Wer mit dem Handy am Steuer von der Polizei erwischt wird, erhält nicht nur einen strengen Blick, sondern eine handfeste Strafe – nämlich in der Regel 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Viele Autofahrer fragen sich jedoch: Reicht das reine Beobachten eines Polizeibeamten wirklich für einen Bußgeldbescheid aus? Braucht es nicht mehr Beweise für einen Verstoß?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDie Antwort ist gar nicht so einfach: Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte Bußgeldbescheide auf Basis von ihren eigenen Beobachtungen ausstellen. Ob Betroffene diesen dann akzeptieren, ist aber eine andere Frage. Denn gegen den Bußgeldbescheid können Autofahrer Einspruch einlegen – zum Beispiel dann, wenn sie behaupten, sie hätten ihr Handy am Steuer gar nicht benutzt, sondern nur aufgehoben und an eine andere Stelle gelegt.
Ein Einspruch kann in einem solchen Fall unter Umständen erfolgreich sein, denn ein Gerichtsbeschluss in Berlin zeigte, dass die tatsächliche Nutzung des Handys am Steuer nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung der Polizei reicht also doch nicht ganz aus. Ein solcher Nachweis kann natürlich nicht immer erbracht werden – da in der Regel kein Blitzerfoto existiert. Die Beamten müssen also sehr genau erklären können, wann, wo und wie sie den vermeintlichen Verkehrssünder überführt haben. Auch müssen sie sehr klar beschreiben können, was genau sie beobachtet haben – und im besten Falle Beweismittel wie ein Handy in der Fahrerkabine anführen können.
Da all das nicht immer der Fall ist, kann es sich lohnen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier durchaus einiges bewirken und die Strafe abmildern oder sogar dafür sorgen, dass der Vorwurf ganz fallengelassen wird.
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