Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Anhörungsbogen: Gibt es eine Verjährung?

Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, bekommt in der Regel zwei Wochen danach Post. Im Briefkasten liegt dann aber häufig noch nicht der eigentliche Bußgeldbescheid, sondern der sogenannte Anhörungsbogen. Was ist das eigentlich für ein Formular? Bis wann muss es ausgefüllt werden und gibt es beim Anhörungsbogen eine Verjährung?

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Was ist der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen dient dazu, dem Fahrer die Chance zu geben, sich zum Vorwurf zu äußern. Außerdem erhält der Anhörungsbogen Angaben zur Sache und das Blitzerfoto, wenn eines gemacht wurde. Betroffene Autofahrer müssen im Anhörungsbogen einige Angaben zu ihrer Person machen und ihn dann wieder an die Behörde zurückschicken.

Kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren?

Hat ein Autofahrer beispielsweise im Mai gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen und bis Oktober nichts von der Behörde gehört, hat er Glück. Denn eine Ordnungswidrigkeit kann verjähren – und das bereits drei Monate nach dem Tattag. Allerdings sollten sich Betroffene nicht zu früh freuen, wenn sie in diesen drei Monaten noch keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten gefunden haben. Mit dem Anhörungsbogen kann die Behörde nämlich eine Verjährungsunterbrechung herbeiführen. Das bedeutet: Kommt in den ersten drei Monaten der Anhörungsbogen zu Hause an, beginnt die Drei-Monats-Frist nochmal neu.

Ein Beispiel: Wurde ein Autofahrer am 6. Mai geblitzt, läuft die Verjährungsfrist am 5. August ab – also drei Monate später. Schickt die Behörde in dieser Zeit jedoch den Anhörungsbogen – zum Beispiel am 11. Juni – verlängert sich die Frist von diesem Tag an nochmal um drei Monate. Die neue Frist läuft dann erst am 10. September ab.

Verjährungsfrist verlängern mit Anhörungsbogen – ist das mehrmals möglich?

Die Behörden können die Verjährungsfrist mit Hilfe des Anhörungsbogens nur einmal in die Länge ziehen. Allerdings gibt es weitere Gründe, warum die Verjährungsfrist verlängert werden kann. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht der Fahrer war, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Hier muss die Behörde zuerst den tatsächlichen Fahrer identifizieren, denn in Deutschland haftet nicht der Halter des Autos, sondern der Fahrer. Für die Zeit der Tätersuche kann die Verjährungsfrist aussetzen – allerdings nur für den angeschriebenen und beschuldigten Halter. Für den tatsächlichen, noch unbekannten Fahrer läuft die Verjährung weiter. Gibt der Fahrzeughalter den Verstoß im Anhörungsbogen nicht zu, verjährt die Tat, wenn die Behörde den wirklichen Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ausfindig macht und ihm den Anhörungsbogen zusendet. Läuft die Verjährungsfrist ab, wird das Bußgeldverfahren eingestellt.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Wer schon einmal geblitzt wurde, weiß wie es sich anfühlt, auf eine Nachricht von der Behörde zu warten. Viele Autofahrer fragen sich, wie lang die tatsächliche Dauer ist, bis es zur Zustellung eines Anhörungsbogens kommt. Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Feststeht: Die Behörden haben drei Monate Zeit, sich zu melden. Ob sie das schon nach zwei Wochen tun oder erst am letzten Tag vor Fristablauf – das müssen Betroffene leider abwarten. Einigen Autofahrern kann es auch passieren, dass sie den Anhörungsbogen nicht erhalten. Ein Grund dafür kann sein, dass die Polizei schon vor Ort eine Anhörung vorgenommen hatte.

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren nicht zurückschicken?

Viele Autofahrer wissen erst einmal nicht so viel mit dem Anhörungsbogen anzufangen. Einige lassen ihn einfach liegen und ignorieren den Anhörungsbogen. Das sollte man jedoch besser vermeiden. Für das Zurücksenden des Bogens gibt es eine Frist von einer Woche – und nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist man auch dazu verpflichtet, das zu tun. Allerdings müssen Autofahrer keinesfalls im Anhörungsbogen einen Verstoß zugeben, sich also nicht selbst belasten. Was den Tatvorwurf angeht, muss man sich nicht äußern. Allerdings müssen Betroffene im Anhörungsbogen Angaben zu ihrer Person machen.

Anhörungsbogen nicht beantworten? Das sind die Folgen

Wer den Anhörungsbogen nicht ausfüllt und nicht zurückschickt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei oder die Bußgeldstelle kann Betroffene zum Beispiel vorladen und ihre Aussage auf dem Revier zu Protokoll geben lassen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Autofahrer zukünftig ein Fahrtenbuch führen müssen, indem sie notieren, wer das Auto zu welcher Zeit genutzt hat – denn so lässt sich in Zukunft auch ohne Anhörungsbogen der tatsächliche Fahrer ermitteln.

Das Prozedere rund um ein Bußgeldverfahren, den Anhörungsbogen und die Verjährung kann für Laien ziemlich kompliziert und undurchschaubar sein. Wer sich unsicher ist, findet Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er kann den individuellen Fall prüfen und abschätzen, ob sich beispielsweise ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen könnte.

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