Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Wird ein Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt?

Wer von einem Blitzer erwischt wurde, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Viele Autofahrer fragen sich, wann er ankommt – und vor allem: Wie? Wird der Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt?

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Der Bußgeldbescheid landet in der Regel circa 14 Tage nach dem Verstoß im eigenen Briefkasten. Verschickt wird er von der zuständigen Behörde. Ein Bußgeldbescheid muss dabei nicht per Einschreiben zugestellt werden. Ein ganz normaler Brief ist er aber auch nicht. Die Behörde verschickt ihn als sogenannte Postzustellurkunde (PZU). Wer einen gelben Umschlag im Briefkasten entdeckt, kann damit rechnen, dass er seinen Bußgeldbescheid in den Händen hält. Die Farbe ist charakteristisch dafür.

Was ist eine Postzustellurkunde?

Bei einer Postzustellurkunde ist – anders als beim Einschreiben – vor allem der Postbote gefragt: Er muss bestätigen, dass er den Bußgeldbescheid zugestellt hat. Dafür vermerkt er auf dem Umschlag des Briefes das entsprechende Datum. Die dazugehörige Zustellungsurkunde versieht er ebenfalls mit dem Datum und sendet Ihnen an die Behörde zurück. So hat die Behörde einen Beleg dafür, dass der Bußgeldbescheid tatsächlich zugestellt wurde. Würde der Bußgeldbescheid per Einschreiben zugestellt werden, müsste der Empfänger den Brief persönlich entgegennehmen.

Warum wird ein Bußgeldbescheid so förmlich zugestellt?

Bußgeldbescheide sind an Fristen geknüpft. Hat der Empfänger ihn erhalten, gilt eine 14-tägige Frist, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wer diese Frist versäumt, muss das Bußgeld zahlen und auch weitere Nebenstrafen wie Punkte oder ein Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog akzeptieren. Da die Frist ab Erhalt des Bußgeldbescheids läuft, ist es für die Behörde wichtig zu wissen, wann der Empfänger den Brief bekommen hat oder ob er den Bußgelbescheid nicht erhalten hat, etwa wegen eines Umzugs.

Wird ein Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt? Wie erhalten Autofahrer den Bescheid?

Hat ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, wird vor dem Bußgeldbescheid nicht selten ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt, wenn nicht sicher ist, wer der Fahrer war, der für den festgestellten Regelbruch verantwortlich ist. Er dient dazu, dem Fahrer die Chance zu geben, sich zu der vorgeworfenen Sache zu äußern und den wahren Fahrer zu benennen. Die Tat ist im Anhörungsbogen beschrieben. Außerdem muss der Fahrzeughalter einige Angaben zur eigenen Person machen. Auch der Anhörungsbogen wird nicht per Einschreiben verschickt.

Fahrverbot per Einschreiben?

Ein Bußgeldbescheid fordert Verkehrssünder nicht immer nur zum Zahlen eines bestimmten Bußgeldes auf. Im Brief erfährt der betroffene Autofahrer auch von Punkten oder einem Fahrverbot – je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß war. Ein Fahrverbot wird also nicht gesondert mit einem Einschreiben verschickt, sondern ist im Bußgeldbescheid vermerkt.

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