Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Abstandstempomat: Abstandsassistent im Fahrzeug

Assistenzsysteme sind aus den modernen Autos kaum noch wegzudenken. Neben Sensoren und Meldesystemen, die helfen, die Geschwindigkeit oder die Fahrspur zu halten, gibt es auch Abstands-Assistenzsysteme, auch Abstandstempomat genannt. Sie unterstützen den Fahrer, den vorschriftsmäßigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit einzuhalten. Das funktioniert auch bei plötzlichen Bremsmanövern oder einscherenden Fahrzeugen, etwa innerorts im Stadtverkehr.

Mithilfe sensibler Sensoren und einem Abstandsrechner wird ein unterschrittener Mindestabstand zum Vordermann sofort erkannt und durch eine leichte oder gegebenenfalls starke Bremsung automatisch korrigiert. So können gefährliche Auffahrunfälle verhindert werden, besonders bei hohen Geschwindigkeiten außerorts.

Wichtig: Steigt ein Autofahrer nur eine halbe Sekunde früher auf die Bremse, verringert sich die Gefahr eines Unfalls aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstands um die Hälfte.

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Gericht sieht Verantwortung beim Fahrer, nicht beim Abstandstempomaten

Auch wenn die Abstands-Assistenten das Autofahren komfortabler machen und Unfälle verhindern, dürfen sich Autofahrer nicht blind auf diese unterstützenden Systeme verlassen. Denn: Sollten Fahrerassistenzsysteme versagen, ist dennoch der Fahrer verantwortlich. Er muss mindestens mit einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg im Jahr 2018. Ein Autofahrer wurde bei einem Abstandsverstoß auf der Autobahn geblitzt, obwohl er den Abstandskontrollpilot aktiviert und dieser keinen zu geringen Sicherheitsabstand erkannt hätte. Die Fahrer hatte Einspruch eingelegt und erklärte vor Gericht, dass er aufgrund des fehlenden Signals des Abstandstempomats zu dicht auf den Vordermann aufgefahren sei.

Abstandstempomate sorgen für den korrekten Sicherheitsabstand und vermeiden so Unfälle.

Das Oberlandesgericht erkannte diese Ausführung nicht als entlastende Erklärung an, da der Mann die Situation mit eignen Augen hätte wahrnehmen können und entsprechend regieren müssen. Die Verpflichtung, aufmerksam am Straßenverkehr teilzunehmen entfalle nicht durch die Nutzung eines Fahrerassistenzsystems wie eines Abstands-Assistenzsystems. Das OLG Bamberg entschied, dass der Betroffene das angeordnete Bußgeld zahlen, die Punkte in Flensburg akzeptieren und das Fahrverbot annehmen müsse.

Assistenzsysteme für Lkw bereits verpflichtend

Für Lkw ist die Ausstattung mit bremsunterstützenden Systemen seit 2013 sogar Pflicht. Für Pkw gibt es zur Zeit noch keine Pläne, Abstands-Assistenten verpflichtend einzubauen. Dennoch ist ein Abstandstempomat bereits in zahlreichen neuen Modellen zu finden.

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