Nur einmal zu schnell gefahren oder beim Falschparken erwischt, schon trudelt der Bußgeldbescheid zuhause ein. Selbst bei kleineren Vergehen, fallen die Kosten dabei häufig höher aus als erwartet. Das liegt an zusätzlichen Gebühren, die mit jedem Bußgeldbescheid einhergehen. Aber warum muss man für einen Bußgeldbescheid überhaupt Gebühren bezahlen?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDurch den Verstoß im Straßenverkehr und die anschließende Bearbeitung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde wird die Verwaltung besonders in Anspruch genommen und erhebt dafür eine Gebühr. Sie richtet sich nach der Höhe der verhängten Geldbuße und beträgt fünf Prozent des auferlegten Bußgeldes, mindestens jedoch 25 Euro und höchstens 7.500 Euro. Zudem wird die Behörde in der Regel die Zustellungskosten des Bußgeldbescheids als Auslage erheben. Diese Auslage beträgt nach dem Gesetz 3,50 Euro. Die Verwaltungsgebühren und Zustellungspauschale sind in §107 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) ausdrücklich festgelegt und damit absolut rechtens.
Das heißt selbst bei kleineren Parkvergehen, die im Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet werden, kommen immer mindestens 25 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu, sodass man schlussendlich mehr für die Bearbeitung als für die eigentliche Ordnungswidrigkeit zahlt. Weigert man sich die Gebühren zu entrichten, flattern irgendwann Mahnungen ins Haus und es wird noch teurer.
Alles Abzocke, also? Nicht ganz. Bei Strafen bis 55 Euro hat die zuständige Behörde nämlich die Möglichkeit statt eines Bußgeldbescheids ein Verwarnungsgeld zu verlangen. Diese, auch Knöllchen genannte, Verwarnung beinhaltet lediglich den eigentlichen Bußgeldbetrag, sämtliche Bearbeitungsgebühren entfallen. Zahlt man die Strafe fristgerecht innerhalb von zwei Wochen, ist der Fall erledigt und man spart sich die zusätzlichen Gebühren. Allerdings hat man als Verkehrssünder keinen Anspruch auf eine Verwarnung – hier ist man dem guten Willen der Behörde ausgeliefert.
Will man allerdings weder Bußgeld noch Bearbeitungsgebühr zahlen, kann man innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Bußgeldbescheids Einspruch dagegen einlegen. Dann beginnt ein Einspruchsverfahren, in dem das Gericht über die Gültigkeit des Bußgeldbescheids entscheidet. Gewinnt man das Einspruchsverfahren, entfallen logischerweise Bußgeld sowie Bearbeitungsgebühr und auch die Prozesskosten übernimmt dann der Staat.
Wichtig: Entscheidet man sich für einen Einspruch sollte man das Bußgeld keinesfalls vorab bezahlen. Eine Zahlung macht den Bußgeldbescheid nämlich rechtskräftig, schließt den Fall ab und macht einen Einspruch unmöglich.
Aber Vorsicht: Verliert man den Prozess, kommen zu Bußgeld und Verwaltungsgebühren auch noch die Verfahrenskosten hinzu und es kann richtig teuer werden. Eine anwaltliche Beratung ist daher vor einem Einspruch besonders wichtig, da ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Jurist nicht nur die Erfolgschancen des Einspruchs erhöht, sondern auch vorab einschätzen kann, ob sich ein Prozess überhaupt lohnt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check