Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Kein Foto im Bußgeldbescheid – ist das rechtens?

Zuerst wird man beim zu schnell Fahren geblitzt und dann flattert auch noch ein Bußgeldbescheid ins Haus mit einem Beweisfoto, das einen zweifelsfrei überführt – meist auch noch in denkbar unvorteilhafter Pose. Aber was, wenn der Schnappschuss fehlt? Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

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Was gilt als Beweismittel?

Der § 66 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) legt fest, welche Informationen in einem Bußgeldbescheid enthalten sein müssen. Neben Namen und den vorgeworfenen Verstößen aus dem Bußgeldkatalog sind auch Beweismittel für einen gültigen Bußgeldbescheid nötig. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um einen Formfehler und der Bescheid kann angefochten werden.

Wenn dem Bußgeldbescheid kein Blitzerfoto beiliegt, ist er noch lange nicht ungültig

Aber was zählt überhaupt als Beweismittel? Grundsätzlich müssen durch die Beweise sowohl der Fahrer als auch das Kennzeichen klar identifiziert werden. Das geschieht am leichtesten über ein Foto, ist aber auch anders möglich. Wird man beispielsweise bei einer bemannten Radarkontrolle direkt aus dem Verkehr gezogen, entfällt die Notwendigkeit eines Beweisfotos im Bußgeldbescheid. Schließlich wurde sowohl der Wagen als auch der Fahrer eindeutig vom zuständigen Polizisten identifiziert.

Aber auch wenn ein Beweisfoto existiert, muss es nicht im Bußgeldbescheid mitgeschickt werden. Häufig sparen sich die Behörden das Versenden des Blitzerfotos und verweisen in der Auflistung der Beweismittel lediglich darauf, dass eines vorliegt. Man kann dieses Foto dann auf Wunsch anfordern. Der Bußgeldbescheid selbst, bleibt auch ohne Blitzerfoto zunächst gültig.

Wichtig: Bei einer Verwarnung, auch „Knöllchen“ genannt, muss kein Foto als Beweis beiliegen, da es sich ohnehin um Kulanz seitens der Behörde handelt. Diese bietet darin ein geringeres Verwarnungsgeld, um den Erlass eines Bußgeldbescheids unnötig zu machen.

Fahrer nicht erkennbar – lohnt sich ein Einspruch?

Auch wenn ein Bußgeldbescheid ohne Foto nicht automatisch ungültig ist, sollte man in jedem Fall ein Beweisfoto anfordern. Denn womöglich existiert wirklich keines, die Qualität des Bilds ist zu schlecht oder auf dem Foto ist tatsächlich ein anderer Fahrer zu erkennen. In diesen Fällen hat ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gute Chancen auf Erfolg. Denn ohne Beweismittel kann die Ordnungswidrigkeit nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.

Aber aufgepasst: In manchen Fällen liegt dem Bußgeldbescheid ein Foto in geringer Qualität bei. Daraus sollte man noch keinen Grund für einen Einspruch ableiten. Womöglich liegt der Behörde ein schärferes Blitzerbild vor, das nur nicht mitgeschickt wurde. Mit dem Einspruch ist das Anfordern des korrekten Beweisfotos also immer ratsam.

Wie kann man das Blitzerfoto anfordern?

Anfordern kann man sein Blitzerfoto direkt bei der ausstellenden Behörde. Dies geschieht entweder auf schriftlichem Weg oder online. Viele Behörden, vor allem in Großstädten, haben mittlerweile Formulare und Datenbanken auf ihren Websites eingerichtet, auf denen man sich sein Beweisfoto herunterladen kann.

Bevor man einen Einspruch wegen fehlender Beweismittel einlegt, sollte man sich allerdings mit einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kann die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht realistisch einschätzen und womöglich weitere Einspruchsgründe finden.

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