Um Rasern auf die Schliche zu kommen, setzt die Polizei unter anderem Laser-Blitzer ein. Durch den Einsatz von Laserstörgeräten lässt sich der Messvorgang der Laser-Blitzer stören. Ein Störsignal hindert sie nämlich daran, Geschwindigkeiten korrekt zu erfassen. Der Kfz-Fahrer gewinnt so Zeit, seine Geschwindigkeit den Vorschriften anzupassen, bis er den Laserstörer wieder ausschaltet. Auf diese Weise kann ein Autofahrer zum Beispiel bei einer Tempoüberschreitung innerorts einem Bußgeld von bis zu 680 Euro, ein oder zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot entgehen.
Wird ein Kfz-Fahrer mit einem Laserstörgerät von der Polizei erwischt, drohen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zudem kann die Polizei das Gerät einziehen.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckSeit 2002 ist die Nutzung von Radarwarnern und Laserstörern im Straßenverkehr per Gesetz verboten. Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden benennt, wurde dahingehend angepasst: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Der Handel mit Laserstörgeräten ist in Deutschland übrigens legal und auch der Besitz von Laserstörern ist erlaubt. So sind auch die zahlreichen Laserstörer-Test-Seiten und -Shops im Internet zu erklären. Die Geräte dürfen nur nicht dafür benutzt werden, den Geschwindigkeitsmessvorgang von Blitzern zu stören. Auch der Einbau von Laserblockern ins Kfz ist bereits illegal.
Wird bei einer Polizeikontrolle ein Laserstörer im oder am Fahrzeug entdeckt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor. Für den Besitzer eines Laserblockers fällt die Geldbuße wahrscheinlich nicht weiter ins Gewicht, denn die Polizei ist auch berechtigt, das Laserstörgerät einzuziehen und zu zerstören. Da Laserstörer in der Regel weit mehr als 500 Euro kosten, ist das wohl die eigentliche Strafe.
Laserstörer beziehungsweise Laserstörgeräte werden auch als Laserblocker, Laser-Jammer oder Laser-Blinder bezeichnet. In der Regel handelt es sich um kleine Geräte, die fest am und im Fahrzeug verbaut werden.
Laserstörer fürs Auto bestehen aus separaten Sensoren, die meist am Fahrzeug vorn in der Nähe des Nummernschilds oder im Kühlergrill verbaut werden. Zudem werden weitere Bauteile nicht sichtbar an der Fahrzeugfront angebracht wie etwa Laserempfangssensoren und Laserstörlinsen. Diese werden wettergeschützt mit der Haupteinheit im Inneren des Fahrzeugs mit durch den Motorraum verlaufende Kabel verbunden.
Im Auto selbst muss dann noch dafür gesorgt werden, dass das Laserstörgerät sich mit einem akustischen und optischen Signal mitteilen kann. Für Lautsprecher oder Anzeigeelemente kommen dann zum Beispiel die Mittelkonsole, der Aschenbecher oder das Handschuhfach infrage.
Laserstörer fürs Motorrad funktionieren ähnlich, benötigen aber meist nur zwei Sensoren, die vorne und hinten am Fahrzeug versteckt angebracht werden. Eine akustische Ausgabe des Warnsignals kann dann zum Beispiel über den Motorradhelm erfolgen.
In dem Moment, wo der Laserstörer erste Lichtimpulse eines Laser-Blitzers erkennt, sendet er eigenes Infrarotlicht aus, das die vom Blitzer ausgesendeten Lichtimpulse blockiert, sodass keine Tempomessung mehr stattfinden kann.
Der Fahrer wird durch ein akustisches oder optisches Signal vor dem laserbasierten Blitzer gewarnt und kann kurzzeitig von der ausbleibenden Messung profitieren und seine Geschwindigkeit drosseln. Per Knopfdruck kann der Laserstörer dann ausgeschaltet werden und der Blitzer kann seine Tempomessungen wieder aufnehmen.
Das Muster der vom Laserblocker selbst ausgesendeten Strahlen entscheidet über Erfolg und Misserfolg beim Blockieren des Laser-Blitzers. Im Wesentlichen werden zwei Laserstörer-Verfahren unterschieden:
Auch wenn man einen Laserstörer am Auto oder Motorrad verbaut hat, kann man von anderen Blitzern, die nicht auf der Laser-Messtechnik basieren, geblitzt werden: Dazu gehören zum Beispiel Radarfallen, Lichtschranken-Blitzer oder Einseitensensor-Blitzer. Dasselbe gilt, wenn der Laserblocker nicht richtig funktioniert oder man als Fahrer zu spät auf die Warnung des Störgeräts reagiert hat.
Die meisten laserbasierten Blitzer, vor allem mobile Laser-Blitzer, arbeiten zudem nicht mit Blitz beziehungsweise schießen keine Blitzerfotos. Sie messen lediglich die Geschwindigkeit und die Temposünder werden von der Polizei direkt aus dem Verkehr herausgezogen. Stationäre Laser-Blitzer sind manchmal an Blitzgeräte gekoppelt und können tatsächlich Blitzerfotos schießen.
Der Einsatz von Laser- und Radarstörgeräten ist in Deutschland gesetzlich verboten. Während ein Laserstörer die Geschwindigkeitsmessungen von laserbasierten Blitzern verhindert, unterbindet ein Radar-Störsender die Funktion von Radarfallen. Radarwarner warnen lediglich vor Blitzern, sind aber ebenfalls unzulässig.
Der sicherste Schutz vor Blitzern ist, sich ans Tempolimit zu halten. Doch es gibt auch einige legale Alternativen zu Laser- und Radarstörern:
Achtung: Auch die Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder entsprechende Anwendungen auf dem Navigationsgerät sind während der Fahrt verboten. Werden solche Hilfsmittel bei einer Polizeikontrolle entdeckt, drohen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check