Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Handy am Steuer: Einspruch einlegen – ja oder nein?

Jeder zweite Deutsche greift während des Fahrens zum Handy. Die Folgen: Ablenkung, weniger Fokus auf den Straßenverkehr und häufig schwere Unfälle. Die Handynutzung hinterm Lenkrad ist deshalb verboten – egal ob telefonieren oder auf das Display tippen. Kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dennoch erfolgreich sein?

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Punkt und Bußgeld: Handy am Steuer hat unangenehme Folgen

Bei einem Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer kann ein Einspruch sinnvoll sein, um die Strafe zu verhindern.

Was das Handy am Steuer betrifft, ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng. Schon das Handy – oder jedes andere elektronische Gerät – bei laufendem Motor in der Hand zu halten, ist verboten und wird bestraft. Nachzulesen sind die Regelungen im § 23 der StVO. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen – einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Wiederholungstäter müssen sogar mit noch höheren Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

Betroffene Autofahrer haben jedoch das Recht, gegen den Vorwurf „Handy am Steuer“ Einspruch einzulegen. Bevor Autofahrer sich dafür entscheiden, sollten sie allerdings überlegen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht – es hängt sehr vom Einzelfall ab.

Mit Handy am Steuer erwischt? Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein

Allerdings gibt es einige Fehler im Bußgeldbescheid, die einen Einspruch erfolgreich sein lassen können. Hier einige Beispiele, bei denen sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Handys am Steuer lohnen kann:

  • Die Identität des Fahrers ist nicht zu beweisen oder nicht eindeutig nachzuweisen.
  • Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft formuliert und enthält beispielsweise falsche Nebenfolgen wie Punkte oder sogar ein Fahrverbot.
  • Der Bußgeldbescheid trägt ein falsches Aktenzeichen.
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlte. Diese Belehrung ist in der Regel im Bußgeldbescheid zu finden. Betroffene werden darin informiert, wie und wann sie dem Bescheid widersprechen können.

Handy am Steuer: Ist ein Einspruch sinnvoll?

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird und Einspruch einlegen möchte, braucht natürlich Argumente. Andernfalls stehen die Chancen entsprechend schlecht. Ob einer oder mehrere der oben genannten Fehler eingetreten sind, lässt sich für Laien jedoch schwer erkennen oder einschätzen. Deshalb ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, der den Bußgeldbescheid prüft und Akteneinsicht erhalten kann. Das kann der betroffenen Autofahrer selbst nämlich nicht.

Einspruch bei Handy am Steuer? So funktioniert es

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, erhält im ersten Schritt einen Anhörungsbogen per Post. In diesem Anhörungsbogen finden Betroffene alle Fakten zu ihrem Fall – zum Beispiel Zeit und Ort der Ordnungswidrigkeit und natürlich auch konkrete Angaben zum Vorfall. Der Anhörungsbogen informiert über die Höhe des Bußgeldes und manchmal findet sich hier auch das bekannte Blitzerfoto wieder. Autofahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, müssen einige Angaben im Anhörungsbogen machen und ihn dann wieder an die Behörde schicken.

Erst dann folgt der Bußgeldbescheid für den Verstoß. Hier haben Betroffene nun wiederum zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wer bei der Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ Einspruch einlegen möchte, muss das auf jeden Fall schriftlich tun – und sollte sich im besten Fall vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht über die Erfolgsaussichten informieren.

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