Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Ordnungsgemäße Beladung von Lkw

Ordnungsgemäße Beladung von Lkw

Neben der Ladungssicherung beim Lkw hat der Fahrzeugführer darauf zu achten, dass bei der Beladung des Lkw die zulässige Gesamtmasse des Lkw nicht überschritten wird. Die zulässige Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht des Lkw und dem maximal zulässigen Ladungsgewicht für den Transport auf der Straße zusammen.

Der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) lässt sich sowohl das Leergewicht, als auch das Gewicht der maximal zulässigen Beladung unter dem Zeichen GZ entnehmen. Zusätzlich ist in § 34 StVZO die zulässige Gesamtmasse aufgeführt.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeugs zählt nach § 42 Abs.3 StVZO sowohl der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird, ein zu 90 % gefüllter Tank, sowie die im Fahrzeug mitzuführenden Pannenhilfen und Erste Hilfe Ausrüstung.

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Zulässige Gesamtmasse bei Lkw

Die maximal zulässige Beladung lässt sich durch Abzug des Leergewichts des Fahrzeugs von der zulässigen Gesamtmasse nach § 34 StVZO errechnen.

Bei Zweifeln über die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse nach der Beladung, besteht in der Regel bei der Spedition oder bei Recyclinghöfen die Möglichkeit, das Fahrzeug wiegen zu lassen.

Der hierbei ausgestellte Schein sollte dringend aufbewahrt werden, da er bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann, sodass der Vorwurf einer vorsätzlichen Überladung entkräftet werden kann.

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Lkw nach Art und Anzahl der Achsen Zulässige Gesamtmasse
Nicht mehr als zwei Achsen 18 t
Mehr als zwei Achsen 25 oder 26 t (je nach Doppelachslast)
Mehr als drei Achsen 32 t
Fahrzeugkombinationen mit weniger als vier Achsen 28 t
Fahrzeugzüge aus zweiachsigem Sattelzug mit zweiachsigem Sattelanhänger 36 t
-mit Achsabstand von mehr als 1,8 m, bei Doppelbereifung und Luftfederung der Antriebsachse 38 t
Andere Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen 35 oder 36 t (je nach Doppelachslast)
Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen 40 t
Fahrzeugzüge aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei oder dreiachsigem Sattelanhänger 44 t

Beladung bei einem 7,5-Tonner

Die zulässige Beladung bei einem 7,5-Tonner errechnet sich ebenfalls aus der zulässigen Gesamtmasse abzüglich des Leergewichts des Fahrzeugs. Da das Leergewicht je nach Aufbau abweichen kann, sollte dies der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) entnommen werden.

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Sanktionen bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lkw über 7,5 t

Bei Überladung des Lkw drohen sowohl dem Fahrzeugführer, als auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

Verstoß Bußgeld für den Fahrer Punkte für den Fahrer Bußgeld für den Halter Bußgeld für den Halter
Überschreitung um mehr als 2-5 % 30 €   35 €  
Überschreitung um mehr als 5 % 80 € 1 140 € 1
Überschreitung um mehr als 10 % 110 € 1 235 € 1
Überschreitung um mehr als 15 % 140 € 1 285 € 1
Überschreitung um mehr als 20 % 190 € 1 380 € 1
Überschreitung um mehr als 25 % 285 € 1 425 € 1
Überschreitung um mehr als 30 % 380 € 1 425 € 1
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