Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Mit Promille auf dem Fahrrad: Was heißt das für die Probezeit?

Junge Autofahrer müssen hinterm Steuer nüchtern sein. Für die gesamte zweijährige Probezeit gilt für sie die strenge Null-Promille-Regel, also kein Alkohol am Steuer. Aber wie ist das eigentlich auf dem Fahrrad? Darf man mit Alkohol im Blut in die Pedale treten?

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Darf man in der Probezeit betrunken Fahrradfahren?

Alkohol auf dem Fahrrad ist in der Probezeit keine gute Idee.

Ja und nein. Für Fahrradfahrer gibt es keine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen in der Probezeit also betrunken Fahrrad fahren – theoretisch. Volltrunken sollte man jedoch auch nicht aufs Fahrrad steigen. Wird eine Fahranfänger in der Probezeit mit 1,6 Promille oder mehr beim Radfahren erwischt, muss er mit Folgen für seine Probezeit rechnen. Üblicherweise muss er dann seine Fahreignung beweisen – in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Falls das schiefgeht und er seine Eignung nicht ausreichend beweisen kann, muss er damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Hinzukommt, dass man sich auch nicht zu sehr an die 1,6-Promille-Grenze fürs Fahrrad in der Probezeit hängen darf. Denn: Auch wenn der Fahrradfahrer weniger Promille hat, kann es sein, dass das Konsequenzen für das Autofahren hat – nämlich dann, wenn der Fahrradfahrer Ausfallerscheinungen zeigt und dadurch den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte. Dann drohen im Einzelfall eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.

Achtung: In der Probezeit betrunken Fahrrad fahren ist kein Kavaliersdelikt. Ab 1,6 Promille drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe (in der Regel ab 205 Euro aufwärts), Führerscheinentzug plus Sperrzeit für die Neubeantragung und die verpflichtende Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung).

Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit – mögliche Strafen im Überblick

Wer in der Probezeit betrunken Fahrrad fährt, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Folgende Konsequenzen sind für Fahranfänger möglich:

VerstoßPunkteWeitere Maßnahmen
Mehr als 1,6 Promille3Geldstrafe und MPU
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Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren Anzeige und MPU
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Auf dem Fahrrad mit Promille in der Probezeit unterwegs sein ist Tabu – Drogen auch

Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit und Alkohol am Steuer in der Probezeit sind ganz schlechte Ideen – unter Drogeneinfluss zu stehen übrigens auch. Es gibt zwar keinen Grenzwert, doch wer erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto rechnen. Hinzukommt eine verpflichtende Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

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