Ob Rushhour am Morgen oder zäher Feierabendverkehr – nicht nur Deutschlands Autobahnen sind häufig überfüllt. Das Gleiche gilt auch für Städte und Ortschaften. Wenn es nur mit Stop-and-Go Richtung Ziel geht, stellt sich schnell Frust ein. Einige Autofahrer fangen dann an zu drängeln. Doch zu dichtes Auffahren innerorts ist nicht erlaubt und kann Sanktionen nach sich ziehen.
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Zum Blitzer-CheckNicht nur bei mangelndem Sicherheitsabstand außerorts etwa auf Autobahnen sind Auffahrunfälle gefährlich. Auch dichtes Auffahren innerorts kann schwere Zusammenstöße und Verletzungen provozieren. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte deshalb auf einen angemessenen Abstand in der Stadt und in Ortschaften achten – das sind mindestens 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen Distanz zum vorausfahrenden Auto. Beim Abstand an der Ampel gelten hingegen andere Richtwerte.
Aber aufgepasst: Diese Regelung gilt nur im fließenden Verkehr und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise ein Autobahnabschnitt durch eine geschlossene Ortschaft führt. Dann muss der Fahrer den Sicherheitsabstand an seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anpassen. Fährt er beispielsweise 100 km/h, muss er auch in der Stadt 50 Meter Abstand halten. Hier greift dann die Faustformel für den Mindestabstand außerhalb von Ortschaften. Es gilt: Nicht weniger Abstand als der halbe Tachowert in Metern.
Gut zu wissen: Bei schlechter Sicht oder glatter Fahrbahn gelten sechs Pkw-Längen als Maß für den Mindestabstand in einer Ortschaft. Das entspricht 30 Metern.
Für Lkw-Fahrer gelten übrigens insgesamt strengere Regeln: Sie müssen generell einen größeren Abstand im Stadtverkehr halten, da Lastwagen ein höheres Gewicht von meist mehreren Tonnen transportieren und dadurch einen längeren Bremsweg haben.
Wer sich nicht an den vorgeschriebenen Abstand im Stadtverkehr hält, dabei erwischt oder angezeigt wird, muss mit folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen:
Die genaue Strafe für den Abstandsverstoß innerorts wird im Bußgeldbescheid angekündigt, gegen den der betroffene Autofahrer jedoch begründeten Einspruch einlegen kann. Wiederholungstäter müssen allerdings mit höheren Strafen rechnen.
Aufgepasst: Hält sich ein Autofahrer nicht an den erforderlichen Abstand im Straßenverkehr und es kommt zu einem Unfall, droht nicht nur ein Bußgeld. Unter Umständen muss der Drängler auch die Kosten der Schadensregulierung übernehmen, wenn man ihm die Haupt- oder eine Teilschuld nachweisen kann.
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