Fahranfänger erhalten den Führerschein zunächst nur auf Probe und stehen unter stärkerer Beobachtung. Während der zweijährigen Probezeit werden die Fahrer bei Verkehrsverstößen strenger bestraft – unabhängig davon, ob es sich um einen frischen Führerschein für Pkw, Motorrad oder Lkw handelt. Verkehrsdelikte, die während der Probezeit begangen werden, lassen sich dabei in zwei Kategorien einteilen: die schwerwiegenden A-Verstöße und die weniger schwerwiegenden B-Verstöße.
In beiden Kategorien finden sich Delikte, für die der Fahranfänger ein bis drei Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen bekommt – zum Beispiel für innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h, Fahren unter Drogeneinfluss oder für Parken auf der Autobahn. Bei den zusätzlichen Sanktionen für Fahranfänger kommt es aber weniger auf die Anzahl der verhängten Punkte in Flensburg als auf die Art und Anzahl des Verstoßes an: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg benachrichtigt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Verstoß. Die Fahrerlaubnisbehörde – auch Führerscheinstelle genannt – leitet dann daraus die Maßnahmen gegen den Fahranfänger ab – etwa den Entzug des Führerscheins.
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Zum Blitzer-CheckUnabhängig davon, ob ein Verkehrsdelikt in der Probezeit Punkte in Flensburg zur Folge hat oder nicht – grundsätzlich verlängert sich die Probezeit bei Verstößen im Straßenverkehr von zwei auf vier Jahre. Diese Maßnahme wird zusätzlich zur im Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafe wie Geldbußen oder Punkte gegen den Fahranfänger verhängt. Zusätzlich zu den Eintragungen im Punkteregister muss bei Auffälligkeiten während der Probezeit mit der Anordnung eines Aufbauseminars gerechnet werden.
Im Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) – auch als Nachschulung bekannt – absolviert der Anfänger vier Theoriesitzungen und eine Beobachtungsfahrt. Wird die Teilnahme am Aufbauseminar verweigert oder die Frist für die Durchführung des Seminars nicht eingehalten, muss der Fahranfänger seinen Führerschein abgeben, bis er den Kurs nachweisen kann. Folgen ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, spricht die zuständige Verkehrsbehörde eine Verwarnung aus und kann eine verkehrspsychologische Beratung empfehlen. Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei neuen B-Verstößen wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen; dann ist der Führerschein in der Probezeit weg.
Verkehrsdelikt in der Probezeit | Maßnahme |
ein A-Delikt oder zwei B-Delikte | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar Probezeitverlängerung um zwei Jahre |
ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte | Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Verkehrsdelikt in der Probezeit | Maßnahme |
ein A-Delikt oder zwei B-Delikte | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar Probezeitverlängerung um zwei Jahre |
ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte | Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Fahranfänger in der Probezeit dürfen – wie alle anderen Fahrer auch – bis zu sieben Punkte sammeln. Beim achten Punkt in Flensburg ist der Führerschein weg. Außer es wurden drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begangen – auch dann wird der Führerschein entzogen, selbst wenn dadurch keine acht Punkte auf dem Flensburger Konto erreicht wurden. Für die Verstöße von Fahranfängern gelten zudem andere Verjährungsfristen. So können Punkte in der Probezeit wegen einer Ordnungswidrigkeit erst nach Ablauf der Probezeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen werden.
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