Wer in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will, muss einiges beachten. Für die verschiedenen Fahrzeugarten gelten mitunter unterschiedliche Bestimmungen bei Zulassung, Kennzeichnung, Versicherung und Besteuerung. Wer sich nicht an die geltenden Bestimmungen hält, dem drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog und dem Strafgesetzbuch. Die Regeln für die Betriebserlaubnis von Kfz auf öffentlichen Straßen sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu finden.
Zu den zulassungspflichtigen Fahrzeugen zählen bei weitem nicht nur Pkw und Lkw. Auch Anhänger, Motorräder, Kleinkrafträder und seit einiger Zeit auch E-Scooter müssen die Vorgaben für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr berücksichtigen. Andernfalls drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Strafen nach dem Strafgesetzbuch sowie die Stilllegung des betroffenen Fahrzeugs.
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Zum Blitzer-CheckWer ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen will, ist verpflichtet, das Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle anzumelden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss teils mit harten Strafen rechnen. Bei der Nutzung eines Fahrzeugs ohne gültige Zulassung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zehn bis 135 Euro und bis zu einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kosten kann. Wer ohne eine gültige Haftpflichtversicherung für das Kfz unterwegs ist, begeht eine Straftat und kann mit folgenden Konsequenzen bestraft werden:
An jedem Fahrzeug, das in Deutschland auf den Straßen fährt, muss ein amtliches Autokennzeichen – umgangssprachlich auch Nummernschild genannt – angebracht sein. Nur so ist das Kfz seinem Halter eindeutig zuzuordnen. Beispielsweise bei Regelverstößen mit dem Fahrzeug kann über das Kennzeichen der Halter und mit seiner Hilfe auch der Fahrer und somit der Täter ermittelt werden. Wer kein Nummernschild, ein schwer lesbares oder ein manipuliertes Kennzeichen am Fahrzeug anbringt, macht sich unter Umständen strafbar – begeht also mitunter eine Straftat, die schwer sanktioniert werden kann.
Eine Besonderheit stellt die sichtbare Kennzeichnung von Kleinkrafträdern – wie Mofas und Mopeds –, Segways und motorisierten Krankenfahrstühlen dar. Diese brauchen – anders als Autos oder Motorräder – kein Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen. Wer mit diesen Fahrzeugen ohne gültiges Versicherungskennzeichen am Verkehr teilnimmt, muss die Kosten bei einem Unfall selbst zahlen und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Mit Aushändigung des amtlichen Kfz-Kennzeichens muss der Fahrzeughalter auch die Kfz-Steuer zahlen. Bei Fahrzeugen mit Elektromotor sowie bei Lkw, Anhängern und Zugmaschinen wird die Höhe der Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse werden auch die Schadstoff- und Geräuschemissionen in die zu zahlende Steuer einberechnet.
Der Steuersatz für Motorräder richtet sich nach dem Hubraum. Bei Pkw werden zusätzlich zum Hubraum auch die Art des Motors (Ottomotor oder Dieselmotor) und die Schadstoffklasse berücksichtigt. So sollen Autos mit einem geringeren Schadstoffausstoß – die somit weniger gesundheits- und umweltschädlich sind – auch geringer besteuert werden als Pkw, die mehr Emissionen verursachen.
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