Auf Fahrer von beispielsweise Pkw oder Motorrädern, die 26 km/h oder mehr zu schnell fahren, warten höhere Strafen als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 25 km/h oder weniger. So wird bei Fahrern, die zwischen 26 und 30 km/h zu schnell fahren, ein Punkt in Flensburg eingetragen und ein erhöhtes Bußgeld fällig. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – sowohl bei innerörtlichen als auch bei außerörtlichen Tempoverstößen.
Grundsätzlich erwarten den Fahrer eines Fahrzeugs, der innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell fährt, eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro und ein Punkt in Flensburg. Diese Strafen sind laut aktuellem Bußgeldkatalog vorgesehen:
Geschwindigkeitsverstoß innerorts | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
26 km/h zu schnell innerorts | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
27 km/h zu schnell innerorts | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
28 km/h zu schnell innerorts | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
29 km/h zu schnell innerorts | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
30 km/h zu schnell innerorts | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde.
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Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckDa Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften als weniger gefährlich gelten, sind die Strafen etwas milder. So müssen Autofahrer 150 Euro zahlen, wenn sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell außerorts fahren. Das sind 30 Euro weniger als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Ortes. Dennoch wird bei 26 bis 30 kmh zu schnell auf der Autobahn ein Punkt in Flensburg eingetragen. Zudem kann für Wiederholungstäter ein einmonatiges Fahrverbot fällig werden. Die gleiche Strafe aus dem Bußgeldkatalog gilt für Fahrer, die 26 bis 30 km/h zu schnell auf der Landstraße unterwegs sind. Hier die mit der StVO-Novelle 2021 gültigen Strafen für 26 bis 30 km/h zu viel außerorts im Überblick:
Geschwindigkeitsverstoß außerorts | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
26 km/h zu schnell außerorts | 150 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
27 km/h zu schnell außerorts | 150 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
28 km/h zu schnell außerorts | 150 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
29 km/h zu schnell außerorts | 150 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
30 km/h zu schnell außerorts | 150 € | 1 | (1 Monat)* | Hier Prüfen** |
* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde.
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Zum Blitzer-CheckWer innerhalb von zwölf Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell fährt und erwischt wird, kann unter Umständen bereits als Wiederholungstäter gelten. Dann können noch härtere Strafen aus dem Bußgeldkatalog verhängt werden – wie etwa ein zusätzliches Fahrverbot. Der Grund: Wer mehrmals 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, scheint sich nicht konsequent an die Verkehrsregeln halten zu können oder zu wollen, so der Bußgeldkatalog. Das kann für regelmäßige Autofahrer oder Berufsfahrer allerdings schwere Folgen haben. In diesem Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufzunehmen, der die Aussicht auf Erfolg bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid prüft.