Rasende Motorradfahrer haben in Deutschland gegenüber Autofahrern einen Vorteil: Blitzer-Anlagen blitzen Fahrzeuge in der Regel nur von vorne – bei Motorrädern ist das KfZ-Kennzeichen jedoch meist hinten angebracht und die Fahrer tragen einen Helm. Dadurch lassen sich Motorradfahrer nach einem Geschwindigkeitsverstoß deutlich schwerer identifizieren.
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Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckMotorradfahrer sollten sich allerdings auch nicht zu früh freuen, wenn sie geblitzt wurden. Denn auch wenn sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, hat die Polizei einige Möglichkeiten, um ihnen trotzdem auf die Spur zu kommen und ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen:
Wichtig: Die Polizei schaut sich in zweifelhaften Fällen sehr genau Auffälligkeiten am Aussehen des verdächtigen Motorradfahrers an. Manchmal lässt er sich über seine Schutzkleidung oder über einen auffälligen Helm identifizieren.
All diese Bemühungen haben jedoch eins gemeinsam: Sie sind sehr aufwändig. Deshalb ist es in der Regel so, dass die Behörden nur dann tätig werden, wenn der Geschwindigkeitsverstoß des Motorradfahrers gravierend und die Strafe aus dem Bußgeldkatalog hoch ist – wenn er also die Geschwindigkeitsbeschränkung sehr deutlich überzogen hat oder schon häufiger mit dem Motorrad erwischt wurde.
Allzu sicher dürfen sich Motorradfahrer nicht sein: Es gibt auch Blitzer, die von hinten auslösen und dann dementsprechend das Kennzeichen aufnehmen. Allerdings sind diese Blitzer immer noch selten, weil das Gesicht des Fahrers dann wiederum nicht zu erkennen ist – und das ist in Deutschland ein Problem, weil nur der tatsächliche Fahrer des Motorrads haftet und nicht der Fahrzeughalter. Es gibt übrigens auch Blitzer, die von vorne und von hinten auslösen. Bisher wird diese Art von Blitzern allerdings kaum in Deutschland eingesetzt.
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