Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Tempolimit fürs Fahrrad: Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?

Mit dem Fahrrad durch die Stadt düsen – viele Menschen ziehen das dem Auto vor, weil es oftmals sogar schneller geht. Doch zu schnell darf es auch nicht sein! Welche Regeln gelten auf dem Fahrrad bezüglich der Geschwindigkeit?

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Fahrrad: Geschwindigkeit ist nicht generell festgelegt

Mit den Fahrrad geblitzt? Auch Radfahrer können zu schnell fahren und geblitzt werden.

Erst einmal klingt es richtig gut für alle Radfahrer: Sie sind nicht an die festen Tempolimits gebunden, die im § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Das heißt, für Fahrradfahrer gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Während Autos beispielsweise in der Stadt maximal 50 km/h fahren dürfen, könnten Fahrradfahrer hier rein theoretisch stärker in die Pedale treten und schneller unterwegs sein. Allerdings kommt eine Einschränkung gleich hinterher: Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrszeichen halten, die die Geschwindigkeiten für alle Fahrzeuge regeln. Das bedeutet: Ist eine 30er-Zone explizit ausgeschildert, dürfen Fahrradfahrer dort auch nicht schneller fahren, sonst werden sie zu zweirädrigen Temposündern und es werden die gleichen Bußgelder wie für zu schnell fahrende Autos fällig.

Gut zu wissen: Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Fahrrad liegt bei 10 bis 25 km/h. Allerdings sind Fahrradfahrer damit eher gemütlich unterwegs. Sportliche Radler können deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen.

Kann man mit dem Fahrrad geblitzt werden?

Mit Fahrrad geblitzt: Geht das? Ja, genauso wie Autos auch, können auch Fahrradfahrer geblitzt werden, wenn sie sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten – etwa in einer 30er Zone. Das liegt daran, dass sowohl stationäre als auch mobile Blitzer auf alle Objekte reagieren, die die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Fahrradfahrer können jedoch meist aufatmen, wenn sie von einem stationären Blitzer geblitzt wurden: Da ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen hat, durch das sich der Radler identifizieren lassen könnte, bleibt in der Regel ein Bußgeldbescheid aus. Anders sieht es aus, wenn Beamte die Messung selbst vor Ort vornehmen und den zu schnellen Radler auf frischer Tat ertappen – dann wird der Radfahrer vermutlich ein Bußgeld kassieren.

Zu schnell unterwegs mit dem Fahrrad – das sind die Strafen

Der Bußgeldkatalog teilt rasende Radler in zwei Gruppen ein:

  1. Wer im Fußgängerbereich zu schnell unterwegs ist und dabei auch noch Fußgänger gefährdet, muss 30 Euro Bußgeld bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
  2. Wer in einem für Fahrräder nicht zugelassenen Fußgängerbereich radelt und dabei zu schnell ist, muss 35 Euro Bußgeld zahlen und erhält ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Wichtig: Selbst auf Radwegen dürfen Radfahrer nicht zu schnell fahren. Hier gilt zwar kein generelles Tempolimit, aber Fahrradfahrer müssen darauf achten, dass sie in gefährlichen Situationen rechtzeitig abbremsen können und ihr Fahrrad zu jeder Zeit unter Kontrolle haben.

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