Viele Menschen ärgern sich so sehr über Raser, dass sie am liebsten einen eigenen Blitzer im Vorgarten aufstellen würden. Dürfen sie das? Ja, tatsächlich! Zumindest solange es nur eine Attrappe ist und diese sich auf dem eigenen Grundstück befindet.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
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Einen echten stationären Blitzer kann man nicht beim Ordnungsamt bestellen. Privatpersonen haben in der Regel keinen Einfluss darauf, wo eine Radarfalle aufgestellt wird und können keinen Blitzer beantragen. Um Raser zur Vernunft zu bringen und sie auf ihre zu schnelle Geschwindigkeit hinzuweisen, wird der ein oder andere deshalb kreativ – zum Beispiel, indem er eine Blitzer-Attrappe selber baut. Das ist erlaubt, aber alle Hobbybastler sollten wissen: Wenn der gebastelte Blitzer zu nah an der Straße steht oder Autofahrer ablenken könnte – weil er beispielsweise blinkt –, kann es passieren, dass er auf Schadensersatz verklagt wird, wenn ein Unfall passiert.
Wer also einen Blitzer selber bauen und aufstellen möchte, sollte Folgendes beachten:
Privatpersonen können keinen echten Blitzer aufstellen, sie können sich jedoch einen kaufen. Hierbei handelt es sich dann allerdings nur um eine Attrappe. Solche Blitzer werden von Firmen angeboten und lassen sich beispielsweise im Internet ordern. Sie blitzen aber dann natürlich nicht in Wirklichkeit, sondern sollen Autofahrer lediglich abschrecken. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Anzeigetafel mit Geschwindigkeitsmesser zu kaufen und auf dem Privatgrundstück zu platzieren. Diese Tafeln können die gefahrene Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos anzeigen, gelten aber nicht als Beweis für einen Geschwindigkeitsverstoß und führen nicht zu einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog. In Deutschland werden stationäre und mobile Blitzer von der Polizei, den kommunalen Behörden oder von offiziell beauftragten Privatfirmen aufgestellt. Privatpersonen dürfen das nicht.
Geblitzte Autofahrer fragen sich immer wieder, wie lohnenswert es ist, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hier kommt es darauf an, wie man seinen Einspruch begründet. Einige Autofahrer sind beispielsweise der Meinung, dass ein Blitzer falsch aufgestellt wurde. Ob das der Fall war oder es weitere Gründe gibt, die für einen erfolgreichen Einspruch sprechen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
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