Verkehrsrecht genau besprochen werden.
Auffahrunfall in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen? Ein Auffahrunfall in der Probezeit hat dann Konsequenzen für den Fahranfänger, wenn er tatsächlich schuld daran ist. Im Zweifel muss er dann beispielsweise mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Wie konkret die Strafe ausfällt, hängt aber davon ab, ob es sich bei der Ursache des Auffahrunfalls um einen A- oder B-Verstoß handelt.
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