Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Handy am Steuer während der Probezeit? Diese Strafen drohen

Autofahrer, die ganz frisch ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben, müssen sich erst einmal im Straßenverkehr beweisen. Diese Bewährung nennt sich Probezeit und dauert zwei Jahre. Wer in dieser Zeit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Ein solcher Verstoß ist zum Beispiel, das Handy am Steuer zu benutzen. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.

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Geblitzt mit Handy in der Hand – Hier ist die StVO streng

Das Handy am Steuer in der Probezeit ist ein A-Verstoß, der Konsequenzen nach sich zieht.

Telefonieren am Steuer ist für alle Fahrzeugführer verboten – genauso wie das Schreiben von SMS oder das Surfen im Internet. Geregelt ist diese Vorschrift im § 23 Absatz 1a. Generell können sich Autofahrer folgende Faustregel merken: Beide Hände müssen frei sein – sie gehören ans Lenkrad oder an den Schaltknüppel. Kleine Ausnahme: Wenn der Motor ausgeschaltet ist, ist der Griff zum Handy erlaubt – das gilt auch an einer langen Rotphase einer Ampel. Doch ein laufender Motor hält viele Autofahrer nicht von ihrem Smartphone fern. Für Fahranfänger in der Probezeit bedeutet das harte Strafen aus dem Bußgeldkatalog, wenn sie erwischt werden.

Handy am Steuer in der Probezeit: A- oder B-Verstoß?

Die übliche Strafe für das Benutzen eines Handys am Steuer besteht aus einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.Für Fahranfänger ist hier aber noch nicht Schluss: Nutzen sie in der Probezeit ein Handy am Steuer, begehen sie einen sogenannten A-Verstoß. Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Regelmissachtung. Die Konsequenz: Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Zusätzlich muss der Autofahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Noch unangenehmer wird es, wenn sich ein Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit befindet und dennoch mit dem Handy am Steuer erwischt wird: Dann gibt es nicht nur eine Verwarnung, sondern auch die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hier handelt es sich tatsächlich nur um eine Empfehlung zur Teilnahme – nicht um eine Verpflichtung.

Einspruch bei Handynutzung in der Probezeit einlegen?

Auch Autofahrer in der Probezeit können Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen der Handynutzung am Steuer einlegen. Ratsam ist es jedoch, sich vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, wie erfolgversprechend ein solcher Einspruch sein kann.

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