Viele Autofahrer schwören auf den Tempomaten. Das Prinzip ist ja auch praktisch: Das Auto hält ganz von allein die vom Autofahrer gewählte Geschwindigkeit ein. Doch wie immer gilt: Technik kann auch mal versagen. Was, wenn es passiert und Autofahrer trotz eingeschaltetem Tempomat geblitzt werden? Lohnt sich dann ein Einspruch gegen die Strafe aus dem Bußgeldkatalog?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check
Um es gleich vorweg zu nehmen: Nein. Auch wenn ein Autofahrer den Tempomaten eingeschaltet hat, darf er den eigenen Kopf nicht ausschalten. Er ist verpflichtet, auch mit Tempomat die eigene Geschwindigkeit zu kontrollieren und sie anzupassen, wenn sie trotz Technik doch mal nach oben geht.
Ein Tempomat ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer. Mit einem Regler kann der Autofahrer die gewünschte Geschwindigkeit einstellen und dann den Fuß vom Gaspedal nehmen. Das Auto wird die gewählte Geschwindigkeit konstant halten. Sobald der Autofahrer die Kupplung nutzt, bremst oder Gas gibt, schaltet sich der Tempobegrenzer ab. Der Geschwindigkeitsbegrenzer im Auto hat zwei Vorteile: Er sorgt durch das gleichmäßige Fahren für einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch und entlastet den Autofahrer vor allem auf langen Autobahnstrecken, bei denen der Fuß auf dem Gaspedal müde und steif werden kann.
Wer also einen Geschwindigkeitsbegrenzer im Auto benutzt hat und trotzdem geblitzt wurde, muss sich auf die üblichen Bußgelder einstellen. Gerichte haben bereits festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsregelanlage – sprich ein Tempomat – nur als Hilfsmittel angesehen werden darf.
Dennoch gibt es Gründe, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eventuell erfolgreich werden lassen. Diese haben aber nichts mit der Tempoautomatik zu tun, sondern mit dem Messvorgang an sich. Dabei können nämlich folgende Fehler und Ungenauigkeiten entstehen:
Wer den Verdacht hat, dass bei der Messung Fehler unterlaufen sind, sollte sich am besten von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Er kann den Bußgeldbescheid genau prüfen und erhält zügig Akteneinsicht. So erfahren Betroffene, wie erfolgversprechend ein Einspruch sein kann.
Es gibt neben den Geschwindigkeitsregelanlagen auch sogenannte Abstandstempomate. Sie halten auch die vom Fahrer vorgegebene Geschwindigkeit konstant, können aber zusätzlich den Abstand zum vorausfahrenden Auto kontrollieren. Bremst der Vordermann, wird dank Abstandstempomat auch das eigene Auto automatisch langsamer. Auch hier gilt jedoch: Man darf sich nicht blind auf die Technik verlassen, sondern muss mit allen Sinnen konzentriert am Verkehr teilnehmen, um im Zweifel selbst eingreifen zu können.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check