Während für Busfahrer die Null-Promille-Regel in Deutschland gilt, dürfen Lkw-Fahrer theoretisch
0,5 Promille im Blut haben – obwohl sie üblicherweise auch beruflich unterwegs sind. Warum ist das so?
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Zum Blitzer-CheckDie Promillegrenze für Lkw liegt bei 0,5 Promille. Damit gelten für Lkw-Fahrer dieselben Promilleregeln wie für Autofahrer. Für viele ist das im ersten Moment vielleicht befremdlich, da beispielsweise Busfahrer völlig nüchtern sein müssen. Hier gibt es jedoch einen Unterschied: Busfahrer haben eine Verantwortung gegenüber Dritten; sie müssen ihre Fahrgäste sicher von A nach B bringen – Lkw-Fahrer haben keine Fahrgäste. Das sind die Promillegrenzen für Lkw-Fahrer und die dazugehörigen Strafen aus dem Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Mehr als 0,5 Promille im Lkw | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
2. Verstoß | 1000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
3. Verstoß | 1500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Über 1,9 Promille im Lkw | Individuell – oder auch Freiheitsstrafe | 3 Punkte | Führerscheinentzug mit Sperrfrist |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Mehr als 0,5 Promille im Lkw | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
2. Verstoß | 1000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
3. Verstoß | 1500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Über 1,9 Promille im Lkw | Individuell – oder auch Freiheitsstrafe | 3 Punkte | Führerscheinentzug mit Sperrfrist |
Es gibt auch den Fall, dass bei einer Alkoholkontrolle Lkw-Fahrer nur einen Promillewert von
0,3 aufwiesen und dennoch für fahruntauglich eingestuft wurden – vor allem dann, wenn sie bereits Ausfallerscheinungen zeigten. Wie ein Mensch auf Alkohol reagiert, ist individuell. Grundsätzlich gilt aber, dass bei einem Promillewert von 1,1 absolute Fahruntauglichkeit vorliegt. Wird ein Lkw-Fahrer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt, verliert er auf jeden Fall den Führerschein und muss sich einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.
Achtung: Diese Promillegrenzen für Lkw-Fahrer gelten in Deutschland. In anderen Ländern in Europa können Grenzwerte und Strafen noch strenger sein.
Auch wenn private Autofahrer und Lkw-Fahrer dieselbe Alkohol-Grenze haben, gibt es einen gewichtigen Unterschied: Die meisten Lkw-Fahrer sind Berufskraftfahrer. Sie unterliegen nicht nur der Straßenverkehrsordnung, sondern auch den betrieblichen Anweisungen ihres Arbeitgebers. Werden sie alkoholisiert im Dienst erwischt – auch wenn die Promillegrenze des Berufskraftfahrers vielleicht unter dem Wert von 0,5 Promille liegt – kann das Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben oder sogar ein Kündigungsgrund sein.
Um das Risiko alkoholisierter Lkw-Fahrer auf den Straßen zu verringern, können sogenannte Zündschlosssperren eingesetzt werden. Das sind technische Vorrichtungen, die das Zündschloss mit einem Atemalkohol-Tester verbindet. Ist der Wert des Atemalkohols zu hoch, wird eine Wegfahrsperre aktiviert. Pflicht ist die Zündschlosssperre in Deutschland aber nicht, es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.
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