Wie auch Auto- oder Zweiradfahrer müssen sich die Fahrer von Lastwagen oder Lastkraftwagen (Lkw) an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. Die darin formulierten Regeln betreffen nicht alle Fahrzeuge gleichermaßen. Das ist insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen der Fall. So gelten etwa für Lkw außerhalb geschlossener Ortschaften andere Tempolimits als für Pkw.
Halten Lkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ein, sieht der Bußgeldkatalog strengere Strafen für sie vor als für Pkw-Fahrer. Wird ein Lkw innerorts geblitzt, kann ein Bußgeld von 40 bis 800 Euro fällig werden. Zudem sind auch Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote möglich. Transportiert der Lkw zusätzlich gefährliche Güter, fallen die Strafen noch strenger aus. Vor allem Berufskraftfahrer trifft es hart, wenn Sie mit einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot bestraft werden.
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Zum Blitzer-CheckIm Großen und Ganzen unterscheidet man zwischen leichten und schweren Lkw. Leichte Lastkraftwagen verfügen über ein zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen (t). Ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t spricht man von mittelschweren (bis 18 t) oder schweren Lkw (bis 40 t).
Für Lkw gelten teilweise andere Höchstgeschwindigkeiten als für Pkw oder Motorräder. In Paragraf 3 der StVO ist festgehalten, wie schnell Lkw innerorts, außerorts und auf Autobahnen fahren dürfen:
Lkw-Tempolimit (3,5 bis 7,5 t) | Lkw-Tempolimit (über 7,5 t) | |
innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 80 km/h | 60 km/h |
Autobahn | 80 km/h* | 80 km/h* |
Lkw-Tempolimit (3,5 bis 7,5 t) | Lkw-Tempolimit (über 7,5 t) | |
innerorts | 50 km/h | 50 km/h |
außerorts | 80 km/h | 60 km/h |
Autobahn | 80 km/h* | 80 km/h* |
* Unter bestimmten Voraussetzungen die Technik des Fahrzeugs betreffend (zum Beispiel ein zusätzlicher Geschwindigkeitsregler), kann ein Lkw eine Sondergenehmigung erhalten und auf Autobahnen bis zu 100 km/h schnell fahren.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen ist für leichte und schwere Lkw gleich. Nur außerorts macht man einen Unterschied zwischen den Lkw-Gewichtsklassen: So dürfen Lkw (unter 7,5 t) bis zu 80 km/h auf einspurigen Landstraßen oder Bundesstraßen fahren. Lastkraftwagen (mehr als 7,5 t) dürfen außerorts hingegen nicht schneller als 60 km/h fahren.
Die von der StVO festgelegten Lkw-Tempolimits gelten nur so lange, wie kein Verkehrsschild etwas anderes vorgibt. Das heißt, wenn innerorts eigentlich 50 km/h erlaubt sind, müssen Kfz-Fahrer die Geschwindigkeit drosseln, sobald ein Verkehrsschild als Tempolimit 30 km/h vorgibt.
Wie andere Straßenverkehrsteilnehmer auch, müssen Lkw-Fahrer den Witterungs-, Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst fahren. Bei Schnee, Glätte oder Regen, auf beschädigten oder engen Fahrbahnen muss daher mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden.
Wichtig: Ist die Sichtweite aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen stark eingeschränkt und beträgt weniger als 50 Meter, verringert sich die gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 50 km/h. Um die Sichtweite einzuschätzen, kann man sich an den Leitpfosten am Fahrbahnrand orientieren, die in einem Abstand 50 Metern aufgestellt sind.
Der Bußgeldkatalog sieht bei Tempoverstößen innerorts und außerorts jeweils unterschiedliche Sanktionen vor – dies gilt sowohl für Lkw- als auch für Autofahrer. Innerorts mit dem Lkw geblitzt zu werden, wird härter bestraft als zu schnelles Fahren außerorts.
