Der sogenannte Dooring-Unfall gehört leider zu den Klassikern unter den Verkehrsunfällen. Der englische, relativ unbekannte, Begriff beschreibt den Fall, dass Radfahrer mit einer geöffneten Autotür zusammenstoßen. Meist sind diese Dooring-Unfälle vor allem für die Radfahrer gefährlich, da sie deutlich ungeschützter sind als der Autofahrer, der seine Tür öffnet.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfenIn der Regel kommt es häufig dann zu einem Unfall mit Autotür, wenn Fahrradfahrer wegen fehlender Radwege gezwungen sind, auf der Straße zu fahren. Hier gilt – auch für Radfahrer – das Rechtsfahrgebot. Dadurch kommen sie jedoch automatisch recht nah an geparkte Fahrzeuge heran. Öffnet nun der Fahrer eines solchen geparkten Autos seine Tür, ohne sich nach hinten abzusichern, kann es schnell geschehen: Fahrradunfall durch geöffnete Autotür. Der Fahrradfahrer fährt gegen die Tür und kann sich dabei im schlimmsten Fall schwer verletzen. Passieren kann das aber auch, wenn Radwege vorhanden sind – Schuld daran sind hier jedoch die Beifahrer; nämlich dann, wenn ein Radweg rechts an parkenden Autos vorbeiführt und der Beifahrer beim Türöffnen ebenfalls nicht genügend aufpasst.
Wichtig: Nicht nur Fahrradfahrer sind gefährdet und müssen sich vor einem Dooring-Unfall in Acht nehmen, sondern auch E-Bike- und E-Scooter-Fahrer – vor allem deshalb, weil sie recht hohe Geschwindigkeiten erreichen können und ein Dooring-Unfall so ganz schnell zu einer lebensgefährlichen Situation werden kann.
In der Regel ist die Schuldfrage klar, wenn ein Fahrrad gegen die geöffnete Autotür eines geparkten Autos stößt: Meistens trägt der Fahrer des Autos dafür die Verantwortung, weil er seine Tür unbedacht und unaufmerksam geöffnet hat. Basis dafür ist § 14 Absatz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung), der die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen definiert. Hier heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“
Wie hoch die Strafe ausfällt, wenn ein Dooring-Unfall passiert, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nachdem, wie schwer der Unfall war, kann es zu hohen Bußgeldern und auch Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen kommen, die der Radfahrer aufgrund des Unfalls mit der Autotür stellt.
Damit kein Fahrrad gegen die Autotür stößt, sollten Autofahrer vor dem Aussteigen einige Dinge beachten. Am wichtigsten ist es natürlich, sich zu versichern, dass kein Fahrradfahrer von hinten naht. Dafür ist es unabdingbar, den sogenannten Schulterblick anzuwenden. Dabei sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass E-Bikes schneller fahren als normale Fahrräder – und dass E-Scooter schlechter bremsen und ausweichen können. Wer also eines solcher Gefährte bereits aus der Ferne sieht, sollte im Zweifel lieber warten, bis es vorbeigefahren ist, anstatt die Geschwindigkeit selbst abzuschätzen. Ebenfalls wichtig ist es, die Tür des parkenden Autos langsam und nicht mit einem Ruck zu öffnen.
Der sogenannte holländische Griff hilft dabei, mit Bedacht aus dem Auto auszusteigen und herannahende Radfahrer rechtzeitig zu bemerken. Dafür benutzt der Autofahrer beim Öffnen der Tür seine rechte Hand. Das hat automatisch zur Folge, dass der Fahrer sich mit der rechten Schulter ausreichend weit nach rechts und hinten drehen muss, sodass er freie Sicht nach hinten hat. Nun kann er – bei freier Bahn – seine Tür vorsichtig öffnen.
Auch Beifahrer können den holländischen Griff anwenden, um zu verhindern, dass ein Fahrrad gegen die Autotür fährt. Sie benutzen zum Öffnen der Tür dann nicht die rechte Hand, sondern die linke. Auch hier entsteht dann automatisch eine Linksdrehung, die ermöglich, weit genug nach hinten schauen zu können. Das bedeutet: Zur Prävention des Dooring dient der holländische Griff.
Wichtig: Passiert ein Fahrradunfall bei geöffneter Tür, müssen sich die Unfallbeteiligten vor Ort korrekt verhalten. Wer als Autofahrer beispielsweise nach einem Dooring-Unfall einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht; was eine Straftat ist. Gibt es sogar Verletzte und der Autofahrer kümmert sich nicht um entsprechende Hilfe, kann ihm zusätzlich unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.
Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Jetzt kostenlos prüfen