Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Tatbestandskatalog: Mit Handy am Steuer erwischt

Ob zuhause, unterwegs oder im Büro: Smartphones sind in der modernen Gesellschaft omnipräsent. Nur im Auto sollte man sich nicht mit dem Handy in der Hand erwischen lassen. Die Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrens ist nämlich nach §23 StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) legt für Vergehen gegen dieses Gesetz wesentlich empfindlichere Strafen fest als zum Beispiel für Parkvergehen, da das Bedienen eines Handys während der Fahrt zu den häufigsten Unfallursachen zählt.

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Was kostet Handy am Steuer?

Wie alle Verstöße gegen die Verkehrsregeln ist auch die Handynutzung am Steuer im Tatbestandskatalog nach Schwere der Strafe sortiert und mit einer Tatbestandsnummer versehen. Der Tatbestandskatalog fasst sämtliche Vorschriften aus StVO, StVG sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zusammen und dient Behörden und Polizei als einheitliche Grundlage für die Bemessung von Strafen. Die Sanktionen für Handynutzung im Auto sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass die Geldtrafen für Wiederholungstäter nach Ermessen der Behörden noch einmal höher ausfallen können.

TBNRVerstoßStrafe
123624Handy am Steuer100 €
1 Punkt
123625Handy am Steuer + Gefährdung anderer150 €
2 Punkt
123626Handy am Steuer + Unfall200 €
2 Punkt
TBNRVerstoßStrafe
123624Handy am Steuer100 €
1 Punkt
123625Handy am Steuer + Gefährdung anderer150 €
2 Punkt
123626Handy am Steuer + Unfall200 €
2 Punkt

Gemäß Tatbestandskatalog werden für das Nutzen des Mobiltelefons während der Fahrt seit der Bußgelderhöhung 2017 mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Gefährdet man durch die Nutzung des Handys einen anderen Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger, steigert sich die Strafe auf 150 Euro und zwei Punkte. Kommt es zu einem Unfall werden 200 Euro und 2 Punkte fällig.

Wichtig: Durch die Nutzung eines Handys am Steuer werden nicht nur etwaige Bußgelder fällig – auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Baut man beispielsweise einen Unfall, während man telefoniert, begründet das in den meisten Fällen Fahrlässigkeit. Dann weigert sich die Versicherung meistens erfolgreich, den Schaden zu begleichen.

SMS lesen & Sprachnachricht schicken sind ebenfalls verboten

Aufgrund der Formulierung der Vorschrift, beschränkt sich das Handyverbot nicht auf das Telefonieren während der Fahrt und auch nicht allein auf Smartphones. So heißt es im Tatbestandskatalog „Sie benutzten ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, in vorschriftswidriger Weise“.

Das heißt, dass von dem Verbot neben Handys auch Tablets o.ä. betroffen sind. Außerdem ist jegliche Nutzung untersagt. SMS oder WhatsApp-Nachrichten schreiben ist daher ebenso verboten wie ein schneller Blick auf die News-App oder die Bildergalerie. Auch die Versendung von Sprachnachrichten fällt unter das Nutzungsverbot, wenn das Smartphone zum Drücken der Aufnahmetaste in die Hand genommen wird.

Handy am Steuer – Wann man nicht zahlen muss

Trotz der sehr strikten Formulierung in der StVO gibt es einige Fälle, in denen das Handy am Steuer erlaubt ist. So gilt das Verbot nur solange der Motor des Autos läuft. Ist der Motor aus, etwa im Stau oder bei längeren Wartezeiten vor Bahnübergängen sowie beim Parken am Straßenrand, darf auch das Handy bedenkenlos genutzt werden. Ein reiner Standby des Motors wie etwa bei einer Stop-and-Go-Funktion an roten Ampeln zählt dabei übrigens nicht als abgeschaltet.

Ebenfalls erlaubt ist die Nutzung eines Handys als Navigationssystem oder über eine Freisprechanlage während der Fahrt. Hier gilt die Ausnahme aber nur, wenn das Smartphone dabei nicht in die Hand genommen wird. Wer also das Handy als Navi nutzt, sollte vor dem Losfahren alle nötigen Einstellungen vornehmen und für die Nutzung einer Freisprechanlage empfiehlt sich die Sprachsteuerung des Handys oder eine Steuerung der Anlage über ein Multifunktionslenkrad.

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