Die meisten Unfälle mit Verkehrstoten passieren auf Kreis- und Landstraßen. Ein Grund dafür: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften fahren Menschen meist mit einer höheren Geschwindigkeit, was ein höheres Gefahrenpotenzial birgt. Umso wichtiger ist es, den vorgeschriebenen Abstand außerorts einzuhalten. Sonst drohen nicht nur Auffahrunfälle, sondern auch Sanktionen.
Was passiert, wenn der vorgeschriebene Abstand außerorts nicht eingehalten wird? Wer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Wer mit mehr als 80 km/h unterwegs ist und den Sicherheitsabstand außerorts nicht einhält, muss sich auf folgende Sanktionen einstellen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte | 160 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte | 240 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte | 320 Euro | 1 | hier prüfen** |
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Strafen bei Abstandsverstoß außerorts mit mehr als 100 km/h:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte | 160 Euro | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte | 240 Euro | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte | 320 Euro | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Strafen bei Abstandverstoß außerorts mit mehr als 130 km/h:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 | hier prüfen** | |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerte | 240 Euro | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerte | 320 Euro | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerte | 400 Euro | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Wiederholungstätern können härtere Strafen drohen, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDer Sicherheitsabstand auf Landstraße und Autobahn muss aufgrund der höheren Geschwindigkeit entsprechend größer sein als innerorts. Wie groß genau? Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht konkret. Der § 4 der StVO besagt lediglich: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Auch gibt es keine Verkehrsschilder, die anzeigen, welcher Abstand außerorts gilt. Dennoch gibt es Richtlinien, an denen sich Autofahrer orientieren können. Grundsätzlich gilt: Der Sicherheitsabstand ist auf Landstraße und Autobahn von der Geschwindigkeit abhängig. Wer schnell fährt, muss mehr Abstand halten.
Aber wie nah ist zu nah? Was ist der richtige Abstand außerorts? Hier hilft der Tachostand als Faustformel, wenn man sich nicht auf den Abstandsassistenten im Auto verlassen will: Fährt man 100 km/h, muss der Sicherheitsabstand 50 Meter – also den halben Tacho in Metern ausgedrückt – betragen. Ist man mit 140 km/h unterwegs, sollte man dem vorausfahrenden Fahrer außerorts also nicht weniger als 70 Meter näherkommen.
Für den Sicherheitsabstand von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und für Busse gelten noch strengere Regeln, was den Abstand auf der Autobahn oder der Landstraße betrifft. Bereits ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie eine Distanz von mindestens 50 Metern zu ihrem Vordermann einhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro und einem Punkt rechnen.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt im § 4 Absatz 2 vor, dass Fahrzeugkombinationen, die länger als 7 Meter sind, außerorts permanent einen so großen Abstand zum Vordermann einhalten müssen, dass ein überholendes Fahrzeug ohne Probleme in die Lücke einscheren kann. Eine konkrete Meter-Angabe gibt es nicht. Hier gilt es, als Fahrer eines Pkw mit Anhänger oder einer anderen Fahrzeugkombination lieber auf Nummer sicher zu gehen und besser mehr Abstand zu halten als zu wenig.
Wer vor oder hinter einem Bahnübergang halten oder parken möchte, sollte die Regeln sehr gut kennen. Denn Bahnübergänge sind sensible Zonen im Straßenverkehr. Hier rauschen Züge mit schnellen Geschwindigkeiten vorbei. Grundsätzlich gilt: Das Halten oder Parken auf Bahnübergängen ist nicht erlaubt – was ziemlich selbstverständlich ist. Was viele nicht so genau im Kopf haben: Wer innerorts oder außerorts in der Nähe eines Andreaskreuzes parken möchte, muss 50 Meter Abstand einhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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