Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen oder Landstraßen kommt es aufgrund riskanter Überholmanöver oft zu Unfällen. Dabei regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau, welche Regeln Kfz-Fahrer beim Überholen und auch beim Überholtwerden einhalten müssen.
Sicher ist: Will man ein voranfahrendes Fahrzeug überholen, muss man das eigene Tempo erhöhen. Nur so kann man gewährleisten, sich so kurz wie möglich auf der Gegenfahrbahn aufzuhalten und den Verkehr nicht zu behindern. Ist dann ein Überholvorgang mit Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt? Und kann man während des Überholens überhaupt geblitzt werden?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckHält man sich nicht an das vorgegebene Tempolimit, kann man auch beim Überholen auf der Gegenfahrbahn geblitzt werden. Moderne Blitzer können mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen und nach vorne und hinten blitzen, daher registrieren sie auch Geschwindigkeitsverstöße auf der Überholspur.
Insofern die Messbeamten alle Vorschriften bei der Tempomessung mit Blitzern eingehalten haben (etwa geeichte Geräte, geschultes Personal, Regeln zum Aufstellen von Blitzern beachtet), ist eine Messung, bei der man auf der Gegenfahrbahn geblitzt wurde, in der Regel verwertbar.
Paragraf 5 der StVO sieht vor, dass ein Fahrzeug nur zum Überholen ansetzen darf, wenn es „mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“. Das bedeutet aber nicht, dass für ein Überholmanöver geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Kraft gesetzt sind. Kommt es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholen, verstößt der Kfz-Fahrer gegen die Regeln der StVO und riskiert möglicherweise einen Blitzer.
Auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug nicht zu langsam und nicht zu schnell fährt, sondern sich exakt an das Tempolimit hält, sollte man es nicht überholen. Beim Überholvorgang würde es nämlich zwangsläufig zum Tempoverstoß kommen.
Wurde ein Kfz-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit beim Überholen geblitzt, richtet sich die Härte der Sanktionen einerseits nach dem gefahrenen Tempo und andererseits nach dem Ort, an dem die Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat: innerorts oder außerorts.
Innerorts fallen die Strafen gemäß Bußgeldkatalog oft strenger aus als außerorts. Wird man zum Beispiel mit 29 km/h zu viel auf der Überholspur außerorts geblitzt, drohen 150 Euro Bußgeld, ein Punkt und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot. Passiert das Ganze innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, sind es schon 180 Euro Bußgeld, ein Punkt und gegebenenfalls ein Monat Fahrverbot. Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho gibt es außerorts wie innerorts den ersten Punkt.
Als Höchststrafe sieht der Bußgeldkatalog zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot sowie zusätzlich 800 Euro vor, wenn man innerorts mehr als 70 km/h zu schnell war, beziehungsweise 700 Euro für außerorts.
Achtung: Wird man beim zu schnellen Überholen geblitzt und es herrscht außerdem ein Überholverbot, können sich die Sanktionen noch erhöhen, da zwei Verstöße vorliegen. Ähnliches gilt zum Beispiel auch, wenn man zusätzlich zur Nichteinhaltung des Tempolimits auch den Seitenabstand nicht einhält oder nicht angeschnallt ist.
Erfasst ein Blitzer ein Kfz beim Überholen eines anderen Fahrzeugs, befinden sich zwei Fahrzeuge mehr oder weniger direkt nebeneinander. Deshalb fragen sich Fahrer häufiger, ob man fälschlicherweise durch Überholer geblitzt werden kann. Oder ob Messergebnisse eines Blitzers den falschen Fahrzeugen zugeordnet werden können, wenn zum Beispiel jemand spontan einschert.
Hier spielt unter anderem eine Rolle, welcher Blitzer die Geschwindigkeitsmessung vornimmt. Moderne Blitzersäulen, die sich der Lasertechnik bedienen, sind durchaus in der Lage, bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen und in beide Fahrtrichtungen zu blitzen. Sie senden Lichtimpulse aus, die das Kfz reflektiert, und Messergebnisse lassen sich einem bestimmten Fahrzeug sicher zuordnen.
Bei stationären Blitzern wie der Radarfalle hingegen kommt es häufiger vor, dass die Radarwellen mehr als nur ein Objekt erfassen. Blitzer mit Radartechnik sind deshalb fehleranfälliger als etwa Laser-Blitzer.
Vor allem bei der Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Blitzern befinden sich außerdem speziell geschulte Messbeamte vor Ort, um den Vorgang zu überwachen, was ebenfalls die Gefahr von Falschmessungen verringert. Bei Radarfallen kann wiederum ein Blitzerfoto Hinweise liefern, ob der Messwert eindeutig zugeordnet werden kann.
Um beim Überholen keine Strafen aus dem Bußgeldkatalog zu riskieren und keinen Unfall zu verursachen, gilt es, einige Vorschriften einzuhalten:
Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist der rechtfertigende Notstand in Paragraf 16 geregelt. Das heißt, man darf unter Umständen mit erhöhter Geschwindigkeit fahren oder jemanden überholen, um etwa eine Gefahr abzuwenden. Ein Beispiel: Fährt man beim Überholen zu schnell, um einen vorausfahrenden Lkw auf seine herabfallende Ladung aufmerksam zu machen, rechtfertigt dieser Notstand die Missachtung des Tempolimits. Allerdings sollte man immer abwägen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation besteht und welche anderen Möglichkeiten es gibt, um diese abzuwenden.
Natürlich kann man trotz rechtfertigendem Notstand geblitzt werden. In diesem Fall können Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Lag ein solcher Notstand tatsächlich vor, sind die Chancen gut, den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.
Geblitzt worden?
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