Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Zu schnell gefahren mit dem Lkw – Strafen innerorts und außerorts

LKW müssen auf der Autobahn die Geschwindigkeitsvorgaben einhalten - auch bei Zeitdruck.

Berufskraftfahrer – wie Lkw-Fahrer oder Busfahrer – stehen in ihrem Berufsalltag stets unter Zeitdruck. Probleme bei Ladevorgängen oder lange Staus auf den Autobahnen machen es meist unmöglich, den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten. Dennoch werden die Fahrer dafür verantwortlich gemacht, die verlorene Zeit wieder einzuholen, um die Ladung rechtzeitig zu liefern. Kraftfahrer, die unter Zeitdruck zu schnell mit ihrem Lkw gefahren sind und dabei erwischt wurden, stehen vor einem Problem: Neben dem Bußgeld fallen Punkte in Flensburg an und ein Fahrverbot kann drohen. Besonders ein temporäres Fahrverbot kann einen Berufskraftfahrer hart treffen, weil er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Der Fahrer sollte sich dann an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Doch auch bei kleineren Bußgeldern und Punkteeintragungen in das Fahreignungsregister in Flensburg sollte der Fahrer eines Lkw oder Busses prüfen, ob ein Einspruch gegen den verhängten Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg haben könnte.

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Wie schnell dürfen Lkw innerhalb geschlossener Ortschaften fahren?

Die Geschwindigkeit auf deutschen Straßen regelt § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Fahrzeuge – auch für Lkw. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt dabei grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, soweit keine andere Geschwindigkeit durch Verkehrsschilder vorgeschrieben ist. So kann die Maximalgeschwindigkeit beispielsweise in 30er-Zonen unter 50 km/h, auf innerstädtischen Autobahnen aber weit höher liegen. Wichtig ist zudem: Je höher die Geschwindigkeit des Lkw, umso größer muss der Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen sein.

Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Lkw innerorts

Der Bußgeldkatalog differenziert bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Lkw – genau wie bei einem Pkw – zwischen Geschwindigkeitsverstößen außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften. So sind die Strafen für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße mit einem Lkw über 3,5 t höher, weil das Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer hierbei größer ist.

Diese Strafen gelten aktuell bei innerörtlichen Geschwindigkeitsverstößen mit dem Lkw:

Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis 10 km/h 40 €     Eher nicht
… 11 bis 15 km/h 60 €     Eher nicht
… 16 bis 20 km/h 160 € 1   Hier prüfen
… 21 bis 25 km/h 175 € 1   Hier prüfen
… 26 bis 30 km/h 235 € 2 1 Monat Hier prüfen
… 31 bis 40 km/h 340 € 2 1 Monat Hier prüfen
… 41 bis 50 km/h 560 € 2 2 Monate Hier prüfen
… 51 bis 60 km/h 700 € 2 3 Monate Hier prüfen
… über 60 km/h 800 € 2 3 Monate Hier prüfen
Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis 10 km/h 40 €     Eher nicht
… 11 bis 15 km/h 60 €     Eher nicht
… 16 bis 20 km/h 160 € 1   Hier prüfen
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Wie schnell dürfen Lkw außerorts fahren?

Bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wie auf Autobahnen differenziert § 3 StVO nach den verschiedenen Gewichtsklassen der Fahrzeuge. So müssen folgende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, die keine Personenkraftwagen sind
  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • Lkw und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger
  • Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger

Die folgenden Fahrzeuge dürfen auf Straßen außerhalb von Städten und Gemeinden – wie Autobahnen oder Landstraßen – eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lkw und Wohnmobile mit einer jeweils zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen

Das bedeutet: In der Regel dürfen Lkw außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 60 km/h beziehungsweise 80 km/h fahren – je nach ihrer zulässigen Gesamtmasse.

Strafen für zu schnelles Fahren mit dem Lkw außerorts

Wer die festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Lkw außerhalb eines Ortes missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 700 Euro rechnen – abhängig von der Höhe des überschrittenen Tempos. Zusätzlich können bei starken Geschwindigkeitsverstößen mit dem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Folgende Strafen gelten aktuell bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts mit dem Lkw:

Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis 10 km/h 30 €     Eher nicht
… 11 bis 15 km/h 50 €     Eher Nicht
… 16 bis 20 km/h 140 € 1   Hier prüfen
… 21 bis 25 km/h 150 € 1   Hier prüfen
… 26 bis 30 km/h 175 € 1 Hier prüfen
… 31 bis 40 km/h 255 € 2 1 Monat Hier prüfen
… 41 bis 50 km/h 480 € 2 1 Monat Hier prüfen
… 51 bis 60 km/h 600 € 2 2 Monate Hier prüfen
… über 60 km/h 700 € 2 3 Monate Hier prüfen
Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
… bis 10 km/h 30 €     Eher nicht
… 11 bis 15 km/h 50 €     Eher Nicht
… 16 bis 20 km/h 140 € 1   Hier prüfen
… 21 bis 25 km/h 150 € 1   Hier prüfen
… 26 bis 30 km/h 175 € 1 Hier prüfen
… 31 bis 40 km/h 255 € 2 1 Monat Hier prüfen
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Geschwindigkeit mit dem Lkw immer an Verhältnisse anpassen

Neben diesen Geschwindigkeitsvorgaben für innerörtliche und außerörtliche Straßen ordnet der Gesetzgeber an, dass der Fahrer stets seine Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen anzupassen hat. Ist die Sicht des Lkw-Fahrers zum Beispiel wetterbedingt eingeschränkt, muss er das Tempo verringern. So kann sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Lkw-Fahrer bei schlechten Sichtverhältnissen auf 50 km/h oder sogar weniger reduzieren und den Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern erhöhen, um rechtzeitig auf eine veränderte Verkehrssituation reagieren zu können.

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