Alkoholisiert Auto zu fahren, ist zu Recht ein absolutes Tabu. Deshalb sind nicht nur für Wiederholungstäter von Geschwindigkeitsverstößen härtere Strafen vorgesehen – das gilt auch bei wiederholten Alkoholfahrten.
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Zum Blitzer-CheckAlkohol-Wiederholungstäter gefährden sich selbst und andere massiv im Straßenverkehr. Kommt es immer wieder zu Verstößen, kennt der Gesetzgeber hier keine Gnade: Betroffene müssen mit einem Fahrverbot, Bußgeldern, Punkten und auch einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) rechnen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Promillegrenze von 0,5 Prozent. Für Fahranfänger in der Probezeit liegt sie bei 0 Prozent. Bei Verstößen sehen der Bußgeldkatalog sowie das Strafrecht die folgenden Sanktionen für Erst- und Wiederholungstäter vor:
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erstmaliges Fahren mit Promillewert von 0,5 – 1,09 % | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Erste Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % | 1000 | 2 | 3 Monate |
Zweite Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % | 1500 Euro | 2 | 3 Monate |
Fahren mit einem Promillewert ab 1,1 % und mehr (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | variabel |
Null-Prozent-Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 250 Euro | 1 |
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erstmaliges Fahren mit Promillewert von 0,5 – 1,09 % | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Erste Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % | 1000 | 2 | 3 Monate |
Zweite Wiederholungstat mit 0,5 – 1,09 % | 1500 Euro | 2 | 3 Monate |
Fahren mit einem Promillewert ab 1,1 % und mehr (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe | 3 | variabel |
Null-Prozent-Regel als Fahranfänger nicht eingehalten | 250 Euro | 1 |
Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) kann von der Zulassungsstelle individuell angeordnet werden. Generell gilt aber, dass sie bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Pflicht ist. Bei geringeren Werten haben zumindest Verkehrssünder, die zum ersten Mal auffällig wurden, die Chance, dass die Zulassungsstelle von einer MPU absieht. Wiederholungstäter müssen sich hier jedoch keine Hoffnung machen. Werden sie wiederholt alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, reicht bereits die kleinste Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze, um zur MPU geschickt zu werden.
Da Alkohol am Steuer ganz besonders gefährlich sind, sind für diese Verstöße auch außergewöhnlich lange Verjährungsfristen vorgesehen. Nach dem ersten Vergehen gelten Betroffene 10 Jahre lang als Wiederholungstäter, wenn sie erneut von der Polizei mit einem positiven Test aus dem Verkehr gezogen werden.
Schnell mal eben mit dem Fahrrad nach der Party nach Hause radeln? Immer noch glauben viele Menschen, dass sie das auch unter Alkoholeinfluss dürfen. Aber das ist nicht der Fall: Wer auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, ist zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung verpflichtet. Wiederholungstäter auf dem Fahrrad werden hier noch strenger behandelt. Werden sie ein zweites oder drittes Mal erwischt, gilt für sie nicht mehr die 1,6-Promillegrenze – sie können auch schon mit einem geringeren Wert zur MPU geschickt werden. Besonders ernst sollten Fahrradfahrer die MPU nehmen, die einen Führerschein besitzen. Sie müssen während der Untersuchung beweisen, dass sie fürs Autofahren geeignet sind. Ignorieren sie die Aufforderung zur MPU, müssen sie mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Wichtig: Fahrradfahrer, die Wiederholungstäter sind und schon mehrfach unter Alkoholeinfluss erwischt wurden, können ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten.
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