Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Radarwarngeräte – Legale Warnung vor Blitzern?

Geblitzt zu werden, ist ärgerlich. Daher nutzen viele Autofahrer Anwendungen, die sie vor Blitzanlagen auf der Strecke warnen. Sie kündigen stationäre oder mobile Blitzer rechtzeitig an, um das Tempo auf die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. So können Tempoüberschreitungen verhindert und Strafen vermieden werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich auf kommende Blitzer aufmerksam machen zu lassen:

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Doch welche der fünf Varianten sind legal und welche verboten? Die Straßenverkehrsordnung regelt, wie sich Autofahrer vor Blitzern warnen lassen dürfen – und wie nicht. Werden illegale Methoden angewendet, drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog.

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Radarwarngeräte – legal oder illegal?

Radarwarner sind extra Geräte, die die Radarwellen von Blitzanlagen in bestimmten Frequenzbereichen erkennen. Über ein Signal warnen sie den Fahrer dann vor dem kommenden Blitzer, sodass die Geschwindigkeit rechtzeitig reduziert werden kann. Diese Radarwarngeräte sind in Deutschland nicht erlaubt.

Dieses Verbot regelt § 23 Abs. 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Technische Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören können – insbesondere Geschwindigkeitsmessungen – dürfen vom Fahrer nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden. Das gleiche gilt damit auch für Laserstörgeräte. Das bedeutet, selbst das Mitführen eines solchen Warngerätes im Handschuhfach ist verboten. Entdeckt die Polizei einen Autofahrer bei der Nutzung oder beim Mitführen eines Radarwarngeräts, drohen Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog: 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Zudem kann das Radarwarngerät beschlagnahmt und zerstört werden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist für diese Strafe nicht zwingend notwendig. Es ist hingegen erlaubt, sich vor Fahrtantritt mit einem Gerät über mobile und stationäre Blitzer zu informieren, solang der Radarwarner sich nicht im Fahrzeug befindet.

Blitzerwarnungen auf dem Navigationsgerät

Für Navigationsgeräte gibt es spezielle Applikationen, die kommende Blitzer ankündigen können. Auf einigen Navis ist diese Funktion bereits vorinstalliert. Die Blitzerwarner auf den Navigationsgeräten funktionieren dabei wie Radarwarngeräte: Sie geben einen Signalton ab, wenn ein stationärer oder mobiler Blitzer in der Nähe ist. Damit sind diese Funktionen ebenfalls illegal. Sie darf auf dem Navi nicht aktiviert sein, wenn der Fahrer den Motor des Fahrzeugs startet und eine öffentliche Straße befährt.

Blitzerwarnungen im Radio

Eine definitiv legale Möglichkeit, sich über Blitzer in der Region zu informieren, sind die Durchsagen im Radio. Da der Moderator nicht die genauen Standorte der Blitzer ansagt, sondern nur auf Straßen oder naheliegende Ausfahrten auf Autobahnen verweist, sind diese Hinweise erlaubt. Es wird davon ausgegangen, dass der Autofahrer die Geschwindigkeit auf einer langen Strecke einhält, weil er den genauen Standort des Blitzers nicht kennt. So wird der Sinn der Blitzeranlagen erfüllt: die Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen zu erhöhen.

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