Die 30er-Zonen sollen Straßen, auf denen viele verschiedene Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, sicherer machen. Wer in einer 30er-Zone geblitzt wird, muss daher mit Strafen rechnen – von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Die erste 30er-Zone in Deutschland wurde übrigens 1983 in Niedersachsen eingerichtet. Da dies erheblich zur Verkehrssicherheit beitrug, wurden 30er-Zonen später in der ganzen Bundesrepublik eingeführt.
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Zum Blitzer-CheckNach § 45 Abs. 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zur Einrichtung von 30er-Zonen berechtigt. Damit wird in diesen Straßen die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt. Die Behörden müssen sich vor der Einführung mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde absprechen. Die 30er-Zonen dürfen allerdings nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet werden. Dabei erachtet die StVO bestimmte Gegenden als besonders geeignet für die Einrichtung von 30er-Zonen. Dazu zählen Wohngebiete sowie Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und hohem Querungsbedarf – das bedeutet Straßen, die von vielen Fußgängern und Radfahrern gekreuzt werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen des überörtlichen Verkehrs – wie Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen –, sowie auf Vorfahrtsstraßen kann keine 30er-Zone eingerichtet werden. Zudem darf eine Tempo 30-Zone nicht durch Kreuzungen, Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtige Radwege verlaufen, wenn diese mit Ampeln versehen sind. An den Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der 30er-Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel rechts vor links gelten.
Wer verhindern will, in einer Tempo 30-Zone geblitzt zu werden, sollte aufmerksam fahren und auf die Beschilderung achten. Denn: Eine 30er-Zone wird sowohl an ihrem Anfang als auch an ihrem Ende als solche ausgeschildert – mit den Verkehrszeichen 274.1 und 274.2. Tempo 30-Zonen werden häufig in Wohngebieten oder vor Schulen und Kindergärten eingerichtet. Generell ist abseits von Vorfahrtsstraßen mit 30er-Zonen zu rechnen. An Fahrer, die in einer 30er-Zone geblitzt wurden, schickt die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, fallen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote aus dem Bußgeldkatalog an. Autofahrer sollten also gut auf einen Beginn der Tempo 30-Zone achten, denn schnell passiert es, dass man in einer 30er-Zone geblitzt wird mit 50 km/h, weil man das Schild versehentlich übersehen hat.
Gelegentlich werden 30er-Zonen auch durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen angekündigt. Diese sind jedoch nur wirksam, wenn ebenfalls ein Schild am Fahrbahnrand auf den Beginn der Tempo 30-Zone hinweist. Wird das vorgegebene Tempo von 30 km/h hier überschritten, kann der Fahrer innerhalb der 30er-Zone geblitzt werden. Ein Beispiel: Wer das entsprechende Verkehrszeichen übersieht und mit 50 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.
Hinweis: Mit dem Zeichen 274.1, das auf den Beginn einer 30er-Zone hinweist, können auch noch geringere Geschwindigkeiten angeordnet werden – etwa 20er- oder 10er-Zonen. Ein entsprechendes Zeichen am Straßenrand sollte daher nicht zu flüchtig gelesen werden.
Wer in einer 30er-Zone geblitzt wird, hat mit den üblichen Sanktionen für eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht für zu schnelles Fahren in einer Tempo 30-Zone keine gesonderten Sanktionen vor. Auch Fahranfänger in der Probezeit müssen nicht mit zusätzlichen Strafen rechnen, wenn sie in einer Tempo 30-Zone geblitzt werden. Ihnen drohen bei Tempoüberschreitungen in einer ausgewiesenen 30er-Zone die gleichen Konsequenzen, wie auf anderen Straßen auch. In der Regel sieht der Bußgeldkatalog Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vor, wenn in der 30er-Zone zu schnell gefahren wird.
Achtung: Wer als Fahranfänger in der Probezeit in einer 30er-Zone die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet und geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß.
Wer in der 30er-Zone zu schnell fährt und damit wiederholt gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt und zum Beispiel mehrfach in einer Tempo 30-Zone geblitzt wurde, hat als Wiederholungstäter mit den gleichen Sanktionen zu rechnen, wie außerhalb einer 30er-Zone – etwa einer 50er-Zone oder auf der Autobahn. Es gilt: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wird, erhält laut Bußgeldkatalog neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von einem Monat.
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