Bereits beim Überschreiten der Lkw-Höchstgeschwindigkeit um 16 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es den ersten Punkt in Flensburg und 160 Euro Bußgeld. Fährt der Lkw-Fahrer 26 bis 30 km/h zu schnell, erwarten ihn bereits 235 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h zu viel sind es schon zwei Monate Fahrverbot. Und ab 51 km/h über dem Tempolimit innerorts werden drei Monate Fahrverbot verhängt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es ebenfalls ab 16 km/h zu viel einen Punkt und 140 Euro Bußgeld. Ein Punkt in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot werden verhängt, wenn der Lkw mit 31 km/h zu viel geblitzt wird. Zwei Monate Fahrverbot können die Folge sein, wenn der Lkw außerorts um 51 bis 60 km/h das Tempolimit überschreitet. Und wird ein Lkw geblitzt mit mindestens 61 km/h zu viel, erwarten den Fahrer 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Hinweis: Moderne Blitzer sind in der Lage, zwischen Pkw und Lkw zu unterscheiden. Das bedeutet, Lkw können auch geblitzt werden, wenn für sie eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit als für Pkw gilt.
Auf Autobahnen gelten die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die für Geschwindigkeitsübertretungen außerorts vorgesehen sind. Eine Ausnahme bildet die Stadtautobahn; dort gelten die Bußgeldtabellen für innerorts.
Ab einem Tempo von über 80 km/h kann man mit dem Lkw auf der Autobahn geblitzt werden. Für leichte Lkw (bis 7,5 t) und für schwere Lkw (ab 7,5 t) gilt auf deutschen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dasselbe gilt für (Kraft-)Omnibusse.
Wird ein Lkw mit 90 km/h geblitzt, während er auf der Autobahn unterwegs ist, muss der Fahrer mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Erst wenn der Lkw-Fahrer mit einer Geschwindigkeit von 111 km/h oder mehr auf der Autobahn (außerorts) fährt, drohen ihm ein bis drei Monate Fahrverbot.
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Zum Blitzer-CheckDa Blitzer Geschwindigkeitswerte selten exakt messen, hat der Gesetzgeber einen Toleranzabzug festgelegt. Zu Gunsten des geblitzten Fahrers werden so Ungenauigkeiten bei der Tempomessung ausgeglichen. Geblitzten Lkw und Pkw wird dieselbe Toleranz gewährt.
Vor allem für stationäre Blitzer (etwa Radarfallen) gilt: Bei Verstoß gegen das Tempolimit werden drei km/h abgezogen, wenn der Lkw oder Pkw weniger als 100 km/h gefahren ist. War er schneller als 100 km/h unterwegs, beträgt der Toleranzabzug drei Prozent. Eine Ausnahme bilden Videonachfahrsysteme (etwa ProViDa und ViDistA), hier beträgt die Toleranz fünf km/h beziehungsweise fünf Prozent.
Für Lkw, die gefährliche Güter transportieren, gelten dieselben Tempolimits wie für Lkw ohne Gefahrgut, allerdings fallen die Strafen deutlich strenger aus. Fahrer von Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern und auch Fahrer von Kraftomnibussen, die Fahrgäste befördern, tragen nämlich eine höhere Verantwortung.
Innerorts erwarten den Fahrer des Gefahrgut-Lkw schon bei einer Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 120 Euro. Ist der Lkw 21 km/h zu schnell sind es schon zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 360 Euro Bußgeld. Die Höchststrafe liegt bei 950 Euro Geldbuße, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn ein Gefahrenguttransport innerorts über 60 km/h zu schnell fährt.
Außerorts gibt es den ersten Punkt ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h. Ab 26 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog bei Lkw mit gefährlichen Gütern neben einem Bußgeld von 400 Euro und zwei Punkten auch ein einmonatiges Fahrverbot vor. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h erwarten den Lkw-Fahrer 900 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Gerade für diejenigen, die beruflich mit dem Lkw unterwegs sind, kann ein Fahrverbot schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel den Verlust des Jobs. In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Darüber muss jedoch ein Richter im Einzelfall entscheiden. Einen rechtlichen Anspruch haben Lkw-Fahrer nicht darauf, Fahrverbote in Bußgeld umzuwandeln.
Geblitzte Lkw-Fahrer, denen ein Fahrverbot droht, sollten sich daher von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann den betroffenen Lastkraftwagenfahrer auch vor Gericht vertreten.
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