Auf der Hauptstraße geblitzt, mit dem Handy am Steuer erwischt worden, eine Ampel bei Rot überfahren – schnell sammeln sich durch Verkehrsdelikte Punkte in Flensburg an. Die Vermerke für Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Fahreignungsregister in Flensburg einträgt, können schwerwiegende Folgen haben. Ab acht verzeichneten Punkten wird der Führerschein entzogen. Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht? Die gute Nachricht: Die Punkte verjähren nach einiger Zeit und werden automatisch gelöscht. Die schlechte Nachricht: Das kann mitunter sehr lange dauern.
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Zum Blitzer-CheckWann verfallen Punkte in Flensburg? Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind abhängig von der Schwere des begangenen Verkehrsdeliktes. Je mehr Punkte ein Verstoß im Straßenverkehr einbringt, umso länger dauert es, bis die Punkte gelöscht werden:
Jeder punktebehaftete Verstoß im Straßenverkehr verjährt dabei einzeln. Das bedeutet: Bei mehreren Verstößen werden die Jahre bis zur Tilgung nicht zusammengerechnet. Bereits vorangeschrittene Verjährungsfristen für ältere Verkehrsdelikte können nicht mit neuen Fristen verrechnet werden. Jeder Verstoß, der zu Punkten in Flensburg geführt hat, wird also für sich betrachtet. Die Verjährungsfrist beginnt dabei immer mit dem Rechtskraftdatum. Der betroffene Fahrer muss nicht selbst aktiv werden oder die Löschung der Punkte veranlassen. Das KBA streicht die Punkte nach Ablauf der Frist automatisch aus dem Punkteregister. Wer sicher gehen will, dass die Punkte in Flensburg gelöscht wurden oder wissen möchte, wie viele Punkte er noch auf dem Konto hat, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt nachfragen. Die Abfrage des aktuellen Punktestandes ist für jeden Bürger kostenlos.
Gut zu wissen: Die Punkte in Flensburg verjähren auf den Tag genau. Ausschlaggebend für die Berechnung der Punkte-Verjährung ist meist der Tag der Rechtskraft – und nicht der Tattag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die zu den Punkten geführt hat. Trotzdem muss der Tattag immer auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sein, sonst ist der Bescheid ungültig.
Selbst wenn die Punkte nach abgelaufener Verjährungsfrist aus dem Register gestrichen werden, bleiben sie noch ein Jahr als Vermerk erhalten. Dieses Jahr nennt sich Überliegefrist. So wird sichergestellt, dass der Gesamtpunktestand korrekt ermittelt werden kann, auch wenn neue Punkte erst nach Verjährung alter Punkte gespeichert werden.
Ein Beispiel: Ein Fahrer hat sieben Punkte auf dem Konto, von denen zwei Punkte am 14. Januar 2020 verfallen. Der Fahrer wird am 3. Januar 2020 geblitzt, was einen Punkt nach sich zieht. Der Bußgeldbescheid für das Geschwindigkeitsverstößen ist jedoch erst am 25. Januar 2020 rechtskräftig – und erst dann wird dieser Punkt in das Register eingetragen. Ohne die Überliegefrist hätten die Behörden nicht feststellen können, dass dieser Fahrer zeitweilig acht Punkte auf dem Flensburger Konto hatte, was den Entzug des Führerscheins bedeutet. Fragt ein Fahrer seinen Punktestand in Flensburg beim KBA ab, werden ihm auch die Verstöße aufgelistet, die sich in der Überliegefrist befinden.
Wer nicht abwarten möchte, bis die Punkte aus dem Fahreignungsregister automatisch gelöscht werden, kann selbst aktiv werden. Ein Weg ist, die unliebsamen Punkte aus einem aktuellen Bußgeldbescheid zu verkaufen. Dieser Punktehandel ist jedoch rechtlich stark umstritten und nur bedingt empfehlenswert. Juristisch auf der sicheren Seite sind Fahrer, die ihre Punkte auf ehrliche Weise abbauen: Nach der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar können Punktebesitzer, die maximal fünf Punkte auf dem Konto haben, einen dieser Punkte streichen lassen.
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