Das Fahren unter Drogeneinfluss ist illegal und wird geahndet. Anders als beim Alkohol am Steuer gelten beim Drogenkonsum keine festgelegten Grenzwerte für den Fahrer. Fahren unter Drogen ist grundsätzlich verboten – unabhängig von der Konzentration oder der Art der Droge im Körper. Entscheidender ist, wie oft der Fahrer bereits unter Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat und dabei erwischt wurde. Denn: Wiederholungstäter werden härter bestraft. Welche Strafen drohen, wenn man unter Drogen Auto fährt?
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In Deutschland ist es verboten, unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen ein Fahrzeug zu führen. Die Anlage zu § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) listet folgende Drogen als im Straßenverkehr unzulässig auf:
Wichtig: Bei Cannabis wird bei einem aktiven THC-Wert im Blut von 1 ng/ml von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs und damit von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen.
Ist Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Zum einen droht eine Strafe als Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr. Zum anderen handelt es sich bei Drogen am Steuer um eine Straftat nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Der Paragraf verlangt, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug sicher führen kann. Kann er dies aufgrund berauschender Mittel nicht, drohen laut StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Die Fahruntüchtigkeit muss dabei jeweils im Einzelfall anhand der Wirkstoffmenge im Blut und der Art der konsumierten Droge nachgewiesen werden. Dazu wird ein Drogentest durchgeführt. Außerdem ist zu prüfen, ob es zu konsumbedingten Fahrfehlern gekommen ist. Wer zwar nicht fahruntüchtig ist, aber dennoch unter Einfluss von Drogen fährt, handelt ordnungswidrig. Drogen am Steuer und das Fahren unter Betäubungsmitteln (BTM) können also folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen.
Unter Drogen Auto zu fahren ist keine gute Idee, da die große Gefahr besteht, sich und andere Verkehrsteilnehmer massiv zu gefährden. Das berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog bei der Sanktionierung des Fahrens unter BTM oder Drogen. Beim Drogenkonsum am Steuer sind je nach Verstoß Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vorgesehen. Das sind die Konsequenzen bei Drogen am Steuer:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Führung eines Kfz unter Drogen | |||
… beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
… beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
… beim dritten Mal oder öfter | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Führung eines Kfz unter Drogen | |||
… beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
… beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
… beim dritten Mal oder öfter | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
Zusätzlich zu diesen Konsequenzen kann bei Drogen am Steuer eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden.
Drogen am Steuer: Führerschein weg. Unabhängig davon, welche Substanz bei einem Fahrer nachgewiesen wird, wird laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot verhängt. Bei einem ersten Drogenverstoß muss der Führerschein für einen Monat abgegeben werden. Wer Wiederholungstäter mit Drogen am Steuer ist und mehrmals erwischt wird, muss mit drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Drogen am Steuer in der Probezeit gelten als A-Verstoß. Zusätzlich zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog kommen Probezeitmaßnahmen für den Fahranfänger hinzu. So auch beim Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit. Je nachdem, wie viele A-Verstöße der Fahrer bereits begangen hat, staffeln sich die Sanktionen:
Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit | Probezeitmaßnahmen bei A-Verstoß |
zum ersten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre Aufbauseminar |
zum zweiten Mal Drogen am Steuer der in Probezeit | schriftliche Verwarnung Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
zum dritten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit | Probezeitmaßnahmen bei A-Verstoß |
zum ersten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre Aufbauseminar |
zum zweiten Mal Drogen am Steuer der in Probezeit | schriftliche Verwarnung Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
zum dritten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
Achtung: Auch andere Verkehrsverstöße, wie zu schnelles Fahren oder ein zu geringer Sicherheitsabstand, gelten als A-Verstoß. Für die Verhängung der Sanktionen aus der Tabelle ist die Anzahl aller A-Verstöße wichtig, nicht nur die der Drogenverstöße in der Probezeit.
Beim sogenannten Mischkonsum werden entweder Drogen unterschiedlicher Art eingenommen oder Alkohol- und Drogenkonsum miteinander verbunden. Die häufigste Variante ist die Kombination von Alkohol mit Cannabis. Wem Mischkonsum beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nachgewiesen wurde, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel geht die zuständige Behörde in entsprechenden Fällen davon aus, dass hier eine grundsätzliche Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegt.
Im Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz werden persönliche Vorstrafen geführt. Wer wegen einer Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss nach § 316 StGB strafrechtlich verurteilt wird, bekommt einen entsprechenden Eintrag im Bundeszentralregister. Ein Führungszeugnis enthält einen bestimmten Ausschnitt dieses Registers. Eine Verurteilung wegen Drogenkonsums als Autofahrer kann also auch im Führungszeugnis erscheinen. Dies gilt es zu vermeiden. Ein im Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie beraten und Ihnen weiterhelfen.
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