Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Trotz Führerscheinentzug Fahrrad fahren? Ist das erlaubt?

Viele Fahrradfahrer denken, dass nicht viel passieren kann, wenn sie auf dem Rad Verkehrsverstöße begehen. So ist es aber bei Weitem nicht. Das Verhalten auf dem Fahrrad kann durchaus Auswirkungen auf den Führerschein haben. So kann beispielsweise sogar der Führerscheinentzug drohen. Und wie ist es andersherum: Darf man eigentlich noch Fahrrad fahren, wenn man den Führerschein fürs Auto verloren hat?

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Führerscheinentzug bei Alkohol auf dem Fahrrad möglich?

Darf man trotz Fahrverbot Fahrrad fahren?

Tatsächlich ist es so, dass Jedermann Fahrrad fahren darf, ohne dafür eine spezielle Berechtigung zu besitzen. Eine Prüfung wie beim Autofahren gibt es nicht. Dennoch gibt es klare Regeln, an die sich Fahrradfahrer halten müssen. Eine davon ist: Nicht aufs Rad zu steigen, wenn man mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat. Wird ein Radfahrer mit so viel Promille erwischt, droht der Führerscheinentzug fürs Auto. Diese Konsequenz gilt auch für Fahrradfahrer, die mit weniger Alkohol im Blut erwischt werden, aber Auffälligkeiten zeigen. Einen Führerscheinentzug fürs Fahrrad gibt es hingegen nicht – schlicht und einfach deshalb, weil man keinen Führerschein für das Fahrrad benötigt.

Fahrrad-Fahrverbot wegen Alkohol?

Volltrunken Fahrrad fahren kann nicht nur Auswirkungen auf den Auto-Führerschein haben, sondern auch auf das Fahrradfahren. Obwohl es keinen Fahrradführerschein gibt, kann dem betroffenen Radler ein Fahrverbot fürs Fahrrad auferlegt werden. Ein Fahrradfahrverbot kann auch dann drohen, wenn Radfahrer wiederholt gegen Straßenverkehrsregeln und Vorschriften verstoßen und beispielsweise das Fahrverbot in Fußgängerzonen mehrmals missachten oder wiederholt über eine rote Ampel fahren.

Darf man bei Führerscheinentzug Fahrrad fahren?

Deutlich häufiger als ein Fahrradfahrverbot kommt der Führerscheinentzug fürs Auto vor. Betroffene fragen sich dann oft, ob sie dennoch Fahrrad fahren dürfen. Die Antwort lautet: Ja. Selbst wenn der betroffene Autofahrer nicht nur ein zeitlich befristetes Fahrverbot erhalten, sondern tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, darf er weiterhin Fahrrad fahren – zumindest dann, wenn es sich um ein Fahrrad handelt, das dem § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) entspricht. Danach sind Fahrzeuge erlaubt, die ausschließlich mit Muskelkraft bewegt werden und ohne Motor auskommen

Darf ich e-Bike fahren bei einem Führerscheinentzug?

Ob ein e-Bike trotz Führerscheinentzug erlaubt ist, hängt ebenfalls vom § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ab. Danach sind Zweiräder erlaubt, deren Motor die Tretkraft des Fahrers nur unterstützt und die höchstens 250 Watt Leistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit haben. Das bedeutet: In der Regel darf man auch trotz Führerscheinentzug e-Bike fahren.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich