Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Toleranzabzug der Geschwindigkeit bei Blitzern

Bei Blitzern wird ein Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsvergehen vorgenommen, bevor die Strafe verhängt wird.

Wird ein Autofahrer beim zu schnellen Fahren erwischt und geblitzt, folgt der Bußgeldbescheid. Dieser beschreibt nicht nur die drohende Strafe – je nach Höhe der Tempoüberschreitung Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote –, sondern gibt auch die gemessene Geschwindigkeit an. Von dieser wird dann ein Toleranzwert abgezogen. Der Grund: Auch moderne Blitzsysteme können die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nie genau messen. Das soll den Autofahrern nicht zum Nachteil werden. Daher wird ein zuvor errechneter Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen und die Strafe auf dieser Grundlage bestimmt.

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Toleranz bei Geschwindigkeitsübertretung kann sich auf Strafe auswirken

Das nach Abzug der Toleranz festgestellte Tempo bestimmt die anfallende Konsequenz aus dem Bußgeldkatalog. Daher kann es sein, dass die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung geringer ausfällt, weil für die Tempoüberschreitung nach Abzug des Toleranzwerts keine harte Strafe laut Tabelle im Bußgeldkatalog mehr vorgesehen ist. So ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h nur ein Bußgeld vorgesehen. Fährt ein Fahrer aber 21 km/h oder mehr zu schnell, sieht der Bußgeldkatalog auch die Eintragung von Punkten in Flensburg vor. Der Abzug weniger km/h kann also eine große Auswirkung auf die Strafe haben. Der Abzug des Toleranzwerts wird dabei von den zuständigen Behörden selbstständig vorgenommen und ist im Bußgeldbescheid separat aufgeführt.

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Wie wird der Toleranzwert berechnet?

Die Berechnung der Toleranz bei einer Geschwindigkeitsübertretung, die zugunsten des geblitzten Fahrers abgezogen wird, richtet sich zum einen nach der Höhe der gemessenen Geschwindigkeit, zum anderen nach dem verwendeten Blitzsystem. Bei stationären oder mobilen Blitzanlagen – beispielsweise mittels Radar oder Laser – werden bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h drei km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden hingegen drei Prozent als Toleranz subtrahiert.

Wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch von einem Fahrzeug per Video festgestellt, fällt der Toleranzabzug aufgrund einer höheren Ungenauigkeit größer aus. Hier kann bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h mit einem Abzug von vier bis fünf km/h gerechnet werden. Bei Geschwindigkeiten darüber werden vier bis fünf Prozent abgezogen. Je nach Genauigkeit des Messverfahrens kann der Toleranzabzug aber auch noch höher ausfallen.

Unwichtig für den Toleranzabzug ist, ob der Fahrer innerorts oder außerorts geblitzt wurde. Der Toleranzwert berechnet sich bei einer Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn also genauso wie bei einem Tempoverstoß in der Innenstadt.

Einspruch bei fehlender Toleranz im Bußgeldbescheid?

Wird der Toleranzwert und die sich daraus ergebende Geschwindigkeit, die ausschlaggebend für die Bemessung der Strafe ist, im Bußgeldbescheid nicht ausgewiesen, kann der Bescheid ungültig sein. Dann handelt es sich um einen Fehler der Behörde und der betroffene Fahrer kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Wer sich nicht sicher ist, ob dieser Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, sollte sich Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht suchen.

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