Fahranfänger müssen sich im Straßenverkehr erst einmal beweisen – deshalb gilt für sie eine Probezeit von zwei Jahren. In dieser Zeit sollten sie ganz besonders darauf achten, nicht gegen die Straßenverkehrsregeln zu verstoßen. In schwerwiegenden Fällen kann es nämlich zum Führerscheinentzug in der Probezeit kommen.
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Der Führerscheinentzug in der Probezeit ist nicht – wie viele denken – ein kurzes Fahrverbot von ein oder zwei Monaten. Wem in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird, fängt praktisch wieder von vorne an. Betroffene Autofahrer erhalten ihren Führerschein nämlich nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder zurück, sondern sie müssen ihn dann neu beantragen. Und das ist im Zweifel mit einem ganz schönen Aufwand verbunden.
In der Probezeit müssen Autofahrer mit dem Führerscheinentzug rechnen, wenn sie entweder drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begangen haben.
Unter einem A-Verstoß versteht man einen schwerwiegenden Regelbruch im Straßenverkehr. Beispiele dafür sind:
Ein B-Verstoß gilt als weniger schwerwiegend. Dazu zählen Verstöße wie:
Kommen also drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße zusammen, verliert der Autofahrer in der Probezeit seine Fahrerlaubnis. Fahren trotz Führerscheinentzug ist dann eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
In der Regel gilt das Fahrverbot in der Probezeit im sogenannten Sofortvollzug. Das heißt, es muss kein langer Verwaltungsakt abgewartet werden. Wird also ein Autofahrer in der Probezeit bei einem Verstoß erwischt und erfüllt alle Kriterien, seine Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen, dürfen Beamte ihm den Führerschein an Ort und Stelle abnehmen. Diese Maßnahme dient zur Gefahrenabwehr. Immerhin: Diese Zeit bis zum tatsächlichen Gerichtsurteil wird in die Sperrfrist einberechnet.
Die Sperrfrist beim Entzug der Fahrerlaubnis kann sechs Monate, aber auch bis zu fünf Jahre lang sein oder mit etwas Glück dank Sperrfristverkürzung verringert werden. In dieser Zeit erhalten Autofahrer keine neue Fahrerlaubnis. Ist die Sperrfrist abgelaufen, können sich Autofahrer wieder um den Führerschein bemühen. Den erhalten sie aber keineswegs einfach so zurück. In manchen Fällen halten es die Behörden für nötig, dass nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit eine erneute Fahrschulausbildung durchlaufen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt oder an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen wird.
Haben Autofahrer ihre Fahrerlaubnis zurück ergattert, beginnt die Probezeit von neuem. Es gilt also wieder, zwei Jahre ohne A- und B-Verstöße zu meistern. Klappt das wieder nicht, müssen sich Autofahrer auf höhere Strafen einstellen. Es kann dann beispielsweise wieder zu einem Führerscheinentzug kommen. Und auch eine Freiheitsstrafe liegt im Rahmen des Möglichen. In jedem Fall sollte bei einem drohenden Führerscheinentzug ein Einspruch geprüft werden. Ein Anwalt kann hierbei helfen.
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