Welche Tempolimits in anderen Ländern gelten, wie hoch Bußgelder nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausfallen und ob weitere Sanktionen möglich sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Zudem können nicht alle ausländischen Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. Es ist durchaus möglich, nach einem Blitzer im Ausland, um die Zahlung herumzukommen. Die offene Forderung kann zu gering ausfallen, das im Ausland geforderte Bußgeld ist in Deutschland wirkungslos oder die Verjährung tritt ein.
Aber es kann auch anders kommen und eine vergleichsweise geringe Geldbuße im Ausland, die nicht beglichen wurde, wird zum Hinderungsgrund bei erneuter Einreise oder Weiterreise, führt zur Beschlagnahmung des Autos oder wird sogar zum Haftbefehl. Es kann sich also durchaus lohnen, auch geringe Bußgelder zu zahlen, wenn man im Ausland geblitzt wurde.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckBereist man ein Land mit dem Pkw, macht es Sinn, sich über die dort geltenden Verkehrsregeln zu informieren, wie zum Beispiel Tempolimits, Beladungsvorschriften oder Promillegrenzen. Jedes Land verfügt über eigene Vorschriften für den Straßenverkehr – das gilt selbst für Länder innerhalb der EU. Zuverlässige Informationen zu Verkehrsvorschriften anderer Länder kann man etwa im Reisebüro, in der Botschaft des entsprechenden Landes, im Fremdenverkehrsamt oder im Automobilclub einholen.
Um nicht unfreiwillig im fremden Land geblitzt zu werden, sollte man sich vorab unbedingt über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten des jeweiligen Reiseziels informieren. Die Tabelle zeigt Unterschiede, die für Pkw ohne Anhänger gelten:
Land | Tempolimit innerorts | Tempolimit außerorts | Tempolimit Autobahn |
Deutschland | 50 km/h | 100 km/h | kein Tempolimit |
Dänemark | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h |
Frankreich | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h, Fahranfänger 110 km/h |
Großbritannien | 48 km/h | 96 km/h | 112 km/h |
Italien | 50 km/h | 90 km/h | 130 km/h, bei Niederschlag 110 km/h |
Malta | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Niederlande | 50 km/h | 60 km/h auf Straßen ohne Mittellinie, sonst 80 km/h | 100 km/h tagsüber, 130 km/h nachts |
Norwegen | 50 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Österreich | 50 km/h | 100 km/h | 100 bis 130 km/h |
Polen | 50 km/h | 90 km/h | 140 km/h |
Russland | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h |
Schweden | 50 km/h | 70 bis 90 km/h | 110 bis 120 km/h |
Land | Tempolimit innerorts | Tempolimit außerorts | Tempolimit Autobahn |
Deutschland | 50 km/h | 100 km/h | kein Tempolimit |
Dänemark | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h |
Frankreich | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h, Fahranfänger 110 km/h |
Großbritannien | 48 km/h | 96 km/h | 112 km/h |
Italien | 50 km/h | 90 km/h | 130 km/h, bei Niederschlag 110 km/h |
Malta | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Niederlande | 50 km/h | 60 km/h auf Straßen ohne Mittellinie, sonst 80 km/h | 100 km/h tagsüber, 130 km/h nachts |
Norwegen | 50 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Österreich | 50 km/h | 100 km/h | 100 bis 130 km/h |
Polen | 50 km/h | 90 km/h | 140 km/h |
Russland | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h |
Schweden | 50 km/h | 70 bis 90 km/h | 110 bis 120 km/h |
Achtung: Wer im Ausland mit einem Mietwagen geblitzt wird, muss oftmals zusätzlich zum Bußgeld eine Servicegebühr des Verleihers zahlen.
Die Sanktionen, die ein Blitzer im Ausland nach sich zieht, können unterschiedlich ausfallen. Sicher ist, die ausländischen Behörden sind oft strenger als deutsche. Fährt man beispielsweise in Deutschland 20 km/h zu schnell, zahlt man höchstens 70 Euro, in Frankreich hingegen fallen mindestens 135 Euro an. So kostet es in Frankreich auch 1.500 Euro, wenn man mit 50 km/h zu viel geblitzt wurde. Wie auch hierzulande spielen bei der Bemessung der Sanktionen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Art des Fahrzeugs, der Ort sowie die Höhe der Übertretung eine Rolle.
Normalerweise können ausländische Behörden keine Sanktionen in Deutschland vollstrecken, mit Ausnahme der Länder, die mit Deutschland ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen geschlossen haben – dies gilt für alle EU-Mitgliedsländer mit Ausnahme von Griechenland.
Besteht ein solches Abkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen aus dem Ausland nicht und man wird im Ausland geblitzt, kann weder eine ausländische Behörde noch ein Inkassobüro die Geldbuße einfordern. Das ist der Fall bei Nicht-EU-Ländern wie Norwegen oder der Schweiz oder dem nichteuropäischen Ausland – Bußgelder aus diesen Ländern sind in Deutschland wirkungslos.
Bei Bestehen des EU-weiten Abkommens kann die Eintreibung des Bußgeldes vom jeweiligen Partnerland beim deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden. Deutsche Behörden haben damit die Möglichkeit, auch ausländische Bußgelder einzutreiben, insofern die Höhe der Geldbuße inklusive Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigt. Das heißt konkret: Wenn man in einem Partnerland in der EU geblitzt wird und das Bußgeld beträgt lediglich 40 Euro, wird diese Buße in Deutschland nicht vollstreckt und man muss nicht zahlen.
