Sich nicht an Geschwindigkeitsvorgaben halten und dabei geblitzt werden, kann schnell sehr teuer werden und weitere Konsequenzen mit sich bringen. Wird ein Pkw-Fahrer beispielsweise außerorts geblitzt, ahndet der Bußgeldkatalog das mit bis zu 600 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Wird er innerorts geblitzt, kann das Bußgeld sogar bei 680 Euro liegen.
Behörden oder Polizeibeamte müssen beim Aufstellen eines Blitzers einige Vorschriften beachten: Das betrifft die Örtlichkeit, an der ein Blitzer aufgestellt werden soll, die Befugnis, wer einen Blitzer aufstellen darf, und die technischen Ansprüche, die unterschiedliche Geschwindigkeitsmessgeräte mitbringen.
Insbesondere bei Laser-Blitzern, wie etwa der Laserpistole oder der Blitzersäule, hängt die Blitzer-Genauigkeit stark von dem Beamten ab, der die Messung vornimmt oder das Gerät für die Messung positioniert. Die Einstellungen und Messungen dürfen hier daher nur von speziell geschulten Beamten vorgenommen werden.
Werden Richtlinien, die beim Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten gelten, missachtet, kann der Blitzer falsche und somit ungültige Messergebnisse liefern. Damit steigen die Erfolgschancen beim Einlegen eines Einspruchs gegen ein Bußgeldbescheid.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckAbhängig vom Bundesland dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr von folgenden Personengruppen durchgeführt und damit auch Blitzer aufgestellt werden:
Es gibt spezielle Firmen, die private Radarkontrollen im Auftrag von Behörden durchführen. Diese dürfen Blitzer aber nicht in allen Bundesländern aufstellen. Erlaubt sind solche privaten Blitzer in Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Ende 2019 wurde dem Bundesland Hessen untersagt, Privatunternehmen für die Geschwindigkeitsüberwachung zu beauftragen, da dies die Aufgabe staatlicher Beamte sei. Das Urteil beschränkt sich zwar nur auf Hessen, könnte aber zukünftig auch für andere Bundesländer gelten.
Private Blitzer von Privatpersonen sind verboten. Blitzer im Garten beziehungsweise auf Privatgrundstücken sind nur gestattet, wenn es sich um funktionsunfähige Blitzer-Attrappen handelt. Diese sind auch nur dann erlaubt, wenn sie den Verkehr in keiner Weise beeinflussen oder gar gefährden. Andererseits hat auch das Aufstellen von Blitzer-Attrappen rechtliche Konsequenzen.
Übrigens: Privatpersonen können keine Blitzer beantragen, wenn sie sich etwa durch Raser in ihrem Wohngebiet gestört fühlen. Sie könnten aber zum Beispiel eine Art Protokoll führen, in dem sie Geschwindigkeitsübertretungen notieren, und dieses der Polizei übergeben. Möglicherweise beschließt die Behörde daraufhin, dort einen Blitzer aufzustellen.
Wurde man geblitzt, lässt sich der Bußgeldbescheid unter Umständen anfechten, denn falsch aufgestellte Blitzer können falsche Messergebnisse liefern. Mögliche Verstöße beim Aufstellen von Blitzern oder Fehlerquellen beim Blitzen können sein:
Grundsätzlich darf überall geblitzt werden, insofern durch die Blitzer die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. In vielen Bundesländern gelten Regeln, die festlegen, welchen Mindestabstand ein Blitzer zum Temposchild oder Ortsschild haben muss, um etwa plötzliche Bremsmanöver bei Autofahrern zu vermeiden. Die Abstände zwischen Blitzer und Temposchild unterscheiden sich je nach Bundesland, wobei die meisten Bundesländer einen Mindestabstand von 150 Meter vorschreiben.
Die Abstände zum Verkehrsschild beim Aufstellen eines Blitzers auf Autobahnen können je nach Bundesland größer sein, da die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer höher und der Bremsweg länger ist.
In diesem Zusammenhang taucht auch immer wieder die Frage auf, ob getarnte oder versteckte Blitzer überhaupt erlaubt sind. Tatsächlich sind nicht alle Geschwindigkeitsmesser so aufgestellt, dass man sie als Autofahrer deutlich sieht. Gerne werden vor allem mobile Blitzer hinter Büschen, Bäumen, Mülltonnen oder im Autokofferraum versteckt oder vom Sperrmüll getarnt aufgestellt.
Es existiert keine rechtliche Grundlage, nach der Blitzer sichtbar aufgestellt werden müssen. Gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, nur weil der Blitzer versteckt aufgestellt war, macht daher wenig Sinn. Allerdings besteht die Chance, dass den Beamten beim Aufstellen oder Tarnen der Blitzer Fehler unterlaufen sind. Getarnte Blitzer sind fehleranfälliger, denn zum Beispiel Zweige oder Blätter können das Messergebnis verfälschen.
Nicht geblitzt werden darf an Orten, an denen ein aufgestellter Blitzer die Verkehrssicherheit beeinflussen würde. Dazu kann beispielsweise auch gehören, wenn ein Blitzer sehr nah hinter einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung steht. Autofahrer, die die Geschwindigkeit erst beim Anblick des Blitzers plötzlich drosseln, könnten Auffahrunfälle verursachen. Wie groß der Abstand des Blitzers zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild sein soll, legt jedes Bundesland selbst fest.
Diese Abstandsvorgaben können in einigen Bundesländern aber außer Kraft gesetzt werden. Das ist der Fall, wenn der Blitzer an einem Ort mit erhöhtem Unfallrisiko positioniert wird: etwa vor Schulen und Kitas, vor Altersheimen, an Baustellen oder in Tempo-30-Zonen.
Blitzer als Anhänger getarnt sind eine relativ neue Form der Geschwindigkeitskontrolle. Es handelt sich bei Blitzeranhängern – auch Enforcement Trailer genannt – um mobile Blitzer, die flexibel an verschiedenen Orten, meistens am Straßenrand, positioniert werden. Die Funktionsweise der Blitzeranhänger entspricht im Wesentlichen der von stationären Blitzern.
Blitzeranhänger dürfen nicht überall stehen; die Behörden müssen sich an bestimmte Regeln halten. In vielen Bundesländern gilt ein Mindestabstand, den ein Blitzer zum Geschwindigkeitsschild oder Ortseingangsschild haben muss. Diesen Abstand müssen Beamte auch beim Positionieren des Enforcement Trailers beachten.
Aber auch beim Aufstellen der Blitzeranhänger können den Beamten Fehler unterlaufen, die zu Messungenauigkeiten führen. Blitzeranhänger reagieren zum Beispiel empfindlich auf unebene Untergründe. Wenn die Blitzer schief stehen, hat dies ungenaue Messdaten zur Folge.
Polizeiliche Dienstwagen oder Beamte parken manchmal entgegen der Fahrtrichtung, um Geschwindigkeitsmessungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorzunehmen. Vor allem mobile Blitzer, die besonders unfallanfällige Stellen im Straßenverkehr überwachen sollen, kommen bei solchen Messungen zum Einsatz.
Die Sonderrechte der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 35 legen sogar fest, dass es in Ausnahmefällen erlaubt ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite zu blitzen. Die Beamten, die den Blitzer positionieren, müssen jedoch darauf achten, den korrekten Winkel des Messgeräts zur Fahrbahn einzustellen.
Bei einem Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzer von der gegenüberliegenden Straßenseite, könnte demnach geprüft werden, ob der Blitzer tatsächlich im richtigen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt wurde.
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