Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Verstöße in der Probezeit: Wiederholungstäter erhalten strengere Strafen

Wer gerade seinen Führerschein gemacht hat, erhält ihn erst einmal nur unter Vorbehalt, denn junge Autofahrer müssen zwei Jahre lang beweisen, dass sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Die Probezeit ist sehr sensibel und mit ganz bestimmten Bedingungen verknüpft: Verstöße können drastische Folgen nach sich ziehen. Besonders aufpassen in der Probezeit müssen Wiederholungstäter. Begehen sie mehrmalige Verstöße, müssen sie in vielen Fällen den Führerschein abgeben.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Wiederholungstäter in der Probezeit: Strafen sind abhängig vom Verstoß

Welche Sanktionen tatsächlich in der Probezeit drohen, hängt davon ab, welche Verstöße ein Autofahrer begangen hat. Sie werden in sogenannten A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt:

  • A-Verstoß: Eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die in der Probezeit begangen wird – zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Missachtung der Vorfahrtsregeln.
  • B-Verstoß: Eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die in der Probezeit begangen wird – zum Beispiel Fahren mit abgefahrenen Reifen oder TÜV-Überziehung von mehr als acht Monaten.

Um in der Probezeit härtere Sanktionen als erfahrenere Autofahrer zu erhalten, muss man nicht erst zum Wiederholungstäter werden: Es reicht bereits ein A-Verstoß aus, um von der zweijährigen Probezeit auf vier Jahre hochgestuft zu werden. Dazu kommt in der Regel noch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Wiederholungstäter aufgepasst: Drei A-Verstöße bedeuten Führerscheinentzug

Wiederholungstätern in der Probezeit drohen harte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.

Doch was passiert, wenn Autofahrer in der Probezeit tatsächlich Wiederholungstäter werden? Begehen sie beispielsweise drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße, können sie sich von ihrem Führerschein verabschieden – und so schnell sehen Fahranfänger ihn auch nicht wieder. Der Entzug der Fahrberechtigung ist an eine Sperrfrist geknüpft, die zwischen sechs Monate und fünf Jahre andauern kann. Die Länge der Sperrfrist hängt von der Schwere der Verstöße ab. Erst sechs Monate vor Ablauf dieser Frist dürfen Fahranfänger als Wiederholungstäter einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. In manchen Fällen müssen dann auch noch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie ein Aufbauseminar besucht werden.

Die Probezeit für Wiederholungstäter beginnt nach der Wiedererlangung des Führerscheins von vorn – sie dauert also zwei Jahre. Übrigens: Je nachdem, welche Verstöße junge Autofahrer begehen, kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

Wiederholungstäter in der Probezeit: Einspruch sinnvoll?

Gerade weil junge Autofahrer in der Probezeit strenger bestraft werden als andere, fragen sich viele, ob sich ein Einspruch für Wiederholungstäter lohnen könnte. Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten – es kommt immer auf den individuellen Fall an. Wie die Chancen stehen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich