Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder bedürfen anders als Motorräder oder Kraftfahrzeuge keines Nummernschildes, sondern eines Versicherungskennzeichens.

Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen

Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist für derartige Gefährten, anders als bei Pkw, nicht erforderlich. Neben dem Versicherungskennzeichen ist lediglich eine Betriebserlaubnis notwendig.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

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Folgende Fahrzeuge sind mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten:

  • Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds, Mokicks) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum
  • E-Bikes mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Segways oder andere Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Trikes/Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h, wenn sie bereits vor dem 1.3.1992 versichert waren.

Unterschied zwischen Versicherungskennzeichen und Nummernschildern

Anders als bei Nummernschildern, ist das Versicherungszeichen jährlich zu wechseln. Jedes Jahr zum 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder.

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Damit ein bestehender oder nicht bestehender Versicherungsschutz bei einem Kleinkraftrad schnell erkannt werden kann, wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen von Jahr zu Jahr zwischen blau, grün und schwarz.

Ein Versicherungskennzeichen ist entweder bei der Kraftfahrtversicherung oder dem Versicherungsvermittler zu erhalten.

Wichtig: Wer ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr teilnimmt, haftet im Falle eines Unfalls selbst für den Schaden. Außerdem ist ein solches Verhalten strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Wer ein Versicherungskennzeichen erst nach dem 1. März eines Jahres beantragt, hat einen um die nicht in Anspruch genommenen Monate reduzierten Beitrag zu zahlen.

Erlischt der Versicherungsschutz bei Tuning?

Bei unerlaubtem Tuning nimmt die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress

Nach einem Unfall mit einem getunten Kleinkraftrad wird die Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten übernehmen, allerdings wird sie an den Versicherungsnehmer Regressansprüche bis zu einer Höhe von 5.000 € stellen.

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