Illegale Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr – auch Streetracing genannt – haben aufgrund schwerwiegender Unfälle eine traurige Bekanntheit erlangt. Der rücksichtslose Nervenkitzel in hochmotorisierten Fahrzeugen findet häufig auf vielbefahrenen Straßen innerhalb von Städten unter Missachtung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit statt. Denn: Meistens wird neben dem eigenen Adrenalinkick auch die vermeintliche Anerkennung anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten gesucht. Für eine lange Zeit galten die Teilnahme und Ausrichtung illegaler Straßenrennen nur als Ordnungswidrigkeit. Seit 2017 stellen sie nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar.
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Zum Blitzer-CheckDie verbotenen Straßenrennen können auf verschiedene Art ausgetragen werden. Viele Formen der Rennen werden dabei in Städten durchgeführt. Doch auch auf Autobahnen finden illegale Autorennen statt, da die Strecken in Deutschland ohne Tempolimit ein gern verwendeter Austragungsort sind. Beliebte Arten von Straßenrennen sind:
Rennen mit Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen sind grundsätzlich nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Für die Durchführung eines Rennens bedarf es einer Erlaubnis. Liegt keine Erlaubnis vor, drohen seit Oktober 2017 strafrechtliche Konsequenzen bei folgenden Handlungen:
Wer eine der drei oben genannten Handlungen durchführt und dabei entdeckt wird, hat mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen. Das anschließend mit dem Fall betraute Gericht entscheidet dann über das zu verhängende Strafmaß, wenn es den mutmaßlichen Täter für schuldig ansieht. Bei der reinen Teilnahme oder Organisation eines illegalen Autorennens drohen eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Wurde ein Mensch oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, fällt das Strafmaß höher aus. Dann kann das Gericht, wenn es keine Geldstrafe vorsieht, eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren verhängen. Kommt bei einem verbotenen Rennen im Straßenverkehr ein Mensch zu Tode oder erleiden Menschen eine schwere Gesundheitsschädigung, liegt der Strafrahmen bei ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Diese Strafen können bei Verstoß gegen § 315d StGB verhängt werden. Neuerdings haben Gerichte die illegalen Rennfahrer sogar wegen Mordes verurteilt, wenn aufgrund des illegalen Autorennens ein Mensch zu Tode gekommen ist. Verhängt wird dann eine lebenslange Freiheitsstrafe, wobei eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach fünfzehn Jahren möglich ist.
Die Strafen für illegale Autorennen erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden im Video noch einmal im Detail:
Der Teilnehmer an einem illegalen Autorennen kann mit seiner Handlung gleichzeitig gegen § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB verstoßen – umgangssprachlich „die sieben Todsünden im Straßenverkehr“ genannt. Wird dabei ein Mensch oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen.
Zusätzlich zu den Geld- und Freiheitsstrafen können auch Fahrverbote, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahmung des eingesetzten Tatfahrzeugs als Strafen für ein illegales Rennen hinzukommen. Dies sind sogenannte Nebenstrafen.
Wer aufgrund eines verbotenen Autorennens verurteilt wird, muss in der Regel auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Sowohl § 315c als auch § 315d StGB rechtfertigen einen Führerscheinentzug als Konsequenz für ein derartiges Vergehen. Auch Teilnehmern eines illegalen Autorennens, die nicht aktiv am Rennen beteiligt waren, könnten den Führerschein verlieren. Personen, die bei Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen angetroffen werden, müssen damit rechnen, dass ihnen die Fahrerlaubnis nach § 111a Strafprozessordnung (StPO) bereits vorläufig entzogen wird.
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