Wird ein Pkw-Fahrer während seines Urlaubs im Ausland mehrfach geblitzt und es handelt sich um kleine Verstöße, die addiert mindestens 70 Euro ergeben, so sind diese auch in Deutschland vollstreckbar.
Achtung: Österreich bildet eine Ausnahme, denn aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit Deutschland können seit 1990 bereits Bußgelder ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Erhält man einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, kann es sich – wie auch im Inland – lohnen, zu prüfen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. So kann in Deutschland nur derjenige bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, der das Auto tatsächlich gefahren beziehungsweise dessen Gesicht auf dem Blitzerfoto zu sehen ist. Dieses Recht kann man auch im europäischen Ausland anwenden, selbst wenn es diese Regelung dort nicht gibt. Der Fahrzeughalter kann Einspruch erheben. In der Regel lehnt das BfJ Verfahren in solchen Fällen dann ab.
Zwar kann das Bußgeld mitunter hoch ausfallen, wird man im Ausland geblitzt, doch ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister werden nur verhängt, wenn die Vergehen auf deutschen Straßen stattgefunden haben.
Da deutsche Behörden ausnahmslos Bußgelder aus dem Ausland vollstrecken, kann man trotz eines in Frankreich oder Italien verhängten Fahrverbots in Deutschland weiter mit dem Auto fahren.
Auch der Führerscheinentzug ist, wird man im Ausland geblitzt, durch ausländische Behörden nur für kurze Zeit möglich, indem dieser in Verwahrung genommen wird. Das im Ausland erteilte Fahrverbot ist zwar in Deutschland ungültig, kann allerdings Konsequenzen haben: Die Rückkehr mit dem Auto nach Deutschland erfüllt nämlich den Tatbestand Fahren ohne Führerschein.
Wird ein Fahranfänger in der Probezeit im Ausland geblitzt, wirkt sich das ebenfalls nicht auf den Führerschein in Deutschland aus. Der Fahrer muss zum Beispiel an keinem Aufbauseminar teilnehmen oder eine Verlängerung der Probezeit fürchten. Das Bußgeld muss, sofern es mindestens 70 Euro beträgt und das Vergehen in einem EU-Partnerland stattgefunden hat, jedoch gezahlt werden.
Achtung: Es kann vorkommen, dass ein Fahrverbot im Ausland auch für die deutsche Fahrerlaubnisbehörde zum Interesse wird. Wenn nämlich Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann ein vorheriger Führerscheinentzug im Ausland die Behörde hierzulande beeinflussen. Ein ausländisches Fahrverbot etwa aufgrund von Alkohol am Steuer kann begünstigen, dass in Deutschland eher eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
Bußgelder infolge eines Blitzers im Ausland, die in Deutschland nicht vollstreckt werden, müssen nicht gezahlt werden. Wenn das Land, in dem man geblitzt wurde, in nächster Zeit nicht erneut bereist werden soll oder man bereit ist, bis zum Eintreten der Verjährung zu warten, kann man das so handhaben. Andererseits sollte jedes noch so geringe Bußgeld gezahlt werden, denn ausländische Bußgelder verfallen nicht automatisch.
Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung, allerdings gelten dafür unterschiedliche Regelungen. Hierzulande beträgt die Frist für die Verfolgung von Verkehrsverstößen drei Monate, diese Frist kann in einem anderen Land bedeutend länger sein oder es ist gar keine Verjährung vorgesehen. In der Regel können sich ausländische Behörden ein bis zwei Jahre Zeit lassen, um einen Bußgeldbescheid auszustellen. In dieser Zeit kann ein Verkehrsverstoß verfolgt werden.
Je nach Verjährungsfrist können offene Forderungen – zuzüglich Mahngebühren – auch noch nach Jahren bei Wiedereinreise, bei Routinekontrollen oder einer Zwischenlandung mit dem Flieger eingefordert werden. Auch andere Strafen, wie zum Beispiel Fahrverbote oder gar ein Haftbefehl, können dann vollstreckt werden, oder das Auto wird eingezogen, bis die offene Geldbuße beglichen ist. In manchen Ländern – etwa in Frankreich oder Belgien – ist auch üblich, geblitzte Fahrer direkt anzuhalten und das Auto bis zur Zahlung der Geldbuße festzuhalten.
Verjährungsfristen unterscheiden sich von Land zu Land. Hier einige Beispiele:
Land | Verjährungsfrist |
Australien | abhängig vom Bundesstaat, teilweise keine Verjährung |
Frankreich | maximal 1 Jahr für Ordnungswidrigkeiten, 3 Jahre für Straftaten |
Italien | maximal 5 Jahre |
Spanien | maximal 4 Jahre |
Ungarn | je nach Verstoß zwischen 6 Monate und 2 Jahre |
USA | abhängig vom Bundesstaat, meistens 1 bis 3 Jahre |
Land | Verjährungsfrist |
Australien | abhängig vom Bundesstaat, teilweise keine Verjährung |
Frankreich | maximal 1 Jahr für Ordnungswidrigkeiten, 3 Jahre für Straftaten |
Italien | maximal 5 Jahre |
Spanien | maximal 4 Jahre |
Ungarn | je nach Verstoß zwischen 6 Monate und 2 Jahre |
USA | abhängig vom Bundesstaat, meistens 1 bis 3 Jahre |
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check