Autobahnen sind in Deutschland die einzigen Straßen, auf denen es möglich ist, unbegrenzt schnell zu fahren. Die angegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dient lediglich als Orientierung. Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gilt auf 70 Prozent der Autobahnen in Deutschland die Richtgeschwindigkeit – und damit kein verbindliches Tempolimit. Auf den übrigen 30 Prozent wird die Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschilder vorgegeben.
Entlang der Strecken, auf denen ein Tempolimit gilt, können Blitzer mögliche Geschwindigkeitsverstöße feststellen. Fährt ein Fahrer auf der Autobahn zu schnell, drohen Sanktionen von Geldbußen und Punkten in Flensburg bis zu Fahrverboten. Dabei richten sich die Strafen nach der genauen Höhe der Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn.
Die folgenden Strafen erwarten Autofahrer, die auf der Autobahn zu schnell fahren, laut aktuell gültigem Bußgeldkatalog:
Auf der Autobahn zu schnell mit… | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h | 20 € | wohl nicht | ||
… 11 – 15 km/h | 40 € | wohl nicht | ||
… 16 – 20 km/h | 60 € | wohl nicht | ||
… 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | hier prüfen | |
… 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen |
…über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen |
Auf der Autobahn zu schnell mit… | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h | 20 € | wohl nicht | ||
… 11 – 15 km/h | 40 € | wohl nicht | ||
… 16 – 20 km/h | 60 € | wohl nicht | ||
… 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | hier prüfen | |
… 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen |
… 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen |
… 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen |
… 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen |
…über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen |
* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckBei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen gelten die Sanktionen für überhöhte Geschwindigkeiten außerorts. Werden bis 20 km/h zu viel gemessen, muss der Fahrer bis zu 60 Euro Strafe zahlen. Bei Überschreitung der vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h werden zusätzlich zur Geldbuße Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei 26 km/h und mehr werden zudem zeitlich begrenzte Fahrverbote gegenüber dem Fahrer eines Pkw oder Lkw verhängt.
Wird ein Fahrer beispielsweise geblitzt, während er 42 km/h zu schnell auf der Autobahn fährt, erwarten ihn ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Die maximale Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn wird verhängt, wenn ein Blitzersystem mehr als 70 km/h zu viel misst. Die Strafe umfasst dann 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Bei besonderen Konstellationen drohen den Temposündern auf der Autobahn noch schärfere Strafen. Die gesonderten Regelungen gibt es etwa für Wiederholungstäter und Baustellenraser sowie für Busfahrer, die zu schnell fahren, da sie Personen transportieren und damit eine noch höhere Verantwortung tragen.
Auch bei Geschwindigkeitsverstößen auf Autobahnen gilt: Wer nachweislich zweimal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, gilt nach § 4 Abs. 2 BKatV als Wiederholungstäter. Ein Fahrer, der bereits eine rechtskräftige Geldbuße wegen überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 26 km/h zahlen musste und innerhalb eines Jahres ein weiteres Mal mit über 26 km/h geblitzt wird, wird als Wiederholungstäter registriert. Dabei ist es unerheblich, ob die Geschwindigkeit auf einer Autobahn, einer Landstraße oder innerhalb eines Ortes überschritten wurde.
Baustellen auf der Autobahn gehen meist mit einer Aufforderung zur Verringerung der Geschwindigkeit einher. Um Gefahren für Verkehrsteilnehmer und Baustellenmitarbeiter zu reduzieren, wird meist eine geringere maximal erlaubte Geschwindigkeit durch Verkehrsschilder angezeigt als sonst auf Autobahnen üblich. Hier stellt sich die Frage, ob Geschwindigkeitsverstöße auf Autobahnen in Baustellen härter bestraft werden als auf freien Autobahnen. Die Antwort: Nein, auch in Autobahn-Baustellen gelten die üblichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Bußgeldkatalog unterscheidet also nicht zwischen Baustellen und freien Straßen. Wird ein Fahrer in einer Autobahn-Baustelle zum Beispiel mit 18 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt, droht ihm ein Bußgeld von 60 Euro – wie auf einer freien Autobahn auch.
Die meisten Blitzer können die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nicht hundertprozentig genau messen. Wie bei der Geschwindigkeitsmessung innerhalb geschlossener Orte oder an Landstraßen, gibt es daher auch bei stationären Blitzern auf der Autobahn einen Toleranzabzug. Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn 100 km/h oder schneller, werden automatisch drei Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit aus Toleranz abgezogen. Die Messung der Geschwindigkeit per Video ist weit ungenauer als bei stationären Blitzsystemen. Wurde die Tempoüberschreitung auf der Autobahn per Video festgestellt, ziehen die zuständigen Behörden vier bis fünf Prozent von der gemessenen Geschwindigkeit ab. Die genaue Höhe des Toleranzabzugs ist im Bußgeldbescheid angegeben.
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